Magistrat der Stadt Maintal
Klosterhofstr. 4-6
63477 Maintal
hiermit lege ich gegen den Hundesteuerbescheid vom 15. März 2012 Widerspruch mit folgender Begründung ein.
Bestandsschutz für den Hund Chayenne die seit ca. 6 Jahren in Maintal lebt und sich in meinem Besitz befindet.
„Der Begriff Bestandsschutz oder Bestandsgarantie beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt, obwohl neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen und heute zur Erlangung einer gleichen Genehmigung eine höhere Hürde zu erklimmen wäre.
Da die Hündin in den letzten 7 Jahren 3 Wesensprüfungen § 7 der Gefahrenabwehrverordnung und 1 Gutachten bezüglich der Verhaltenseigenschaften des Hundes Chayenne (früherer Name Scheitan) bei 2 verschiedenen Gutachter mit bravour bestanden hat, geht von diesem Hund weniger Gefahr aus, als zum Beispiel von einem Schäferhund oder Dobermann. Die Höherbesteuerung von Chayenne (Pitbull) ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG und daher rechts- und verfassungswidrig, weil ein Hund dieser Rasse nicht gefährlicher sei als ein solcher etwa der Rassen Schäferhund oder Dobermann. Hunde der Rasse Pitbull könnten nicht höher besteuert werden, wenn diese hohe Steuer nicht zugleich auch von Haltern der Hunde der Rassen Schäferhund oder Dobermann verlangt werden. Von der erforderlichen Beobachtung der Entwicklung des Beißverhaltens von Hunderassen durch die Stadt Maintal könne keine Rede sein. Selbst nach der Statistik des Innenministerium in Wiesbaden seien die Rassen Dobermann und Schäferhund nicht nur genauso auffällig, sondern auffälliger als die Hunde der Rasse Pitbull, sodass die Rasse Pitbull kein höheres Gefährdungspotenzial als die beiden vorgenannten Rassen aufweise.
Hier ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Düsseldorf (Aktenzeichen: 25 K 699/09
Die Gemeinde hingegen vertrat die Auffassung, die Rechtmäßigkeit der Hundesteuererhöhung ergebe sich durch den Bezug auf die Regelungen des Landeshundegesetzes NRW, nach welchen Rottweiler als gefährliche Hunde gelten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage Recht und bezeichnete die erhöhte Hundesteuer der Gemeinde für den Rottweiler als rechts- und verfassungswidrig. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Gemeinde die Verantwortung dafür trägt, dass die Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, vereinbar sein müsse. Aus einem Bericht zur Evaluation des Landeshundesgesetztes NRW vom 18. November 2008 sei zu entnehmen, dass die Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen im Jahr 2007 bezogen auf die gemeldete Population bei Hunden der Rasse Rottweiler geringer als bei denen der Rassen Dobermann oder Schäferhund sei. Die Gemeinde habe sich aber keine Gedanken darüber gemacht, ob etwa die Besteuerung von Hunden der Rasse Rottweiler als gefährliche Hunde in der Hundesteuersatzung gestrichen werden solle, oder ob gleichermaßen eine Veranlagung der Hunde der Rassen Schäferhund und Dobermann ebenfalls als gefährliche Hunde in der Satzung geboten sei oder ob die bisherige Regelung auch nach Auswertung neuer Erkenntnisse unter Heranziehung anderer Gesichtspunkte aufrecht zu erhalten sei. Damit habe die Gemeinde ihre Überprüfungspflicht verletzt, und daher sei der erhöhte Hundesteuerbescheid zu Unrecht erlassen worden.
Hier ein kleiner Auszug über die hessische Beißstatistik:
284 Mal wurden Menschen in den Jahren zwischen 2004 und 2007 von dieser Rasse verletzt - zehnmal sogar schwer. Zum Vergleich: Mit dem als "Kampfhund" titulierten Pitbull (samt Mischungen) kam es in dieser Zeit zu elf Vorfällen mit Menschen, die sich dabei nur leichte bis mittlere Blessuren zuzogen. Außerdem hat die Statistik ein generelles Manko: Mischlinge, deren Stammbäume nicht identifizierbar sind, tauchen überhaupt nicht auf. Obgleich sie wohl am häufigsten sind.
