Für NRW, wo du ja wohnst, sagen die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz Folgendes aus:
"Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden." ("Kopfhalfter" = Halti).
Von einer Änderung dergestalt, dass Haltis ab 01.01.2004 nicht mehr zulässig sind, ist mir nichts bekannt.
Wo hast du das denn gehört?