AmStaff und die Deutsch/Holländische Grenze

Cyberbob

Da sowohl in Niedersachsen wie auch in Holland AmStaff (mit Papieren) legal gehalten werden können stellt sich mir jetzt folgende Frage:
Wenn ich aus beruflichen Gründen nach NL ziehen müsste und mir später einen AmStaff zulegen würde - dürfte ich den dann mit über die Grenze bringen? Also von NL nach D? :verwirrt:
Wäre ja dann gewissermassen ein Urlauberhund, auch wenn Herrchen Deutscher ist?

Und falls ich irgendwann wieder nach Niedersachsen ziehen würde - dürfte ich den Hund dann auch mitbringen (Einfuhr)???

Oder wäre es besser, erst hier zu bleiben (evtl. Anfahrt in Kauf zu nehmen), Hund hier zulegen (dann hätte er ja deutsche Papiere und wäre dementsprechend ein deutscher Hund)?

Ich hoffe, ihr könnt meine wirren Gedanken verstehen und mir einen Rat geben. :D
 
  • 2. Juni 2024
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Hi Cyberbob ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es gibt sowas wie einen Bestandsschutz, das heißt Du darfst einen Hund, den Du nachweislich in Deutschland schon mit Genehmigung gehalten hast, später wieder mit nach Deutschland zurückbringen. Einen erst im Ausland angeschafften Hund darfst Du aber nicht "neu" einführen.
 
Das ist doch mal ne schnelle Antwort. :)

Damit wäre also die Variante mit der Anfahrt auf lange Sicht die bessere....
 
Wenn Du vorhast irgendwann in den nächsten - sagen wir 15 :D - Jahren mit Hund von NL nach D zurückzuziehen, wäre das nur möglich, wenn der Hund vorher hier gemeldet war. Daher ist die Idee mit der erst mal in Kauf zu nehmenden Anfahrt zum Arbeitsplatz und den Hund hier anzuschaffen die bessere, ja. :)

Für nen Urlaub darfst Du auch einen niederländischen Hund mitbringen und musst dann nur die Zollbestimmungen und die örtlichen Vorschriften (gf. MK, Leine etc.) beachten.
 
Er kann sich doch auch einen Hund der in Deutschland gezüchtet wurde anschaffen während er schon in den Niederlanden wohnt. FCI-Papiere braucht er ja sowieso, wegen der RAD.
Der Hund stammt dann ja nachweislich aus Deutschland, oder ist das falsch?
 
Unter den "Bestandsschutz" fällt der Hund soweit ich weiß nur, wenn er schon hier ordnungsgemäß auf ihn gemeldet war. Wenn er den Hund unter niederländischem Wohnsitz in D kauft, dann kann er ihn nicht problemlos wieder einführen, so wie ich das Gesetz verstehe.
 
Kommt der Hund aus Deutschland, zieht dann nach NL und dann wieder zurück nach Deutschland: Ja, du darfst ihn einführen
... vorrausgesetzt er war hier schon auf dich ordnungsgemäß gemeldet...
Kommt der Hund aus NL und zieht nach Deutschland: Nein, du darfst ihn nicht einführen.

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Kommt der Hund aus Deutschland, zieht dann nach NL und dann wieder zurück nach Deutschland: Ja, du darfst ihn einführen
... vorrausgesetzt er war hier schon auf dich ordnungsgemäß gemeldet...
Kommt der Hund aus NL und zieht nach Deutschland: Nein, du darfst ihn nicht einführen.

Bis denne,

eure Klopfer :D

Meine Rede :D
 
Ja so habe ich das aber nicht gemeint.

Ich weiss natürlich das man u.a keinen Amstaff aus dem Ausland in Deutschland einführen darf;).

In dem von mir gedachten Fall wäre der Hund aber in Deutschland gezüchtet worden, und nicht in Holland und somit ein Amstaff aus deutschem Bestand...(Was für ein ätzendes Wort:()
 
Dann muss er hier gemeldet gewesen sein

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Es verhält sich wirklich so wie Klopfer und Amy es beschreiben... mit einem nur hier gekauften/gezüchteten Hund machen die Ämter Probleme,

Der Hund muss unbedingt vorher ordenlich und vom Amt genehmigt hier in Deutschland gehalten worden sein.

Ist prima das du dich vorab informierst.
 
Nochmal für mich, wenn der Hund in Deutschland gezüchtet wurde, dann ist er doch auch gemeldet. Oder ist das so zu verstehen, der Besitzer, der mit seinem Hund vom Ausland zurück möchte nach Deutschland, muss diesen Hund auf seinen Namen schon mal in Deutschland gemeldet haben ?

