Und so viel dazu, daß BW ja so streng ist: die beiden Hunde waren als AB gemeldet, also keinen Auflagen unterworfen. Anfang April hat ein Nachbar die Stadt Leimen informiert, daß die Hunde angeblich nicht artgerecht gehalten werden. Die Stadt hatte an der Haltung nichts auszusetzen, aber kam wohl irgendwie auf den Dreh, daß das womöglich doch Listenhunde sind. Und was macht die Stadt ? Stuft die Hunde als Listenhunde ein und gibt dem Halter eine Frist, alle Versäumnisse nachzuholen. Und was macht der Halter in so einer brenzligen Situation ? Pfeift drauf und schickt seinen minderjährigen Bruder zum Gassi.
Wenige Wochen später: kaputt gebissener Jugendlicher. Bravo.