@Manny
Ich kann mir schon vorstellen, dass es hier, wie überall, Ordnungssämter gibt, die mal versuchen, da querzuschießen, wiel es im LHG bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift nur sinngemäß heißt: "Entsprechend gültige Unterlagen "werden in der Regel anerkannt", oder "können anerkannt werden") (Müsste ich gerade nachgucken, schaff ich grade nicht) - aber dass das "nur noch gemacht wird, wenn der Hund aus dem Tierschutz stammt", wäre mir neu.
(Was nicht heißt, dass es nicht so ist. Nur dass ich relativ sicher bin, dass es früher definitiv nicht so gehandhabt wurde.)
Allerdings ist es wohl so, dass bei ganz neu kurz vor dem Umzug angeschafften Hunden Probleme auftreten können - da gibt es hier tatsächlich so etwas wie eine (inoffizielle?) "Mindestwohnsitzzeit"-Regelung, weil es ja tatsächlich grade im Grenzgebiet zu NDS immer mal wieder Leute gibt, die meinen, sie melden sich für ein paar Monate um, schaffen sich in NDS einen Welpen an und kommen dann "legal" nach NRW zurück.
Da greift dann, soweit mir bekannt, durchaus gern mal die "kann"-Regelung, und die Kulanz ist nicht sehr ausgeprägt.
Von dem Fall bin ich aber tatsächlich oben
nicht ausgegangen, sondern von einem Umzug zB aus beruflichen Gründen, mit einem Hund, den man schon jahrelang legal in einem anderen Bundesland gehalten hat.