Jein nicht ganz... wenn der Züchter in Deutschland den Hund an jemanden abgibt, dieser Jemand dann mit Hund ins Ausland geht - dann können beide auch zurück, wenn der Hund vorher (als Hund und Halter noch in Deutschland lebten) rechtsmäßig hier gehalten wurde.
wie es sich verhält, wenn der Hund mit einer weiteren Person ins Ausland ging - ebenfalls keine Ahnung, ich vermute hier wird wichtig sein, ob der Hund während seines Auslandaufenthaltes, weiterhin hier berechtigt gehalten werden durfte...