Natürlich können Kat 2 Hunde das auch !?? *verwirrt*
Also ich kenne es auch nicht anders, das die Kat. 2 Hunde ebenso die leinen & Maulkorbbefreiung erlangen können, wäre sonst ja etwas unlogisch!
Sorry, wir sprechen hier von der
PolVOgefH BaWü nicht NRW
Laut der haben Kategorie 2 Hunde keine Maulkorbpflicht, aber grundsätzlich Leinenzwang, obwohl sie grundsätzlich nicht als Kampfhund eingestuft sind (Polizeirechtlich!).
Auf Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde können Hunde der neun Rassen der Kat 2 (s. PolVOgefH § 1 Absatz 3) von der Leinenpflicht befreit werden.
In wieweit dies Befreiung geht ... nur Hundeplatz, nur Gemeinde oder allgemein ... ist Sache der Ortspolizeibehörde.
Auch unter welchen Voraussetzungen die Leinenbefreiung gewährt wird, ob eine bestandene BH, ein erfolgreicher Team Test, ein Attest eines Tierarztes oder gar einVerhaltenstest verlangt wird, liegt ebenfalls allein im Ermessen der Gemeinde.
Genauso wie die Massgabe, ob nur ein oder mehrere bestimmte Personen den Hund ohne Leine führen dürfen oder es eine allgemeine Leinenbefreiung gibt.
Also unsere Gemeinde hat trotz bestandener BHs und Team Test (Vizevereinsmeister) die "freiwillige" Absolvierung eines Verhaltenstestes verlangt ... dafür haben sie aber vergessen, die Erlaubnis auf bestimmte Personen zu beschränken.
Und zum Unterschied von Kat 1 (gem. PolVOgefH § 1 Absatz 2) und Kat 2 (gem PolVOgefH § 1 Absatz 3) Hunden ist grundsätzlich:
Kat 1 Hunde sind grundsätztlich als "Kampfhund" eingestuft und müssen dur bestandenen Verhaltenstest ihr "Nicht-Kampfhund-sein" beweisen. Für die gilt grundsätzlich Maulkor- und Leinenpflicht.
Befreiung von der Maulkorbpflicht ist zu erreichen, Befreiung von der Leinenpflicht wohl nur sehr selten und in wenigen Gemeinden.
Kat 2 Hunde sind grundsätzlich "Nicht-als-Kampfhund-eingestuft", aber dennoch grundsätzlich Leinenpflichtig. Von der Leinenpflicht kann der Hund befreit werden (s.o.). Erst nach aggressivem Verhalten werden sie als "Kampfhund" eingestuft - im Gegensatz zu allen nicht genannten Rassen, die nach Vorfall zu einem "gefährlichen Hund" werden.
Unanbhängig von der Einstufung erfolgt die Veranlagung zur Kampfhundesteuer, da dies voll im Ermessen der Gemeinden liegt.
Noch Unklarheiten? Dann schaut hier
(insbesondere auch unten rechts die Links zu den Verwaltungsvorschriften) oder fragt nach.
Ach ja ... mir wurde allerdings schon von mehreren Gemeinden berichtet, dass sie nicht wissen, dass die Kat 2 Hunde Leinenpflichtig sind...