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Och menno, so schwer ist das doch nicht. Der Hund wurde in scheinbar gute Hände abgegeben, weil ein Umzug innerhalb von Berlin mit dieser Rasse nicht so einfach war.
Wenn ich jetzt in diesem Fall meinen Hund abgegeben hätte, und einen Schutzvertrag unterschreiben lasse, in dem drin steht, dass er ohne Einverständnis nicht weitergegeben werden darf, und genau das passiert aber, schon nach 4 Wochen, dann wäre ich wohl äußerst wütend!!!
Die neuen Besitzer sind der Ex-Halterin völlig unbekannt. Man weiß nichts über deren Wohnverhältnisse, deren Hundeverstand und dessen Art der Hundehaltung. Da würde doch wohl jeder runterfahren und sich das angucken?
Die Ex-Halterin ist vorsätzlich getäuscht worden, die Verkäuferin bekannt für ihren wiederholten Hundehandel.
Sorry, da kann ich Euch nicht folgen.
Wenn der Hund dort den Himmel auf Erden hat, ist das absolut in Ordnung, keine Frage. Aber aufgeklärt gehört das Ganze ja wohl.
 
Wenn ich jemandem etwas "Gestohlenes" gebe, geht das ja auch nicht in dessen Eigentum über.
streng genommen doch...

aber das tut nichts zur sache, ich hoffe der hund hat es gut dort und ich würde ihn nicht rausreißen, das wäre ja das 3. mal in einer sehr kurzen zeit oder?
 

Wenn ich als Privatperson einen Hund mit Schutzvertrag vermittle, in ein scheinbar gutes Zuhause und der wird einfach so verkauft, das ist okay ...
Nun, dann darf man den Leuten, die einen Hund vom Tierschutz mit Schutzvertrag weiterverkaufen, ja keinen Vorwurf machen, - schliesslich hat das TH den Hund auch "abgegeben" !

Leider kann das wohl jedem so passieren :
http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull...mini-bulli-ruede-th-suederstrasse-2008-a.html
Donnie aus der KSG
 
Schutzvertäge haben sich als rechtliche Grundlage leider nicht als sehr wirkungsvoll erwiesen...
Einmal verkauft, ist verkauft und zurückholen nicht wirklich einfach.
Und ganz nebenbei ist es auch noch total ungerecht dem Tier gegenüber, es erst wegen so etwas wie einem Umzug agzugeben und dann, wenn es einem in den Kopf kommt, dass man doch wieder Bock auf das Tier hätte, holt man es eben wieder. Wie einfach sich manche Leute doch die Tierhaltung machen.
 
Also ich würde auch runterfahren wollen an Stelle von Deiner Bekannten, damit sie sich zumindest ein Bild davon machen kann, wie der Hund jetzt lebt und ob es ihm dort gut geht. Dann kann sie ja immer noch entscheiden, wie sie weiter vorgehen möchte...... Die Frage ist natürlich, wenn sie vor vier Wochen wegen Umzugs keine Möglichkeit mehr hatte, den Hund zu behalten, wird sich diese Situation wohl nicht plötzlich geändert haben. Insofern könnte sie u.U. trotzdem froh sein, wenn der Hund in BW in guten Händen ist, denn der hat mit dem zweiten Wechsel innerhalb von vier Wochen auch schon genug mitgemacht..... Anstelle der neuen Halter würde ich den Hund nicht einfach wieder hergeben, wie das rechtlich ausieht, weiß ich allerdings nicht. Aber vielleicht ist das ja auch gar nicht nötig und sie kann sich davon überzeugen, dass der Hund es dort gut angetroffen hat und bleiben kann....?!?
 

Da bin ich ganz bei Dir, ich sehe das genauso. Dass man innerhalb von Berlin umzieht, ohne den Hund mitnehmen zu können.... darüber kann und will ich mir kein Urteil erlauben. Dafür kenne ich die Leute auch zu wenig.
Ich hatte meine Hilfe zugesagt, weil ich danach gefragt wurde, weil ich den Hund kenne und weil die Leute offensichtlich belogen wurden.
 
Das man wissen will das es dem Hund gut geht steht außer Frage nur kann man hier nun mal nicht von Diebstahl reden ..das ist nun mal Fakt.
 
Was heisst hier bitte"schon allein wegen der hundeverodnung in BW"?

Die Verordnung in BW ist ja eine der leichtesten, man kann es auch übertreiben....

Wenn der Hund den nicht grade überall popeligen Wesenstest besteht, von mir aus.
Wenn er diesen Test aber nicht besteht, ist es eine für den Hund gar nicht leichte VO.
 
schön zu hören das es sich erstmal aufgeklärt hat & dann hoffen wir mal das er in allerbesten Händen ist + vielleicht wäre es zusätzlich gut das jemand Nachkontrollen macht.......siehe - wie hier schon erwähnt - Donnie ........
 
Nein, auch dann nicht.

An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben, egal, ob gutgläubig oder nicht.

 
Mal abgesehen davon das der Hund aber nun mal nicht gestohlen war
 
Nein, und er war auch nicht "abhanden gekommen", wie § 935 fordert.

Mir ging es nur darum, die falsche Aussage zu berichtigen, man könne an gestohlenen Sachen Eigentum erwerben, wenn man nur "gutgläubig" sei.
 

Natürlich wärst du dann wütend, aber du hättest dennoch keine rechtliche Handhabe gegen die neuen Besitzer. Erklärungen siehe Beiträge von Hovi.

Im Übrigen sind mir Leute auch ein wenig suspekt, die ihren Hund wegen Umzugs abgeben
 
Der Hund sind ja Sachen. Wie zum Beispiel ein Sofa. Wenn ich bei einem Umzug mein altes Sofa verschenke, weil ich es nicht in die neue Wohnung mitnehmen will und derjenige dem ich es schenke es wieder verkauft, würde doch auch keiner auf die Idee kommen, dass dem Käufer das Sofa nicht gehört, oder?
 
Es geht hier aber um gestohlene (oder verlorene) Sachen, nicht um freiwillig übergebene.

So, wie man selbstverständlich ein geschenktes Sofa weiterverkaufen darf, darf man auch geschenkte Hunde weiterverkaufen, das ist richtig.
 
Also so wie ich das gelesen habe, mussten die Leute den Hund abgeben und er wurde weder verloren und von der Frau gefunden, noch gestohlen. Auch wenn der TE "gestohlen" geschrieben hat.

Nach dieser Aussage

Kann man sich an dieser Stelle vielleicht merken, dass eine Frau aus Seevetal solche Hunde kauft, um sie dann teurer zu verkaufen!!!

würde ich sogar sagen, dass sie ihren Hund an die Frau verkauft haben. Und dann ist es erst recht legal, wenn diese ihn weiter verkauft.

Oder reden wir hier gerade aneinander vor?
 

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