Früher - also, in meiner Kindheit und Jugend - gab es ja noch Tollwut in Deutschland. Und da hat man solche Verhaltensregeln in der Schule gelernt. Also: Ein Wildtier, das nicht wegläuft, ist krank - oder verletzt (Gilt ja idR auch heute noch). Bei Füchsen ist es "sicher" Tollwut.
(Es könnte natürlich auch was anderes sein, aber damit halt kein Kind einen herumsitzenden Fuchs anfasst, wurde das eben stark betont.)
Wer sich mit dem Thema seitdem nie wieder befasst hat und in meinem Alter ist, "weiß" das unter Umständen immer noch so.
Aber: Da sind ja auch die Umstände des Auffindens maßgeblich. Wer weiß, wie lange der Fuchs da schon in dem Zaun gehangen hat...
Und der Fuchs war nicht bissig oder aggressiv. Es war also keine "Gefahr im Verzug". Und dann gilt: Siehe oben.
Es darf niemand einfach den Fuchs gegen eine Wand klatschen - ich vermute fast, dass eher das passiert ist als dass wirklich der Schlagstock zum Einsatz kam. Wie man früher auf dem Bauernhof halt auch Katzen getötet hat. Wenigstens geht das schnell, wenn derjenige das gut kann. Aber erlaubt ist es darum immer noch nicht.