Anscheinend ist das eher weniger der Fall, vielleicht meldet sich ja noch jemand hier, der aus eigener Erfahrung berichten kann.Jein nicht ganz... wenn der Züchter in Deutschland den Hund an jemanden abgibt, dieser Jemand dann mit Hund ins Ausland geht - dann können beide auch zurück, wenn der Hund vorher (als Hund und Halter noch in Deutschland lebten) rechtsmäßig hier gehalten wurde.
wie es sich verhält, wenn der Hund mit einer weiteren Person ins Ausland ging - ebenfalls keine Ahnung, ich vermute hier wird wichtig sein, ob der Hund während seines Auslandaufenthaltes, weiterhin hier berechtigt gehalten werden durfte...
Das hab ich ihm schon geraten. Ich bin Mitglied bei Hund und Halterrate deinen Bekannten bitte unbedingt sich an einem kompetenten RA von Hund und Halter zu wenden...sind wirklich die besten und wenigen, die sich hier auskennen.
Bei Bedarf schicke ich dir den Link dazu.
lg Nadja