Auch Liste 2 Hunde immer an der Leine? (Ba-Wü)

onda

10 Jahre Mitglied
Huhu,
schon länger beschäftigt mich eine Frage, deren Antwort ich bisher nicht finden konnte.

Müssen Liste 2 Hunde in Ba-Wü generell auch an der Leine geführt werden?

So wie ich den Gesetzestext verstanden habe, sind sie wie die Liste 1 Hunde ohne WT an Leine mit Maulskorb zu führen.
Kriegen sie also mit WT höchstens eine Maulkorbbefreiung?
Was macht dann den Unterschied ob Liste 1 oder Liste2?

Ober bin ich einfach zu doof das zu kapieren??

Verwirrte Grüße, Onda:verwirrt:
 
  • 4. Mai 2024
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Kategorie 2 Hunde müssen an der Leine geführt werden, Maulkorb brauchen sie keinen und auch keinen Wesenstest.

LG
Angela
 
HEEEE???Wenn Kategorie 1 Hunde eine Leinenbefreiung erreichen können,dann können Kategorie zwei das doch wohl auch???:verwirrt:Gruss Coffy
 
Natürlich können Kat 2 Hunde das auch !?? *verwirrt*

Also ich kenne es auch nicht anders, das die Kat. 2 Hunde ebenso die leinen & Maulkorbbefreiung erlangen können, wäre sonst ja etwas unlogisch!
 
Aber eine Leinenbefreiung kann nie erreicht werden?

Grüße Onda

Leinenbefreiung für Kat 2 HUnd dürfte kein großes Problem sein. Hängt aber von der jeweiligen Gemeinde ab.

Manche Gemeinden erteilen die so, andere verlangen BH, Team Test o.ä. ... und unsere Gemeinde hat damals einen Verhaltenstest "gewünscht", obwohl unsere Caro bereits Begleithundeprüfungen und Team Test bestanden hatte. Haben wir dann halt gemacht... den Verhaltenstest... und diese Befreiung auch schon in anderen Bundesländern problemlos anerkennen lassen.
 
Huhu,

Coffy, in meiner Gemeinde kann ein Liste 1 Hund keine Leinenbefreiung machen (Baden-Württemberg).


LG onda
 
Ich zitier mal §4 der Landeshundeverordnung für BW hier Absatz (3:(


"(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen."

Es gibt in BW keine "grundsätzliche" Leinenbefreiung für die Liste 1 (§1 (2)) und Liste 2 (§1 (3)) Hunde.

wie Caro-BX schon schrieb, hängt es in starkem Maße von der Gemeinde ab, ob man im Einzelfall eine bekommt. Ein Anrecht darauf hat man nicht.
 
Echt,dass ist ja der Hammer also werden manche Listenhunde(Willkür der Behörden)dazu verdammt immer an der Leine zu laufen?!Da ist es in Nrw ja echt Human.Jetzt ist man wieder ein bisl schlauer.Lieben Gruss Coffy:hallo:
 
Ich habe ganz vergessen, gestern zu schreiben, dass es überhaupt von der Gemeinde abhängt, wie sie diesesn "Leinenpflicht-Absatz" auslegt.

Es soll einige geben, die meinen "Nicht-Kampfhund" gleich "keine Leinenpflicht" ... das steht aber so nicht in der PolVOgefH. :rolleyes: Denn alle Kat 2 Hunde gelten - solange sie unauffällig sind - ohne Wesentest als Nicht-Kampfhund bzw. alle Kat 1 mit bestandenem Verhaltenstest ebenfalls nicht mehr als Kampfhund.

