meine Gedanken und ausdrücklich keine Rechtsberatung.
Grundsätzliche findet das Urheberrecht anwendung.
Geistiges Gut ist per Gesetz geschütz.
Allerdings muß hier auch der Nachweis geführt werden.
Hast du auf deiner Seite ein "copyright" stehen und somit verdeutlicht, dass alle Rechte bei dir liegen. Kannst du den Zeitpunkt deiner Urheberschaft belegen.
Ein Patent auf deine "Idee" haste du wahrscheinlich nicht angemeldet.
Umgangsprachliche Texte und Formulierungen unterliegen nicht dem Urheberrecht.
Im Grunde die Gegenseite zur Unterlassung auffordern. Dies ist dir erstmal persönlich zu zumuten. Wenn du sofort zum RA gehst, bleibst unter Umständen auf den Kosten sitzen, selbst wenn du z.B. ein Gerichtsverfahren gewinnen solltest.
Also per Einschreiben mit Rückschein, angemessene Frist (10 tage)
Sollte keine Reaktion erfolgen, dann zum RA. Am besten jemanden für Marken- und Internetrecht. Der kann alles weitere veranlassen. Insofern es sich um private Internetseiten handelt, könnte es passieren, dass du beim RA in Vorleistung gehen must.
Stinker