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John-Boy

15 Jahre Mitglied
Hallo ihr Lieben,

viele von euch hier im Forum hatten ja auch schon schwere Verkehrsunfälle. Vielleicht kann mir einer der Betroffenen weiterhelfen, wie hoch meine Schmerzensgeldansprüche ungefähr anzusetzen sind.

Vor acht Wochen erlitt ich auf dem Nachhauseweg von meiner Arbeitsstellen einen schweren Verkehrsunfall. Ich war mit Tempo 100 auf einer vorfahrtberechtigten Landstraße unterwegs, als ein Bulli diese Straße von links nach rechts überquerte. Der Fahrer hatte vor der Überquerung nicht angehalten und mich schlichtweg übersehen. Das Ganze ging so schnell, dass ich keine Chance mehr hatte zu bremsen oder auszuweichen und so bin ich frontal mit 100 km/h in die Mitte des Bullis gekracht. Der Unfallgegner ist zu 100 % Schuld.

Ich wurde mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht. Die Elle im rechten Unterarm war so gebrochen, dass ich zwei Stunden später gleich operiert wurde. Es wurde eine Platte mit sieben Schrauben eingesetzt, die in ca. einem Jahr wieder entfernt werden muss. Des Weiteren erlitt ich schwere Prellungen im Brust- und Bauchbereich, Schnittwunden, Schürfwunden, ein Schleudertrauma, ein angebrochenes Brustbein und ein angebrochenes Steißbein. Ich war fünf Tage in der Klinik und insgesamt sieben Wochen arbeitsunfähig. Seit einer Woche arbeite ich nun wieder, obwohl ich noch nicht wieder ganz fit bin. Ich hatte schlichtweg Angst um meinen Arbeitsplatz.

Nun bekomme ich Krankengymnastik um den rechten Arm wieder zu mobilisieren. Durch die Art des Bruches wurde das Handgelenk stark in Mitleidenschaft gezogen und es bleibt abzuwarten, ob die Funktionsfähigkeit wieder zu 100 % hergestellt werden kann. Das ist bei meinem Beruf als Sekretärin ganz übel. Auf dem rechten Unterarm werde ich eine acht Zentimeter lange Narbe behalten. Zudem habe ich durch das angebrochene Steißbein noch große Schmerzen beim längeren Sitzen. Beim Autofahren verspüre ich noch eine ziemliche Anspannung. Hinzu kommt auch noch, dass ich täglich an der Stelle vorbei fahren muss, an der der Unfall passiert ist.

Ich habe gleich nach dem Unfall einen Anwalt eingeschaltet, der meine Interessen vertritt. Trotzdem würde es mich im Vorfeld interessieren, in welcher Höhe bei diesen Verletzungen die Schmerzensgeldansprüche liegen. Mein Anwalt hat erst einmal 1.500 Euro Vorschuss auf das Schmerzensgeld angefordert.

Herzlichen Dank für eure Antworten.
 
Ich kann Dir nur sagen, was ich damals (1995) nach unserem Motorradunfall bekommen habe.

1. Op zusammenflicken des Knies
2. Op abtragen von nekrotisiertem Gewebe
3. Op decken der nekrotiesierten Stelle am Knie mit Eigenhaut.

Ich war insgesamt 3 Monate krankgeschrieben, 3 Mal auf dem OP-Tisch und habe 6750,00 DM Schmerzensgeld sowie 1000,00 DM Auslagenerstattung (Klamotten Helm etc.) erhalten. Mit Zahlung/Akzeptanz des Schmerzensgeldes wird die Versicherung von jeglichen weiteren Ansprüchen Deinerseit befreit (sofern eine außergerichtliche Einigung stattfindet). Die Versicherungen haben für jedwede Art von Verletzungen eine Tabelle, in der die Anspruchshöhe geregelt ist - ich hätte, wenn ich ein Mann gewesen wäre, noch 1000,00 DM weniger bekommen, aber bei einer Frau wiegen Narben etwas höher als bei einem Mann.

Sollte das Ganze jedoch vor Gericht gehen, sieht der Fall etwas anders aus und das Gericht wird dann auch die Höhe des Schmerzensgeldes bzw. eine Rente wegen evtl. auftretenden Spätfolgen festsetzen.

Ich drücke Dir die Daumen, daß Du wieder ganz gesund wirst und keine Folgeschäden auftreten, denn die kann auch ein Schmerzensgeld nicht aufwiegen.
 
Hallo Bine,

vielen Dank für die rasche und ausführliche Antwort.

Bine 16 schrieb:
Ich drücke Dir die Daumen, daß Du wieder ganz gesund wirst und keine Folgeschäden auftreten, denn die kann auch ein Schmerzensgeld nicht aufwiegen.

Damit hast du absolut Recht. Allerdings musste ich schon knapp 4.000 Euro Wertverlust lt Dekra-Gutachten hinnehmen. Mein Auto war gerade mal 3 Monate alt und hatte 1.300 km gelaufen.
 
Ich kann Dir bei Deiner Frage zwar nicht helfen, aber wünsche Dir gute und vollständige Besserung!
 
Muß der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung nicht auch den Wertverlust bei Deinem PKW zahlen ??
Ich weiß von einem Unfall meines Vaters, wo die Gegnerische Partei auch den Wertverlust bezahlen musste, weil es auch ein recht neues Fahrzeug war, glaube 2 Mo. alt.

Dir auf alle Fälle Gute Besserung und hoffe, das Du keine Folgeschäden bzw. bleibenden Schäden erleidest.
 
Ich hatte vor einem Jahr einen Unfall und warte heute noch auf mein Schmerzensgeld. Mein Mitfahrer war nur fünf Tage krank geschrieben wegen HWS und bekam 500 €. Seine Freundin hatte was am Knie, wurde operiert und bekam 2500 €.

Ich weiß gar nicht was mein Anwalt für Männe und mich veranschlagt hat, irgendwie scheint der mir unfähig zu sein
 
Hallo zusammen,

erst einmal Dankeschön für die lieben Wünsche. Ich hoffe mal, es wird wieder werden.


Ich kann es mir nicht vorstellen. Mein Anwalt ist ein ziemlicher Fuchs und hätte das bestimmt gewusst. Aber nachfragen werden ich trotzdem. Wer weiß, vielleicht gibt es ja doch mal positive Überraschungen. Danke für deinen Hinweis.
 
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