Der Bestand an Schäferhunden ist der größte im Land. So begründet das Ministerium, dass sie trotz Spitzenposition nicht auf die Liste aufgenommen wurden. Das Verhältnis der Population zur Zahl der Vorfälle ist unbekannt.
Wer gebissen wird, dem ist es aber egal, wie oft es die betroffene Rasse gibt, entgegnen Kritiker. Sie werfen der Landesregierung bei der Liste Willkür vor, weil sie nur bestimmte Rassen berücksichtigt. Sie wolle es sich nicht mit den Schäferhundehaltern verderben - vielleicht auch weil viele Polizisten darunter seien, meint etwa Dieter Ludwig von der Arbeitsgemeinschaft Kynologie Rhein Main. Der Verein hält die ganze Verordnung für überflüssig, weil die Gefährlichkeit nicht - wie das Land argumentiert - von der Rasse abhänge.
Selbst im Hessischen Landtag wird schon über die Abschaffung der Rassenliste diskutiert und am 14.06.2012 kommt der SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Hundegesetz mit Abschaffung der Rassenliste zur Anhörung. Vielleicht wird die Menschheit doch langsam vernünftig.
Der Rottweiler wurde zum 1. Januar neu auf die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Auch hier wirft ein Blick in die Vier-Jahres-Statistik Fragen auf. Denn auch bei den Wesenstests schnitten sie wesentlich besser ab. 135 Rottweiler bestanden die Prüfung, ein einziger fiel durch und wurde eingeschläfert. Demgegenüber stehen 383 Schäferhunde mit erfolgreicher Prüfung und zehn ohne, fünf davon bezahlten das mit dem Leben.
Mit den seit Jahren auf der schwarzen Liste stehenden Rassen kam es hingegen kaum zu Vorfällen. Auch bei den alle zwei Jahre anstehenden Wesenstests gab es keine Auffälligkeiten. Von den rund 2000 American-Pitbull-Terriern zum Beispiel mussten nur sieben getötet werden.
Bei den rund 2990 American Staffordshires waren es elf. Selbst beim Betrachten der Vorfälle mit anderen Hunden schneiden die "Kampfhunde", wie sie der Volksmund nennt, besser ab. Bei Beißereien mit Dobermännern oder Rottweilern starben in besagtem Zeitraum jeweils sechs andere Hunde, 15 Mal töteten Schäferhunde einen Artgenossen.
Wenn Sie mir ein fachliches Gegengutachten geben, das besagt das mein Hund gefährlicher ist, als ein Schäferhund oder Dobermann bin ich gerne bereit den erhöhten Steuersatz zu zahlen. Meine Gutachten lass ich sogar bei der Polizeihundestaffel in Mühlheim machen, welches schon für eine sehr hohe Fachkompetenz steht.
Hier ein Ausschnitt des Gutachtens von Chayenne:
Beurteilung der Verhaltensweisen
Auf Grund ihrer Verhaltensweisen ist die vorgestellte Hündin nicht als gefährlich und nicht als bissig einzustufen.
Eine Einstufung als gefährlich oder gar als bissig im Sinne der VO ist aus ethologischer und kynologischer Sicht nicht zu rechtfertigen und nicht zu begründen.
Die Hündin besitzt vorbildlichen Charakter- und Wesenseigenschaften.
Nun komme ich zum Schluss.
Die Hündin ist noch nie in ihrem Leben auffällig gewesen, was Sie gerne durch Fr. xxxx im Ordnungsamt Maintal überprüfen können. Dort finden Sie auch die Gutachten von Chayenne zur Einsicht. Nach Bedarf kann ich sie auch gerne als Kopie an Sie senden.
Des Weiteren bin ich mit MS (MultipleSclerosis) diagnostiziert und brauche meinen Hund für meine innere Psyche, sie hat mir über die sehr schwere Anfangszeit hinweg geholfen, als niemand für mich wirklich da war.
