Auflagen an Gelände für Hundetagesstätte

Gray

10 Jahre Mitglied
Hallo,

unterscheidet eigentlich der Gesetzgeber nicht zwischen Hundepension und Hundetagesstätte??

Meine Gassigeherin hat sich über die Jahre eine Existenz aufgebaut, hat einen guten Ruf und betreut an die 10 Hunde maximal. Es gibt eine Vormittags- und Nachmittagsgruppe. Die Hunde werden von ihr abgeholt und zurück gebracht, dazwischen wird spazieren gegangen, die Hunde halten sich aber auch auf ihrem Gelände auf und spielen oder ruhen dort.

Fur mich und viele andere Leute ein extrem toller Service, vor allen Dingen, wenn der Hund sich dort wohl fühlt. Nun ist das Gelände nur geduldet gewesen und wird nicht länger geduldet.... und die Anwälte haben meiner Freundin und Gassigeherin gesagt, dass sie ein Gelände bräuchte, welches auch Zwinger hat, die teilweise betoniert sein müssen, sie bräuchte eine Futterkücher, Zaunhöhe und Beschaffenheit sind ebenfalls vorgeschrieben, die Kosten für die baulichen Maßnahmen bewegen sich dann in einem Bereich, dass es sich für sie nicht lohnt. Sie wird ihren Betrieb aufgeben und sich arbeitslos melden.

Ein Anwalt hat wohl auch gesagt, dass im Gespräch ist, dass Gassigänger, die das erwerbsmäßig tun, sich nur noch auf ausgewiesenen Flächen aufhalten dürfen.

Ich kann's kaum glauben. Ich bin super sauer, dass ich eine gute Betreuung verliere und kann kaum glauben, dass man z.B. eine Zwingeranlage braucht! Und die Möglichkeit, Hunde zu separieren! Kranke Hunde dürfen gar nicht erst kommen, es ist ja eben keine Hundepension. Wozu dann also auch eine Futterküche??

Eine Idee von mir ist: Wir (also die ganzen Kunden) sammeln.... aber ist wohl utopisch, die Kosten scheinen zu hoch zu sein, außerdem hat sie ja auch bald kein Gelände mehr.

Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Infos gefunden - und insbesondere interessiert mich, ob es nicht doch unterschiedliche Anforderungen zw. Hundetagesstätte und Hundepension gibt?

Weiß da jemand was?
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi Gray ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hat deine Gassigeherin denn ein Gewerbe angemeldet? Du schreibst sie hat sich eine Existenz aufgebaut. Das heißt, sie lebt von ihrer Hundebetreuungstätigkeit?
 
Nein Sachkunde reicht nicht aus. Die Möglichkeit zu separieren muss meistens gegeben sein, aber nicht unbedingt durch Zwinger. Eine Futterküche, bzw ein Raum der den hygienischen Anforderungen entspricht, müsste da sein, wenn sie auch füttert. Füttert sie denn überhaupt?
Meine Bekannte hat eine Hundetagesstätte die vom VetAmt abgenommen wurde, ohne Zwinger. Sie verfügt aber über Räume und Boxen, so das man die Hunde trennen könnte. Dort sind die Hygienevorschriften das größte Problem. Eine Futterküche hat sie allerdings nicht, obwohl sie auch füttert. ;)

Das Problem ist auch hier (genau wie bei vielen Hundetrainern), dass es immernoch keine Durchführungsbestimmungen gibt und jedes VetAmt ziemlich frei entscheiden darf, was es verlangt.
Ich würde mich mal mit anderen, ähnlichen Hutas in Verbindung setzen und nach deren Lösungen fragen. Ich habe eben mal aus Interesse geschaut und es gibt ja nach wie vor in Deutschland HuTas die ganz ähnlich (ohne Zwinger und Futterküche) arbeiten und die Erlaubnis nach §11 erhalten haben.
 
das eine Sachkunde alleine nicht ausreicht ist auch logisch, sie ist aber nötig um überhaupt an zu fangen mit diesem Geschäft.
 
