anni&betti du kannst es aber nur wissen, wenn du es auch probierst.
natürlich gibt es immer idioten, die anderer meinung sind, die gibt es aber überall.
trotzdem müssen sie sich an vorschriften und regeln halten. wenn du alles für eine ordnungsgemäße haltung mitbringst (das du "zuverlässig" bist, wissen sie ja schon, weil du einen soka hälst, sonst hättest du ihn ja nicht gemeldet bekommen) und auch auf ein vergleichsurteil hinweist, dürfte es doch eigentlich kein problem sein!
typisches beispiel vom ordnungsamt:
in nrw gibt es die lücke der leinen- und maulkorbbefreiung bis zum 24. lebensmonat.
voraussetzung: der hund muss eine junghundausbildung mindestens alle 2 wochen in einer hundeschule absolvieren (wir gehen
jede woche 1-2 mal hin).
mein oa wusste es natürlich nicht.
shila ist 14 monate und kann jetzt zwar den wesenstest machen, müsste ihn dann aber mit 24 monaten widerholen. da es aber diese klausel gibt, sehe ich nicht ein, den wesenstest inkl stress für den hund 2 mal zu machen!
wir erfüllen die anforderungen und haben dies auch schriftlich eingereicht. trotzdem stellte man sich quer.
ich hab mich bis zum kreis hochtelefoniert und denen klipp und klar gesagt, wenn dir mir diesen wisch nicht ausstellen, ziehe ich vor gericht. ich hatte nämlich von einem anderen kreis auch ein vergleichsurteil und somit hatte ich den schein innerhalb einer woche!
wenn ich mich gleich mit allen aussagen der oä zufrieden gegeben hätte, müsste die maus jetzt noch knapp 8 monate mit maulkorb laufen und hätte leinenpflicht! was ich dir mit dem beispiel sagen will ist, dass du nicht immer so schnell aufgeben darfst. gerade wenn du alle anforderungen erfüllst und du noch ein gegenbeispiel hast, wo auch zu gunsten des "klägers" entschieden wurde.
versuch es einfach, denn die kleinen sind es wert!