AmStaff und die Deutsch/Holländische Grenze

Jein nicht ganz... wenn der Züchter in Deutschland den Hund an jemanden abgibt, dieser Jemand dann mit Hund ins Ausland geht - dann können beide auch zurück, wenn der Hund vorher (als Hund und Halter noch in Deutschland lebten) rechtsmäßig hier gehalten wurde.

wie es sich verhält, wenn der Hund mit einer weiteren Person ins Ausland ging - ebenfalls keine Ahnung, ich vermute hier wird wichtig sein, ob der Hund während seines Auslandaufenthaltes, weiterhin hier berechtigt gehalten werden durfte...
Anscheinend ist das eher weniger der Fall, vielleicht meldet sich ja noch jemand hier, der aus eigener Erfahrung berichten kann.

rate deinen Bekannten bitte unbedingt sich an einem kompetenten RA von Hund und Halter zu wenden...sind wirklich die besten und wenigen, die sich hier auskennen.
Bei Bedarf schicke ich dir den Link dazu.
Das hab ich ihm schon geraten. Ich bin Mitglied bei Hund und Halter :D

lg Nadja
 
  • 2. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Xana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ok das wusste ich nicht. Dann dürfte der Bullterrier ja in Rheinland-Pfalz auch gezüchtet werden dürfen, da er nicht auf der Liste steht, oder? Darf ich mir einen Hund (Listi) aus einem anderen Bundesland holen? Egal ob Züchter, Tierheim oder privat? Es heisst ja immer es ist Ländersache. Sorry fürs Offtopic, passt ja nicht ganz zu dem Thema Holland/Deutschland.

Lg
kati
 
Vielen Dank für eure Ratschläge und Auskünfte.

Bin ja wirklich froh, das ich hier gelandet bin, hier gibts wenigstens immer (mehr oder weniger kompetente) :D Tipps-
 
Was noch zu bedenken wäre von züchterischer Seite:
Jeder VDH Hund,der ins Ausland verkauft wird,bekommt ein Export Pedigree.
Das heisst die DCBT od .GBF Ahnentafel wird eingeschickt an den VDH ,dann wird dort das
Exportpedigree gegen Unkostenbeitrag ausgestellt.
Allerdings wird es nur rauf geheftet.

Ich denke die beste Lösung wäre:
Hund in Deutschland vom Züchter kaufen und eingetragene Eigentümer sind Züchter und Halter.
 
Hm... also irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass ein deutscher Züchter, der seinen Welpen ins Ausland verkauft hat, diesen nicht wieder zurückholen dürfte. Was ja nicht nur bei Erbfällen vorkommt.

Import bedeutet eigentlich das Einführen von Waren, die im Ausland GEKAUFT wurden. Den Begriff gibts ja nicht nur im Zusammenhang mit Hunden.

Da man Tierschutzhunde zB ja aber nicht kauft, sondern eben nur übernimmt, wird der Nachweis der deutschen Herkunft hier eben über die Haltung geführt. Und nicht über den Ort des Erwerbs, wie bei gekauften Hunden.

Es könnte ja auch ein Hund aus einem deutschen Tierheim ins Ausland vermittelt werden, der überhaupt noch nie legal gehalten worden ist. Zum Beispiel ein Hund, der eben wegen illegaler Haltung beschlagnahmt wurde. Selbstverständlich darf der Hund dann an das deutsche TH zurückgegeben werden bzw. durch das Tierheim zurückgeholt werden (beispielsweise bei negativer NK).

Ich glaube mit Bestandsschutz hat das nicht viel zu tun... Bestandsschutz heisst, das ein Bestand, der unter altem Recht legal war, nicht durch neues Recht für illegal erklärt wird.

LG Gabi
 
Es ist doch eigentlich super traurig und frustrierend, dass man sich über solche banalen Dinge Gedanken machen muss :heul::heul::heul: Da greift man sich echt annen Kopf!!!? Es ist doch nur ein Hund! Aber jeder ausländische Mitbürger wird aufgenommen und durchgefüttert -.-

Sorry aber ich musste das mal loswerden. Ich war grad auf der Seite wo gegen die RAD gekämpft wird (dogs with spirit)...

Lg
kati
 
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