Was hat das Ganze überhaupt mit dem Gelände zu tun?
Das sie möglicherweise Auflagen erfüllen muß ist ja klar. Aber anscheinend lief je ihre Tätigkeit ohne Probleme b.z.w. Auflagen/Anforderungen. Was mich wundern würde.
Jetzt kann sie das Gelände nicht mehr nutzen und nun stehen Auflagen etc. im Raum. Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.
Du schreibst erst ihr Gelände und dann das es nur eine geduldete Nutzung war. Also fehlt ihr jetzt ein Gelände auf dem sie die Hunde unterbringen kann und für ein neues Gelände hätte sie laut Ansicht von Anwälten bestimmte Auflagen in der Gestaltung zu erfüllen, wenn ich das recht verstehe. Hatte sie denn vorher keine Auflagen?
Die Auflagen hätte sie doch aber dann auf dem ersten Gelände auch erfüllen müssen, wenn das die üblichen Auflagen sind die die zuständigen Stellen in ihrer Gemeinde festgelegt haben. :verwirrt:
Wobei ich mich frage, was die Gemeinde genau fest gelegt hat. Für einen reinen Gassigeh Service braucht man sicher keine Zwinger und keine Futterküche.
 
@ Cornelia
Sie hat einen "Gassi-Service" angemeldet - dafür gab es bisher (sprich: bis zu den neuen Regelungen des §11 TSchG im letzten Jahr) sicherlich keine Auflagen.
Ein "echter" Gassi-Gänger würde allerdings die Hunde lediglich für Spaziergänge abholen und nicht darüberhinaus betreuen = der bräuchte also gar keine Unterbringungsmöglichkeit.
Diese "Gassi-Gängerin" hat allerdings eine Hundetagesstätte betrieben und dafür ein Gelände genutzt, entgegen ihrer Gewerbeanmeldung.

Ich wollte gerade auf einen Thread verweisen, in dem das hier kürzlich schon mal thematisiert wurde - allerdings hat den ebenfalls Gray erstellt ;)

@Gray
In dem anderen Thread hast du auch geschrieben, dass sie Hunde auch im Urlaub bei sich zu Hause betreut = eine Pension betreibt.
Sie wird also weder um die §11-Genehmigung herumkommen noch um die Erfüllung der behördlichen Auflagen bei Nutzung von Räumlichenkeiten/Grundstücken.

Ich glaube auch nicht, dass zwischen HuTa und Pension unterschieden wird - die größten Unterschiede dürften duch die verschiedenen Vet-Ämter entstehen (u. a. wegen der bereits erwähnten fehlenden Einheitlichkeit bei der Umsetzung der §11-Regelungen).

Viele Grüße
Anja
 
Danke krokodil, Die Hexe für Eure Erläuterungen. Jetzt seh ich etwas klarer.

Gray, zu einem Thema hätte meiner Ansicht auch ein Thread gereicht. :rolleyes:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Auflagen an Gelände für Hundetagesstätte“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Kirsten L.
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Da steht alles drin
Antworten
1
Aufrufe
845
KiBo
Faltendackel
von meiner Rechtsschutzversicherung habe ich bis heute keine Deckungszusage für eine Klage (nur für ein Wiederspruchsverfahren, was es aber bei einem Negativzeugnis nicht gibt). Dabei hatte ich letzte Woche nochmals Kontakt mit der Versicherung und die Dringlichkeit mitgeteilt. Am kommenden...
Antworten
15
Aufrufe
1K
Faltendackel
Faltendackel
Apollo18
Hallo zusammen, ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Unser erster gemeinsamer Schmuser, der damals 7 jährige Dogo/Pitty Mix Pascha, war aus dem Tierheim. Wir hatten uns als Gassigeher Hals über Kopf in ihn verliebt und konnten an nichts anderes denken als jede freie Minute im TH mit ihm...
Antworten
18
Aufrufe
2K
Dogo loco
Dogo loco
S
Hallo nochmal! Also wie schon zuvor Vermutet teilte unsere Tierärztin uns mit, dass wir zum halten eines Dogo Argentino als erstes einen Sachkundetest machen müssten. Bis der Dogo Argentino 1,5 Jahre alt ist, müssten wir bei uns 600€ Steuern Zahlen. Dann müsste man einen Wesenstest machen. Mit...
Antworten
24
Aufrufe
3K
S
R
Hallo Ronja. Erstmal schön, dass Ihr einem Tierheimlisti eine Chance geben wollt. :) Der Hund muss ordnungsbehördlich und steuerrechtlich dort gemeldet werden, wo sein "Lebensmittelpunkt" ist, also dort, wo er sich zeitlich gesehen am meisten aufhält. Wenn er z.b. 4 Tage die Woche in Hessen...
Antworten
3
Aufrufe
2K
tessa
Zurück
Oben Unten