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Bericht SHZ heute:
Kiel (Margret Kiosz) - Vor vier Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht die Hundeverordnung des Kieler Innenministers in wesentlichen Punkten einkassiert - gestern legte Klaus Buß einen neuen Gesetzentwurf vor. Danach sollen künftig nur noch vier statt bisher elf Hunderassen als gefährlich eingestuft werden: Der American Staffordshire-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier, der Bullterrier und Pittbull-Terrier. "Für diese Rassen und deren Kreuzungen besteht bereits nach Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot", erklärte Buß.
Für alle anderen Vierbeiner, die durch ihr Verhalten - Beißen, bedrohliches Anspringen, erhöhte Angriffslust - auffällig geworden sind und deshalb ebenfalls als gefährlich eingestuft werden, müssen die Halter künftig eine Erlaubnis zum Halten beantragen. Die erhält nur, wer volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann. Zudem muss eine Haftpflicht-Versicherung mit hoher Deckungssumme abgeschlossen werden und der Hund zur Kennzeichnung in der Öffentlichkeit ein gut sichtbares orangefarbenes Halsband tragen - und natürlich besteht Leinenzwang.
"Wir werden die Bürger in Schleswig-Holstein auch weiterhin vor gefährlichen Hunden schützen", bekräftigte Buß. Alle Vorgaben seitens des Bundesverwaltungsgerichts und die Ergebnisse von Experten-Kommissionen seien im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt worden. Er gehe davon aus, dass das Parlament das Gesetz schnell verabschiede, "damit endlich das Verhältnis zwischen Hundebesitzern und Bürgern, die keine Hund haben, befriedet wird".
Für die vier Hunderassen, die auf der "schwarzen Liste" stehen, besteht grundsätzlich Maulkorbzwang, von dem die Tiere nur befreit werden können, wenn sei bei den Kreisveterinären einen "Wesenstest" erfolgreich bestehen. Für Buß ist diese Regelung eine Liberalisierung der bestehenden Hundeverordnung. Die klaren Bestimmungen über den Sachkundenachweis und die Haftpflichtversicherung bei gefährlichen Tieren dagegen eine deutliche Verschärfung. Einen Hundeführerschein für alle Halter lehnt der Minister ab. "Das würde vor Gericht nicht durchstehen und ist für alte Menschen und ihre Schoßhunde eine Zumutung".
Quelle:
Eine Frage: Weiss jemand genaueres über dieses geplante Gesetz (Fortschritt / Durchführbarkeit)?
Kiel (Margret Kiosz) - Vor vier Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht die Hundeverordnung des Kieler Innenministers in wesentlichen Punkten einkassiert - gestern legte Klaus Buß einen neuen Gesetzentwurf vor. Danach sollen künftig nur noch vier statt bisher elf Hunderassen als gefährlich eingestuft werden: Der American Staffordshire-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier, der Bullterrier und Pittbull-Terrier. "Für diese Rassen und deren Kreuzungen besteht bereits nach Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot", erklärte Buß.
Für alle anderen Vierbeiner, die durch ihr Verhalten - Beißen, bedrohliches Anspringen, erhöhte Angriffslust - auffällig geworden sind und deshalb ebenfalls als gefährlich eingestuft werden, müssen die Halter künftig eine Erlaubnis zum Halten beantragen. Die erhält nur, wer volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann. Zudem muss eine Haftpflicht-Versicherung mit hoher Deckungssumme abgeschlossen werden und der Hund zur Kennzeichnung in der Öffentlichkeit ein gut sichtbares orangefarbenes Halsband tragen - und natürlich besteht Leinenzwang.
"Wir werden die Bürger in Schleswig-Holstein auch weiterhin vor gefährlichen Hunden schützen", bekräftigte Buß. Alle Vorgaben seitens des Bundesverwaltungsgerichts und die Ergebnisse von Experten-Kommissionen seien im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt worden. Er gehe davon aus, dass das Parlament das Gesetz schnell verabschiede, "damit endlich das Verhältnis zwischen Hundebesitzern und Bürgern, die keine Hund haben, befriedet wird".
Für die vier Hunderassen, die auf der "schwarzen Liste" stehen, besteht grundsätzlich Maulkorbzwang, von dem die Tiere nur befreit werden können, wenn sei bei den Kreisveterinären einen "Wesenstest" erfolgreich bestehen. Für Buß ist diese Regelung eine Liberalisierung der bestehenden Hundeverordnung. Die klaren Bestimmungen über den Sachkundenachweis und die Haftpflichtversicherung bei gefährlichen Tieren dagegen eine deutliche Verschärfung. Einen Hundeführerschein für alle Halter lehnt der Minister ab. "Das würde vor Gericht nicht durchstehen und ist für alte Menschen und ihre Schoßhunde eine Zumutung".
Quelle:
Eine Frage: Weiss jemand genaueres über dieses geplante Gesetz (Fortschritt / Durchführbarkeit)?