Dachte bis jetzt es reicht, wenn der Hund einfach nur mal gemeldet war in Deutschland.

Ich komm auf das Thema, weil jemand die Frage hatte, was passiert, wenn ein Hund von Deutschland ins Ausland gegangen ist. Herrchen/Frauchen stirbt und derjenige der den Hund erbt lebt aber in Deutschland und möchte den Hund nach Deutschland zurückholen. :verwirrt:
 
die Halteerlaubnis/Anmeldung muss in Deutschland gewesen sein, die Haltung des Züchters wird nicht berücksichtigt.

Wie sich das bei einen Fall, wie von dir geschildert verhält???

Wäre interesant zu erfahren, da habe ich noch nie etwas ähnliches gehört und ich fürchte das wäre auch zum ersten mal erst vor Gericht zu klären.

Gibt es jemanden, der konkret in dieser Situation steht? Wenn ja, wird da wohl nur ein Rechtsanwalt helfen können oder weiß von euch da jemand mehr?
 
@Silvia
Heisst das dann, wenn der Züchter den Hund innerhalb Deutschlands weitergibt an jemanden, derjenige den Hund anmeldet und der Hund kurz drauf ins Ausland geht zu einer anderen Person, dass das dann zählt um ihn wieder legal nach Deutschland zu holen ? :verwirrt:


Ja, das mit dem Erben ist sicher eine interessante Sache, derjenige der mich das gefragt hat, dem hab ich geraten sich an einen Anwalt zu suchen um das zu klären.
Ob er direkt mit der Situation konfrontiert ist, weiss ich ehrlich gesagt gar nicht. Kann auch sein das er einfach so gefragt hat.

lg Nadja
 
@Silvia
Heisst das dann, wenn der Züchter den Hund innerhalb Deutschlands weitergibt an jemanden, derjenige den Hund anmeldet und der Hund kurz drauf ins Ausland geht zu einer anderen Person, dass das dann zählt um ihn wieder legal nach Deutschland zu holen ? :verwirrt:

lg Nadja

Jein nicht ganz... wenn der Züchter in Deutschland den Hund an jemanden abgibt, dieser Jemand dann mit Hund ins Ausland geht - dann können beide auch zurück, wenn der Hund vorher (als Hund und Halter noch in Deutschland lebten) rechtsmäßig hier gehalten wurde.

wie es sich verhält, wenn der Hund mit einer weiteren Person ins Ausland ging - ebenfalls keine Ahnung, ich vermute hier wird wichtig sein, ob der Hund während seines Auslandaufenthaltes, weiterhin hier berechtigt gehalten werden durfte...

rate deinen Bekannten bitte unbedingt sich an einem kompetenten RA von Hund und Halter zu wenden...sind wirklich die besten und wenigen, die sich hier auskennen.
Bei Bedarf schicke ich dir den Link dazu.
 
Er kann sich doch auch einen Hund der in Deutschland gezüchtet wurde anschaffen während er schon in den Niederlanden wohnt. FCI-Papiere braucht er ja sowieso, wegen der RAD.
Der Hund stammt dann ja nachweislich aus Deutschland, oder ist das falsch?

Da bin ich verwirrt. Es wird doch kaum Zuchttiere der Kampfhunderassen in Deutschland geben die FCI Papiere haben? Es herscht doch Zuchtverbot in Deutschland oder hab ich mal wieder was verpasst :love: Das mit der RAD habe ich gestern erst erfahren, find ich sehr sehr schlimm. Ich dachte immer Holland wär das Hundeland -.-

Lg
kati
 
Er kann sich doch auch einen Hund der in Deutschland gezüchtet wurde anschaffen während er schon in den Niederlanden wohnt. FCI-Papiere braucht er ja sowieso, wegen der RAD.
Der Hund stammt dann ja nachweislich aus Deutschland, oder ist das falsch?

Da bin ich verwirrt. Es wird doch kaum Zuchttiere der Kampfhunderassen in Deutschland geben die FCI Papiere haben? Es herscht doch Zuchtverbot in Deutschland oder hab ich mal wieder was verpasst :love: Das mit der RAD habe ich gestern erst erfahren, find ich sehr sehr schlimm. Ich dachte immer Holland wär das Hundeland -.-

Lg
kati

Es gibt Bundesländer in denen gezüchtet werden darf, z.b Thüringen.
 
züchten ist in vielen Bundesländern möglich - sogar hier in Bayern dürfen Kat 2 Hunde gezüchtet werden, wenn der wesenstest positiv war...
 
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