Genaueres findest du unter


z.B. auch die Verwaltungsvorschriften zum Thema "Leinebefreiung"

unter und dann auf Seite 14 Punkt 4.4
 
Echt,dass ist ja der Hammer also werden manche Listenhunde(Willkür der Behörden)dazu verdammt immer an der Leine zu laufen?!Da ist es in Nrw ja echt Human.Jetzt ist man wieder ein bisl schlauer.Lieben Gruss Coffy:hallo:


Kat 1 Hunde bekommen hier in Baden-Württemberg nur superselten in ganz wenigen Orten Leinenbefreiung... :heul:
 
Ich hatte bei uns mit nem Kat. 2 Hund auch nur Maulkorbbefreiung ABER Leinenzwang, konnten auch nix gegen machen. Hier wurde uns gesagt eine Leinenbefreiung dieser Hunde zu erhalten ist generell sehr schwierig ausserdem herrscht in den meisten Städten eh für alle Hunde Leinenzwang...
 
Natürlich können Kat 2 Hunde das auch !?? *verwirrt*

Also ich kenne es auch nicht anders, das die Kat. 2 Hunde ebenso die leinen & Maulkorbbefreiung erlangen können, wäre sonst ja etwas unlogisch!

Sorry, wir sprechen hier von der

PolVOgefH BaWü nicht NRW

Laut der haben Kategorie 2 Hunde keine Maulkorbpflicht, aber grundsätzlich Leinenzwang, obwohl sie grundsätzlich nicht als Kampfhund eingestuft sind (Polizeirechtlich!).

Auf Antrag bei der zuständigen Ortspolizeibehörde können Hunde der neun Rassen der Kat 2 (s. PolVOgefH § 1 Absatz 3) von der Leinenpflicht befreit werden.

In wieweit dies Befreiung geht ... nur Hundeplatz, nur Gemeinde oder allgemein ... ist Sache der Ortspolizeibehörde.

Auch unter welchen Voraussetzungen die Leinenbefreiung gewährt wird, ob eine bestandene BH, ein erfolgreicher Team Test, ein Attest eines Tierarztes oder gar einVerhaltenstest verlangt wird, liegt ebenfalls allein im Ermessen der Gemeinde.

Genauso wie die Massgabe, ob nur ein oder mehrere bestimmte Personen den Hund ohne Leine führen dürfen oder es eine allgemeine Leinenbefreiung gibt.


Also unsere Gemeinde hat trotz bestandener BHs und Team Test (Vizevereinsmeister) die "freiwillige" Absolvierung eines Verhaltenstestes verlangt ... dafür haben sie aber vergessen, die Erlaubnis auf bestimmte Personen zu beschränken.



Und zum Unterschied von Kat 1 (gem. PolVOgefH § 1 Absatz 2) und Kat 2 (gem PolVOgefH § 1 Absatz 3) Hunden ist grundsätzlich:

Kat 1 Hunde sind grundsätztlich als "Kampfhund" eingestuft und müssen dur bestandenen Verhaltenstest ihr "Nicht-Kampfhund-sein" beweisen. Für die gilt grundsätzlich Maulkor- und Leinenpflicht.
Befreiung von der Maulkorbpflicht ist zu erreichen, Befreiung von der Leinenpflicht wohl nur sehr selten und in wenigen Gemeinden.


Kat 2 Hunde sind grundsätzlich "Nicht-als-Kampfhund-eingestuft", aber dennoch grundsätzlich Leinenpflichtig. Von der Leinenpflicht kann der Hund befreit werden (s.o.). Erst nach aggressivem Verhalten werden sie als "Kampfhund" eingestuft - im Gegensatz zu allen nicht genannten Rassen, die nach Vorfall zu einem "gefährlichen Hund" werden.


Unanbhängig von der Einstufung erfolgt die Veranlagung zur Kampfhundesteuer, da dies voll im Ermessen der Gemeinden liegt.


Noch Unklarheiten? Dann schaut hier (insbesondere auch unten rechts die Links zu den Verwaltungsvorschriften) oder fragt nach.




Ach ja ... mir wurde allerdings schon von mehreren Gemeinden berichtet, dass sie nicht wissen, dass die Kat 2 Hunde Leinenpflichtig sind...
 
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