Was würde denn bitte auch ein WT bringen?
In einem WT muss ja auch nicht unbedingt die Verträglichkeit mit Artgenossen getestet werden. Wenn man nur testet wie freundlich es zu Menschen ist, dann besteht er den vielleicht und läuft dann wieder ohne alles rum.
Wäre ja das Ziel verfehlt, oder?
@ kitty-kyf.
Meine Empfehlung dazu: Google mal die Hundeverordnung (en) deines und der anderen Bundesländer - da steht es schwarz auf weiß!
Über Sinn, Zweck und Berechtigung der einzelnen § zu disskutieren ist hier nicht der richte Thread - sorry!
In einem WT geht es beileibe nicht "nur" darum, zu testen, ob der Hund freundlich zu Menschen ist, sondern es wird schwerpunktmäßig in Richtung der gemeldeten Auffälligkeit getestet. Ein Hund, der einen anderen totgebissen hat, wird also auf Verträglichkeit mit anderen Hunden, Beißhemmung, Höhe der reizschwelle etc. getestet.
Also erstmal steht da nicht wo die TE herkommt
hAB ICH AUCH NIE UND NIRGENDS BEHAUPTET!und zweites habe ich mir von dem AmtsTA der den Wesenstest hier in meinem Gebiet durchführt mal erklären lassen was der so alles sehen will und da war eben nicht die Verträglichkeit mit anderen Hunde dabei.
Sorry, aber dann macht er seinen Job leider nicht richtig, bzw. gewissenhaft!
Ich hab mit so vielen Leuten über ihren Test gesprochen und da war das alles immer so unterschiedlich! Selbst in ein und dem selben Bundesland.
Die Hundeverordnung ist Ländersache und wird in jedem Bundesland geregelt - darüber hinaus kann auch jede Gemeinde noch eigene Maßstäbe ansetzen.
Gerade weil das im Gestzt nicht direkt drin steht was man zu machen hat,
doch, das tut es sehr wohl! Lesen??? haben die Prüfer da einen Spielraum.
Das ist vom Gesetzt auch so gewollt, weil es einfach sinnvoller ist eimen "Experten" die Entscheidung zu überlassen, als das selber fest zulegen.
Hier mal ein Ausschnitt aus der Verordung MV. Da steht über den Wesenstest an sich überhaupt nix drin. Man findet nur folgends zu Sachkunde (die bei uns mit Hund gemacht wird
Es ging hier nicht um den sachkundenachweis, sondern um die Einstufung eines Hundes als GEFÄHRLICH!!!
§ 5
Sachkundenachweis
(1) Den Nachweis der erforderlichen Sachkunde im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 hat erbracht, wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden oder eine gleichwertige Ausbildung bei staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen absolviert hat.
(2) Zuständige Behörde ist die Kreisordnungsbehörde. Sie bildet für die Abnahme der Sachkundeprüfung einen Prüfungsausschuss.
(3) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Für den Ausschussvorsitz kommen vorzugsweise veterinärwissenschaftlich ausgebildete Bedienstete der Kreisordnungsbehörden in Betracht. Es darf nur einer der Beisitzer im Bereich der Hundezucht tätig sein.
(4) Bei der Sachkundeprüfung nach Absatz 1 Satz 1 sind insbesondere ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über
- das Wesen und die Verhaltensweisen von Hunden,
- das richtige Verhalten des Menschen gegenüber Hunden sowie
- die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.
Die Sachkunde braucht nur für die Hunderasse oder -gruppe nachgewiesen zu werden, deren nichtgewerbsmäßige Haltung beabsichtigt ist. Antragsteller, die gefährliche Hunde nichtgewerbsmäßig züchten wollen, haben außerdem gefestigte, auf die jeweilige Zucht bezogene kynologische Kenntnisse nachzuweisen. In den Sachkundebescheinigungen sind die Hunderassen oder -gruppen, für die die Sachkunde nachgewiesen wurde, anzugeben.
(5) Die sonstigen Einzelheiten des Sachkundenachweises regelt das Innenministerium durch Verwaltungsvorschrift.
Quelle:
Was nun gestet wird:
Wesen und Verhalten. Das ist einfach bewusst sehr schwammig gelassen.
Nein, das ist nicht schwammig, sondern klar definiert.
Jetzt mal NRW:
5.3.3 Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter dies beantragt und gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass von dem Hund ohne Leine und/oder Maul-korb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist
Wieder nicht eindeutig ausgedrückt. Ist auch wieder eine Sache der Einstellung, ob man jetzt meint, dass die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist, wenn der Hunde keine Atrgenossen mag.
Muss also auch der Prüfer wieder entscheiden.
So viel zum Thema Gestze lesen und vorallem lesen können.