Das liegt am LHG NRW.
Dort steht in Paragraf 3 Abs. 3 (in Einzelfall gefährliche Hunde):
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt
worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung...