SaskiaModica
Hallo ihr Lieben,
ich frage im Auftrag einer Bekannten.
Situation:
Sie hat eine ein jährige Pitbull Mix Hündin die Anfang November den WT machen muss.
Vor ein paar Tagen ist Sie mit ihrer läufigen Hündin im Wald spazieren gegangen und sie wurde versehentlich gedeckt. Sie hat sich aus dem Halsband befreit und ist zum nächsten Rüden gerannt und dann ist es passiert.
Sie hat im internet diesen Paragraphen gefunden:
Zu § 13 –Vermehrung, Abgabeverbote für gefährliche Hunde
Nach § 13 Satz 2 sind die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch
Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft zulässig.
Der Begriff Vermehrung umfasst sowohl die Zucht, also die gezielte Erzeugung von
Nachkommen, als auch die Erzeugung von Nachkommen, die nicht diesem Zwecke dient. Die
Verbote des § 13 gelten nicht für gefährliche Hunde, für die aufgrund ihres Alters die Wesensprüfung nach
§ 4 Abs. 4 noch nicht erforderlich ist. Unberührt bleibt in diesen Fällen die Verpflichtung zur vorläufigen Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 Satz 1.
Kann mir jemand erklären was das bedeutet? Wir denken dass es kein Problem ist wenn ein Hund trächtig wird bevor er den WT gemacht hat weil Sie zu jung ist (unter 15 Monate).
Ich hoffe jemand versteht diese 4 Sätze und kann uns sagen was genau das bedeuten soll..
Vielen Dank im Vorraus schonmal
ich frage im Auftrag einer Bekannten.
Situation:
Sie hat eine ein jährige Pitbull Mix Hündin die Anfang November den WT machen muss.
Vor ein paar Tagen ist Sie mit ihrer läufigen Hündin im Wald spazieren gegangen und sie wurde versehentlich gedeckt. Sie hat sich aus dem Halsband befreit und ist zum nächsten Rüden gerannt und dann ist es passiert.
Sie hat im internet diesen Paragraphen gefunden:
Zu § 13 –Vermehrung, Abgabeverbote für gefährliche Hunde
Nach § 13 Satz 2 sind die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch
Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft zulässig.
Der Begriff Vermehrung umfasst sowohl die Zucht, also die gezielte Erzeugung von
Nachkommen, als auch die Erzeugung von Nachkommen, die nicht diesem Zwecke dient. Die
Verbote des § 13 gelten nicht für gefährliche Hunde, für die aufgrund ihres Alters die Wesensprüfung nach
§ 4 Abs. 4 noch nicht erforderlich ist. Unberührt bleibt in diesen Fällen die Verpflichtung zur vorläufigen Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 Satz 1.
Kann mir jemand erklären was das bedeutet? Wir denken dass es kein Problem ist wenn ein Hund trächtig wird bevor er den WT gemacht hat weil Sie zu jung ist (unter 15 Monate).
Ich hoffe jemand versteht diese 4 Sätze und kann uns sagen was genau das bedeuten soll..
Vielen Dank im Vorraus schonmal