Mit freundlichen Grüßen,
Klosterhofstr. 4-6
63477 Maintal
hiermit lege ich gegen den Hundesteuerbescheid vom 15. März 2012 Widerspruch mit folgender Begründung ein.
Bestandsschutz für den Hund Chayenne die seit ca. 6 Jahren in Maintal lebt und sich in meinem Besitz befindet.
„Der Begriff Bestandsschutz oder Bestandsgarantie beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt, obwohl neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen und heute zur Erlangung einer gleichen Genehmigung eine höhere Hürde zu erklimmen wäre.
Da die Hündin in den letzten 7 Jahren 3 Wesensprüfungen § 7 der Gefahrenabwehrverordnung und 1 Gutachten bezüglich der Verhaltenseigenschaften des Hundes Chayenne (früherer Name Scheitan) bei 2 verschiedenen Gutachter mit bravour bestanden hat, geht von diesem Hund weniger Gefahr aus, als zum Beispiel von einem Schäferhund oder Dobermann. Die Höherbesteuerung von Chayenne (Pitbull) ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG und daher rechts- und verfassungswidrig, weil ein Hund dieser Rasse nicht gefährlicher sei als ein solcher etwa der Rassen Schäferhund oder Dobermann. Hunde der Rasse Pitbull könnten nicht höher besteuert werden, wenn diese hohe Steuer nicht zugleich auch von Haltern der Hunde der Rassen Schäferhund oder Dobermann verlangt werden. Von der erforderlichen Beobachtung der Entwicklung des Beißverhaltens von Hunderassen durch die Stadt Maintal könne keine Rede sein. Selbst nach der Statistik des Innenministerium in Wiesbaden seien die Rassen Dobermann und Schäferhund nicht nur genauso auffällig, sondern auffälliger als die Hunde der Rasse Pitbull, sodass die Rasse Pitbull kein höheres Gefährdungspotenzial als die beiden vorgenannten Rassen aufweise.
Hier ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Düsseldorf (Aktenzeichen: 25 K 699/09
Die Gemeinde hingegen vertrat die Auffassung, die Rechtmäßigkeit der Hundesteuererhöhung ergebe sich durch den Bezug auf die Regelungen des Landeshundegesetzes NRW, nach welchen Rottweiler als gefährliche Hunde gelten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage Recht und bezeichnete die erhöhte Hundesteuer der Gemeinde für den Rottweiler als rechts- und verfassungswidrig. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Gemeinde die Verantwortung dafür trägt, dass die Hundesteuersatzung mit höherrangigem Recht, insbesondere auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, vereinbar sein müsse. Aus einem Bericht zur Evaluation des Landeshundesgesetztes NRW vom 18. November 2008 sei zu entnehmen, dass die Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen im Jahr 2007 bezogen auf die gemeldete Population bei Hunden der Rasse Rottweiler geringer als bei denen der Rassen Dobermann oder Schäferhund sei. Die Gemeinde habe sich aber keine Gedanken darüber gemacht, ob etwa die Besteuerung von Hunden der Rasse Rottweiler als gefährliche Hunde in der Hundesteuersatzung gestrichen werden solle, oder ob gleichermaßen eine Veranlagung der Hunde der Rassen Schäferhund und Dobermann ebenfalls als gefährliche Hunde in der Satzung geboten sei oder ob die bisherige Regelung auch nach Auswertung neuer Erkenntnisse unter Heranziehung anderer Gesichtspunkte aufrecht zu erhalten sei. Damit habe die Gemeinde ihre Überprüfungspflicht verletzt, und daher sei der erhöhte Hundesteuerbescheid zu Unrecht erlassen worden.
Hier ein kleiner Auszug über die hessische Beißstatistik:
284 Mal wurden Menschen in den Jahren zwischen 2004 und 2007 von dieser Rasse verletzt - zehnmal sogar schwer. Zum Vergleich: Mit dem als "Kampfhund" titulierten Pitbull (samt Mischungen) kam es in dieser Zeit zu elf Vorfällen mit Menschen, die sich dabei nur leichte bis mittlere Blessuren zuzogen. Außerdem hat die Statistik ein generelles Manko: Mischlinge, deren Stammbäume nicht identifizierbar sind, tauchen überhaupt nicht auf. Obgleich sie wohl am häufigsten sind.
