Kleiner Sachstandsbericht: Meine Nachbarin war heute tatsächlich beim Amtsgericht und sowohl Rechtspflegerin als auch der Richter waren nach Schilderung der Vorfälle (von denen ich sicherlich nicht alle weiß) einhellig der Meinung, dass der Mann nach dem Gewaltschutzgesetz kein Zutrittsrecht mehr zum Haus haben soll, ihr wurde also direkt die Alleinnutzung des Hauses zugesprochen, und auch ein Kontaktverbot per Handy etc. ist erlassen worden. Der Beschluss wird ihm wohl schon morgen zugestellt.
Seine Sachen kann er nur nach vorheriger Terminabsprache im Beisein der Polizei abholen.
Ich bin echt erleichtert.
Der Sohn der Nachbarin ist übrigens erwachsen, lebt im Ausland und war Weihnachten zeitgleich mit der erwachsenen Tochter des Mannes zu Besuch. Der Mann hat darauf, dass meine Nachbarin mit ihrem Sohn auch mal alleine etwas unternehmen wollte, mit einem derartig eifersüchtigen Ausraster reagiert, dass er anschließend erklärte, dass der Sohn gar nicht nochmal kommen soll, wenn er nicht bei allen Unternehmungen (es ging hier um eine halbstündige Fahrradtour) dabei sein darf. So eine Zurücksetzung würde er sich nicht bieten lassen. Er selbst hat dagegen durchaus mit seiner Tochter auch alleine was unternommen, was für ihn völlig normal und in Ordnung war.
Sie hatte schon noch Kontakt zum Sohn, allerdings mussten Telefonate heimlich erfolgen, weil der Mann sonst ausgerastet wäre.
Die Frau hat vieles, u.a. den Kontakt zu ihrem Kind, zu ihrer Familie und auch zuletzt den zu uns nur noch heimlich aufrecht erhalten, weil sie eine absolute Eskalation der Situation befürchtet und zurecht Angst vor dem Kerl hatte.
Ich hoffe nun, dass der Mensch wieder dahin zurück geht, wo er her gekommen ist, er hat dort ja noch eine Wohnung und ist dort auch noch gemeldet, er sitzt also keineswegs auf der Straße.
Gruß
tessa