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Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Ich hab da mal eine Frage:

Ich habe letztes Jahr einen Handyvertrag (Firma) mit monatlichem Mindestpreis abgeschlossen, gleichzeitig aber ein Guthaben bei Vertragsabschluß erhalten, von dem die ersten Zahlungen dann abgezogen wurden, bis es aufgebraucht war.

Setze ich trotzdem die monatlichen Kosten als Ausgaben an, obwohl sie nicht wirklich vom Konto abgegangen sind?
Die Rechnungen habe ich ja.
 
  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
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Eigentlich nicht.

Geltend machen kannst du nur tatsächlich entstandene Kosten, keine virtuellen.
 
Hallo,

das kommt darauf an, wie du die erste Rechnung verbucht hast.
Wenn du den Rechnungsbetrag UND das Guthaben gebucht hast (so wäre es exakt) dann must du natürlich auch deine montatlichen Kosten gegenbuchen.

Der Aufwand "Telefon" ensteht ja trotzdem, unabhängig ob dafür reales Geld geflossen ist.

So buchen wir

Hoffe das war verständlich
 
Ja. So meinte ich das.

(Ich mache EÜR)

Das Guthaben ist Einnahme, und die Rechnungen sind Ausgaben, und angeben kannst du dann nur die reale Differenz.
 
jep... ist schrifltich halt blöd zu erklären

Kontokorrentbuchhalter bei nem Großhändler
 
Ja, ich mache auch eine EÜR.

So wir Ihr es sagt, wollte ich es von der Logik her auch machen - Bis mir jemand sagte, ich könne die Kosten trotzdem angeben...
(Ich habe das Guthaben jetzt nicht angegeben, dafür aber auch nur die tatsächlich abgebuchten Kosten - Müßte ja okay sein, oder?)

Andere Sache.

Kauf bei Amazon - Rechnung lautet auf die volle Summe, gezahlt habe ich die Rechnungssumme ./. ein Restguthaben, daß ich bei Amazon noch hatte?
 
Für das Restguthaben must du ja eine Gutschrift haben... oder war das Guthaben privat`?

dann wie gehabt, alle Belege einbuchen udn alles schön.. wenn es bei der EÜR einfacher geht.. dann eben so.
wir müssen alles und jeden Sch** buchen, auch wenn am Ende eine "null" bei rauskommt
 
Wenn die Gutschrift privat war, vollen Betrag Einbuchen und GU als Einlage buchen
 
(Ich habe das Guthaben jetzt nicht angegeben, dafür aber auch nur die tatsächlich abgebuchten Kosten - Müßte ja okay sein, oder?)

Ja, so habe ich das auch gemacht, als wir damals den Anbieter gewechselt haben - und das ging bei uns so durch.

Stand aber auf der Rechnung meine ich letztlich auch genau so drauf, von daher hab ich es einfach so eingegeben, wie es angegeben war.
 
Das Gut haben war "privat".
Ich hatte einen Gutschein, das war der Restbetrag und ich Dödel hab bei der Bestellung nicht drüber nachgedacht, daß das ein Problem sein könnte...

Hab also keinen Beleg über das Guthaben...?
 
Eigenbeleg über privateinlage
Die Rechnung müsste ja über den vollen Betrag sein, nur die Zahlung ist geringer
 

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