GariFHAIN
10 Jahre Mitglied
Hallo!
Ich habe eine laut Rassegutachten Staffordshire-Bullterrier-Beagle Mischlingshündin.
In Berlin steht der Staffordshire Bullterrier nicht auf der Liste.
Letztens wurde meine Hundesitterin vom ordnungsamt angehalten, die haben meinen Hund als "gefährlich" eingestuft und eine Anzeige geschrieben, da sie ohne Plakette und Maulkorb unterwegs war (klar, wenn sie kein Listenhund ist).
Die Rassefeststellung haben sie nicht anerkannt da das Gutachten "im Alter von 10 Monaten" ausgestellt wurde, "zu einem Zeitpunkt, als rassespezifische Ausprägungen noch gar nicht feststellbar waren".
Als Nachweis haben die MA des Veterinäramtes mir den § 5 des Berliner Hundegesetzes nahegelegt. Dort steht aber nur, was man der Behörde wann einreichen muss (Führungszeugnis, Wesenstest, Sachkundenachweis), wenn man einen gefährlichen Hund hat.
Jedenfalls soll ich jetzt meinen Hund bei der Amtstierärztin vorstellen, die die Rassezugehörigkeit kostenpflichtig ausstellt.
Darf das Amt die Richtigkeit einer Rassefeststellung von einem anerkannten Hundesachverständiger des Landes Berlin aberkennen? Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass ich zur Amtstierärztin MUSS und dass Hunde ein bestimmtes Alter erreichen müssen, damit eine Rassefeststellung überhaupt rechtliche Gültigkeit besitzt?
Freue mich über jegliche Hilfe!
Ich habe eine laut Rassegutachten Staffordshire-Bullterrier-Beagle Mischlingshündin.
In Berlin steht der Staffordshire Bullterrier nicht auf der Liste.
Letztens wurde meine Hundesitterin vom ordnungsamt angehalten, die haben meinen Hund als "gefährlich" eingestuft und eine Anzeige geschrieben, da sie ohne Plakette und Maulkorb unterwegs war (klar, wenn sie kein Listenhund ist).
Die Rassefeststellung haben sie nicht anerkannt da das Gutachten "im Alter von 10 Monaten" ausgestellt wurde, "zu einem Zeitpunkt, als rassespezifische Ausprägungen noch gar nicht feststellbar waren".
Als Nachweis haben die MA des Veterinäramtes mir den § 5 des Berliner Hundegesetzes nahegelegt. Dort steht aber nur, was man der Behörde wann einreichen muss (Führungszeugnis, Wesenstest, Sachkundenachweis), wenn man einen gefährlichen Hund hat.
Jedenfalls soll ich jetzt meinen Hund bei der Amtstierärztin vorstellen, die die Rassezugehörigkeit kostenpflichtig ausstellt.
Darf das Amt die Richtigkeit einer Rassefeststellung von einem anerkannten Hundesachverständiger des Landes Berlin aberkennen? Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass ich zur Amtstierärztin MUSS und dass Hunde ein bestimmtes Alter erreichen müssen, damit eine Rassefeststellung überhaupt rechtliche Gültigkeit besitzt?
Freue mich über jegliche Hilfe!