Rottifanfrau
10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich wohne in BW wo der Rottweiler ja nicht auf der Liste steht.
Nun möchte ich mir einen Rotti zum Rudel dazuholen.
Allerdings muss ich manchmal nach NRW fahren.
Wie sieht das rechtlich aus? Darf der Rotti dann überhaupt mit?
In NRW braucht man ja einen Sachkundenachweis und so weiter? Nur ich kann ja keinen solchen nach den Bestimmungen von NRW machen, wenn ich hier in BaWÜ wohne?
Hat der Hund dann in NRW Leinen und Maulkorbzwang oder nicht?
*ratlos*
ich wohne in BW wo der Rottweiler ja nicht auf der Liste steht.
Nun möchte ich mir einen Rotti zum Rudel dazuholen.
Allerdings muss ich manchmal nach NRW fahren.
Wie sieht das rechtlich aus? Darf der Rotti dann überhaupt mit?
In NRW braucht man ja einen Sachkundenachweis und so weiter? Nur ich kann ja keinen solchen nach den Bestimmungen von NRW machen, wenn ich hier in BaWÜ wohne?
Hat der Hund dann in NRW Leinen und Maulkorbzwang oder nicht?
*ratlos*