Hallo ihr Lieben,
viele von euch hier im Forum hatten ja auch schon schwere Verkehrsunfälle. Vielleicht kann mir einer der Betroffenen weiterhelfen, wie hoch meine Schmerzensgeldansprüche ungefähr anzusetzen sind.
Vor acht Wochen erlitt ich auf dem Nachhauseweg von meiner Arbeitsstellen einen schweren Verkehrsunfall. Ich war mit Tempo 100 auf einer vorfahrtberechtigten Landstraße unterwegs, als ein Bulli diese Straße von links nach rechts überquerte. Der Fahrer hatte vor der Überquerung nicht angehalten und mich schlichtweg übersehen. Das Ganze ging so schnell, dass ich keine Chance mehr hatte zu bremsen oder auszuweichen und so bin ich frontal mit 100 km/h in die Mitte des Bullis gekracht. Der Unfallgegner ist zu 100 % Schuld.
Ich wurde mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht. Die Elle im rechten Unterarm war so gebrochen, dass ich zwei Stunden später gleich operiert wurde. Es wurde eine Platte mit sieben Schrauben eingesetzt, die in ca. einem Jahr wieder entfernt werden muss. Des Weiteren erlitt ich schwere Prellungen im Brust- und Bauchbereich, Schnittwunden, Schürfwunden, ein Schleudertrauma, ein angebrochenes Brustbein und ein angebrochenes Steißbein. Ich war fünf Tage in der Klinik und insgesamt sieben Wochen arbeitsunfähig. Seit einer Woche arbeite ich nun wieder, obwohl ich noch nicht wieder ganz fit bin. Ich hatte schlichtweg Angst um meinen Arbeitsplatz.
Nun bekomme ich Krankengymnastik um den rechten Arm wieder zu mobilisieren. Durch die Art des Bruches wurde das Handgelenk stark in Mitleidenschaft gezogen und es bleibt abzuwarten, ob die Funktionsfähigkeit wieder zu 100 % hergestellt werden kann. Das ist bei meinem Beruf als Sekretärin ganz übel. Auf dem rechten Unterarm werde ich eine acht Zentimeter lange Narbe behalten. Zudem habe ich durch das angebrochene Steißbein noch große Schmerzen beim längeren Sitzen. Beim Autofahren verspüre ich noch eine ziemliche Anspannung. Hinzu kommt auch noch, dass ich täglich an der Stelle vorbei fahren muss, an der der Unfall passiert ist.
Ich habe gleich nach dem Unfall einen Anwalt eingeschaltet, der meine Interessen vertritt. Trotzdem würde es mich im Vorfeld interessieren, in welcher Höhe bei diesen Verletzungen die Schmerzensgeldansprüche liegen. Mein Anwalt hat erst einmal 1.500 Euro Vorschuss auf das Schmerzensgeld angefordert.
Herzlichen Dank für eure Antworten.
viele von euch hier im Forum hatten ja auch schon schwere Verkehrsunfälle. Vielleicht kann mir einer der Betroffenen weiterhelfen, wie hoch meine Schmerzensgeldansprüche ungefähr anzusetzen sind.
Vor acht Wochen erlitt ich auf dem Nachhauseweg von meiner Arbeitsstellen einen schweren Verkehrsunfall. Ich war mit Tempo 100 auf einer vorfahrtberechtigten Landstraße unterwegs, als ein Bulli diese Straße von links nach rechts überquerte. Der Fahrer hatte vor der Überquerung nicht angehalten und mich schlichtweg übersehen. Das Ganze ging so schnell, dass ich keine Chance mehr hatte zu bremsen oder auszuweichen und so bin ich frontal mit 100 km/h in die Mitte des Bullis gekracht. Der Unfallgegner ist zu 100 % Schuld.
Ich wurde mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht. Die Elle im rechten Unterarm war so gebrochen, dass ich zwei Stunden später gleich operiert wurde. Es wurde eine Platte mit sieben Schrauben eingesetzt, die in ca. einem Jahr wieder entfernt werden muss. Des Weiteren erlitt ich schwere Prellungen im Brust- und Bauchbereich, Schnittwunden, Schürfwunden, ein Schleudertrauma, ein angebrochenes Brustbein und ein angebrochenes Steißbein. Ich war fünf Tage in der Klinik und insgesamt sieben Wochen arbeitsunfähig. Seit einer Woche arbeite ich nun wieder, obwohl ich noch nicht wieder ganz fit bin. Ich hatte schlichtweg Angst um meinen Arbeitsplatz.
Nun bekomme ich Krankengymnastik um den rechten Arm wieder zu mobilisieren. Durch die Art des Bruches wurde das Handgelenk stark in Mitleidenschaft gezogen und es bleibt abzuwarten, ob die Funktionsfähigkeit wieder zu 100 % hergestellt werden kann. Das ist bei meinem Beruf als Sekretärin ganz übel. Auf dem rechten Unterarm werde ich eine acht Zentimeter lange Narbe behalten. Zudem habe ich durch das angebrochene Steißbein noch große Schmerzen beim längeren Sitzen. Beim Autofahren verspüre ich noch eine ziemliche Anspannung. Hinzu kommt auch noch, dass ich täglich an der Stelle vorbei fahren muss, an der der Unfall passiert ist.
Ich habe gleich nach dem Unfall einen Anwalt eingeschaltet, der meine Interessen vertritt. Trotzdem würde es mich im Vorfeld interessieren, in welcher Höhe bei diesen Verletzungen die Schmerzensgeldansprüche liegen. Mein Anwalt hat erst einmal 1.500 Euro Vorschuss auf das Schmerzensgeld angefordert.
Herzlichen Dank für eure Antworten.