WHeimann
Auch Kampfhundehalter dürfen reisen
VON HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld/Berlin. Die deutsche Bürokratie nimmt den Hund ernst. Bereits im vergangenen Jahr hatte eine neue „Landesverordnung über das Halten, die Zucht, Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde“ in Nordrhein-Westfalen kontroverse Debatten zur Folge. Jetzt sorgt das am 21. April in Kraft getretene bundesweite „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ für Aufregung unter Urlaubern.
Weil im vergangenen Jahr vermehrt Angriffe von gefährlichen Vierbeinern in Deutschland registriert wurden, will die Bundesregierung nach eigener Darstellung mit einem gesetzlich normierten „Einfuhr- und Verbringungsverbot“ die Länder unterstützen. Konkret dürfen vier Rassen (Pitbull-Terrier, America Staffordshire-Terrrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier) sowie Hunde weiterer Rassen, „für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährlichkeit vermutet wird“, nicht mehr über die Grenze nach Deutschland gebracht werden. Verstöße gegen das „Importverbot“ werden unter Strafe gestellt, in derartigen Fällen sollen die Behörden die Tiere sogar „einziehen“ dürfen.
Als das neue Gesetz vor zwei Wochen veröffentlicht wurde, ging abermals erneut ein Sturm der Entrüstung durchs Land. Von der „neuesten Tollheit“ sprach die Bielefelderin Alexandra Oetker, die seinerzeit bereits vehement gegen die Landeshundeverordnung NRW protestiert hatte. Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag, Stefan M. Grüll, mokierte sich gewaltig: ,,Übersetzt in die nordrhein-westfälische Lebenswirklichkeit“, bedeute das neue Gesetz , dass Halter von 42 in NRW als gefährlich eingestuften Hunderassen „ihren Urlaub zukünftig innerhalb der Grenzen Nordrhein-Westfalens verbringen sollen“, grollte Grüll in einem Schreiben an NRW-Innenminister Fritz Behrens. Der liberale Politiker fürchtete, Auslandsreisen seien künftig „tabu, jedenfalls dann, wenn man auch nach dem Urlaub mit seinem Vierbeiner in Deutschland leben möchte“.
Grüll hatte seine etwas gewagte Rechnung aber ohne die Berliner Regierung gemacht. Denn die erließ am 4. Mai flugs eine „Ausnahmeverordung“ zum neuen Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Gemäß dieser Verordung (genannt: „Übergangsregelung für Reisende mit Kampfhunden“) wird das Einfuhrverbot nicht gelten für ausländische Touristen, die mit ihrem Vierbeiner für vier Wochen nach Deutschland kommen und für deutsche Touristen, die mit ihren gefährlichen Hunden ins Ausland reisen sowie für so genannte Dienst- und Begleithunde.
„Bis zum formalen Inkrafttreten der Verordnung in wenigen Wochen werden der Bundesgrenzschutz und der Zoll Einzelfälle unbürokratisch in enger Anlehnung an die zukünftige Ausnahmeverordnung prüfen und im Sinne der Hundehalter entscheiden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums. Halter von 42 Rassen, die in NRW gemäß Landeshundeverordnung als „gefährlich“ eingestuft werden, müssen beim Grenzübertritt gleichwohl die nach dem jeweiligen Landesrecht gebotenen Papiere (zum Beispiel Bescheinigung über den bestandenen Wesenstest, Hundesteuermarke) bereit halten. Jeder Besitzer habe nun mal die Nachweispflicht, dass er seinen Hund ordnungsgemäß halte, sagt Gaby Holtrup, Pressesprecherin im Bundesinnenministerium.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
Jetzt mit AWARD-Vergabe
VON HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld/Berlin. Die deutsche Bürokratie nimmt den Hund ernst. Bereits im vergangenen Jahr hatte eine neue „Landesverordnung über das Halten, die Zucht, Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde“ in Nordrhein-Westfalen kontroverse Debatten zur Folge. Jetzt sorgt das am 21. April in Kraft getretene bundesweite „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ für Aufregung unter Urlaubern.
Weil im vergangenen Jahr vermehrt Angriffe von gefährlichen Vierbeinern in Deutschland registriert wurden, will die Bundesregierung nach eigener Darstellung mit einem gesetzlich normierten „Einfuhr- und Verbringungsverbot“ die Länder unterstützen. Konkret dürfen vier Rassen (Pitbull-Terrier, America Staffordshire-Terrrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier) sowie Hunde weiterer Rassen, „für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährlichkeit vermutet wird“, nicht mehr über die Grenze nach Deutschland gebracht werden. Verstöße gegen das „Importverbot“ werden unter Strafe gestellt, in derartigen Fällen sollen die Behörden die Tiere sogar „einziehen“ dürfen.
Als das neue Gesetz vor zwei Wochen veröffentlicht wurde, ging abermals erneut ein Sturm der Entrüstung durchs Land. Von der „neuesten Tollheit“ sprach die Bielefelderin Alexandra Oetker, die seinerzeit bereits vehement gegen die Landeshundeverordnung NRW protestiert hatte. Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag, Stefan M. Grüll, mokierte sich gewaltig: ,,Übersetzt in die nordrhein-westfälische Lebenswirklichkeit“, bedeute das neue Gesetz , dass Halter von 42 in NRW als gefährlich eingestuften Hunderassen „ihren Urlaub zukünftig innerhalb der Grenzen Nordrhein-Westfalens verbringen sollen“, grollte Grüll in einem Schreiben an NRW-Innenminister Fritz Behrens. Der liberale Politiker fürchtete, Auslandsreisen seien künftig „tabu, jedenfalls dann, wenn man auch nach dem Urlaub mit seinem Vierbeiner in Deutschland leben möchte“.
Grüll hatte seine etwas gewagte Rechnung aber ohne die Berliner Regierung gemacht. Denn die erließ am 4. Mai flugs eine „Ausnahmeverordung“ zum neuen Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Gemäß dieser Verordung (genannt: „Übergangsregelung für Reisende mit Kampfhunden“) wird das Einfuhrverbot nicht gelten für ausländische Touristen, die mit ihrem Vierbeiner für vier Wochen nach Deutschland kommen und für deutsche Touristen, die mit ihren gefährlichen Hunden ins Ausland reisen sowie für so genannte Dienst- und Begleithunde.
„Bis zum formalen Inkrafttreten der Verordnung in wenigen Wochen werden der Bundesgrenzschutz und der Zoll Einzelfälle unbürokratisch in enger Anlehnung an die zukünftige Ausnahmeverordnung prüfen und im Sinne der Hundehalter entscheiden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums. Halter von 42 Rassen, die in NRW gemäß Landeshundeverordnung als „gefährlich“ eingestuft werden, müssen beim Grenzübertritt gleichwohl die nach dem jeweiligen Landesrecht gebotenen Papiere (zum Beispiel Bescheinigung über den bestandenen Wesenstest, Hundesteuermarke) bereit halten. Jeder Besitzer habe nun mal die Nachweispflicht, dass er seinen Hund ordnungsgemäß halte, sagt Gaby Holtrup, Pressesprecherin im Bundesinnenministerium.
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