Hallo zusammen,
ich werde demnächst aus Hamburg nach NRW ziehen. Vor dem Umzug wird mein Bullmastiff (14 Monate) einen Wesenstest in Hamburg machen und wäre laut hamburgischen Gesetz nicht mehr gefährlich (keine besonderen Auflagen / keine erhöhte Steuer).
Nun habe ich mich schon bezüglich der gesetzlichen Lage in NRW informiert. Allerdings blicke ich da noch nicht so ganz durch.
Muss ich noch Sachkunde nachweisen oder reicht hier der Wesenstest aus?
Befreit mich der Wesenstest von den besonderen Auflagen zum Halten eines Hundes "bestimter Rassen" § 10?
In Hundesteuergesetzen mehrerer Gemeinden habe ich gelesen, dass der Bullmastiff als gefährlich eingestuft wird und eine erhöhte Steuer wird fällig. Gilt ein Hund nach § 10 des Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rein formell als gefährlich?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank und beste Grüße aus Hamburg
Olaf
ich werde demnächst aus Hamburg nach NRW ziehen. Vor dem Umzug wird mein Bullmastiff (14 Monate) einen Wesenstest in Hamburg machen und wäre laut hamburgischen Gesetz nicht mehr gefährlich (keine besonderen Auflagen / keine erhöhte Steuer).
Nun habe ich mich schon bezüglich der gesetzlichen Lage in NRW informiert. Allerdings blicke ich da noch nicht so ganz durch.
Muss ich noch Sachkunde nachweisen oder reicht hier der Wesenstest aus?
Befreit mich der Wesenstest von den besonderen Auflagen zum Halten eines Hundes "bestimter Rassen" § 10?
In Hundesteuergesetzen mehrerer Gemeinden habe ich gelesen, dass der Bullmastiff als gefährlich eingestuft wird und eine erhöhte Steuer wird fällig. Gilt ein Hund nach § 10 des Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rein formell als gefährlich?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank und beste Grüße aus Hamburg
Olaf