Der Bestand an Schäferhunden ist der größte im Land. So begründet das Ministerium, dass sie trotz Spitzenposition nicht auf die Liste aufgenommen wurden. Das Verhältnis der Population zur Zahl der Vorfälle ist unbekannt.
Wer gebissen wird, dem ist es aber egal, wie oft es die betroffene Rasse gibt, entgegnen Kritiker. Sie werfen der Landesregierung bei der Liste Willkür vor, weil sie nur bestimmte Rassen berücksichtigt. Sie wolle es sich nicht mit den Schäferhundehaltern verderben - vielleicht auch weil viele Polizisten darunter seien, meint etwa Dieter Ludwig von der Arbeitsgemeinschaft Kynologie Rhein Main. Der Verein hält die ganze Verordnung für überflüssig, weil die Gefährlichkeit nicht - wie das Land argumentiert - von der Rasse abhänge.
Selbst im Hessischen Landtag wird schon über die Abschaffung der Rassenliste diskutiert und am 14.06.2012 kommt der SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Hundegesetz mit Abschaffung der Rassenliste zur Anhörung. Vielleicht wird die Menschheit doch langsam vernünftig.
Der Rottweiler wurde zum 1. Januar neu auf die Liste der gefährlichen Rassen aufgenommen. Auch hier wirft ein Blick in die Vier-Jahres-Statistik Fragen auf. Denn auch bei den Wesenstests schnitten sie wesentlich besser ab. 135 Rottweiler bestanden die Prüfung, ein einziger fiel durch und wurde eingeschläfert. Demgegenüber stehen 383 Schäferhunde mit erfolgreicher Prüfung und zehn ohne, fünf davon bezahlten das mit dem Leben.
Mit den seit Jahren auf der schwarzen Liste stehenden Rassen kam es hingegen kaum zu Vorfällen. Auch bei den alle zwei Jahre anstehenden Wesenstests gab es keine Auffälligkeiten. Von den rund 2000 American-Pitbull-Terriern zum Beispiel mussten nur sieben getötet werden.
Bei den rund 2990 American Staffordshires waren es elf. Selbst beim Betrachten der Vorfälle mit anderen Hunden schneiden die "Kampfhunde", wie sie der Volksmund nennt, besser ab. Bei Beißereien mit Dobermännern oder Rottweilern starben in besagtem Zeitraum jeweils sechs andere Hunde, 15 Mal töteten Schäferhunde einen Artgenossen.
Wenn Sie mir ein fachliches Gegengutachten geben, das besagt das mein Hund gefährlicher ist, als ein Schäferhund oder Dobermann bin ich gerne bereit den erhöhten Steuersatz zu zahlen. Meine Gutachten lass ich sogar bei der Polizeihundestaffel in Mühlheim machen, welches schon für eine sehr hohe Fachkompetenz steht.
Hier ein Ausschnitt des Gutachtens von Chayenne:
Beurteilung der Verhaltensweisen
Auf Grund ihrer Verhaltensweisen ist die vorgestellte Hündin nicht als gefährlich und nicht als bissig einzustufen.
Eine Einstufung als gefährlich oder gar als bissig im Sinne der VO ist aus ethologischer und kynologischer Sicht nicht zu rechtfertigen und nicht zu begründen.
Die Hündin besitzt vorbildlichen Charakter- und Wesenseigenschaften.
Nun komme ich zum Schluss.
Die Hündin ist noch nie in ihrem Leben auffällig gewesen, was Sie gerne durch Fr. xxxx im Ordnungsamt Maintal überprüfen können. Dort finden Sie auch die Gutachten von Chayenne zur Einsicht. Nach Bedarf kann ich sie auch gerne als Kopie an Sie senden.
Des Weiteren bin ich mit MS (MultipleSclerosis) diagnostiziert und brauche meinen Hund für meine innere Psyche, sie hat mir über die sehr schwere Anfangszeit hinweg geholfen, als niemand für mich wirklich da war.
Mit freundlichen Grüßen,