Meines Wissens nach schon.
Das gilt ja sogar für überfahrene Tiere, wo man eigentlich direkt die TKB beauftragen könnte.
Ich hab mal wegen eines verendeten Rehs im Straßengraben die Polizei gerufen und die baten mich, den Jagdpächter anzurufen.
Das ging aus irgendeinem Grund nicht (ich glaube, die haben die Nummer nicht gleich gefunden), und darauf hin meinten sie, dann machen sie es selbst.
War allerdings in NDS.
Edit:
Und im übrigen darf niemand ohne die entsprechende Sachkunde ein Wirbeltier töten. In Deutschland sind das - außerhalb von Schlachthöfen - Tierärzte, Biologen der Fachrichtung Zoologie, Und Humanmediziner und andere Mitarbeiter von zB Forschungseinrichtungen und Zoos nach Nachweis der entsprechenden Fachkunde. Die gewährleistet, dass der Tod unverzüglich und ohne vermeidbare Schmerzen und Schäden eintritt. Und zB Jagdscheininhaber, weil die das auch gelernt haben.
(Aus u.a. diesem Grund darf man mW auch ohne Angelschein nicht angeln. Weil durch den Erwerb des Scheins hoffentlich gewährleistet ist, dass man den Fisch nicht unnötigem Stress und so weiter aussetzt und ihn fachkundig töten kann, ohne ihn dabei unbeabsichtigt zu quälen.)
Außer bei "Gefahr im Verzug". Die mir da aber nicht gegeben gewesen scheint.