Zurück nach Deutschland

Melanie F

KSG-Sherlock-Rafft-Nix™
10 Jahre Mitglied
Hallo !

Eine Freundin mit ihrer Staffdame aus Griechenland möchte wieder zurück nach Deutschland.

Kurz die Fakten:

in Dt gekauft (Ludwigshafen) .... ja in RLP - privat...ich weiss, aber geholt, als der Umzug in Dt für Griechenland schon lief ... 3 Monate zuvor...

Zu sehr hab ich mich da dann auch net eingemischt, zumal ich sie erst kennenlernte als sie schon in Gr lebte und dort gibt es ja nun keine HVO wie hier.

die Hündin wurde nicht angemeldet in der Zeit in Dt, weil schon immer mal ab und an nach Griechenland rüber etc..pp...

Chip soweit ich weiss ja....wohl auch mit deutscher Kennung (?)

Impfpass ist das Einzige was die deutsche Herkunft beweisen könnte mit dem Chip.

Wie sieht es wohl aus....würde sie Probleme bekommen, oder reicht der Impfpass mit Chip schon - wie gesagt vorher nie bei irgendeinem Amt gemeldet zum Nachweis.

:hallo:
 
  • 8. Mai 2024
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Hi Melanie F ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi.

Soweit ich weiß, muss man nachweisen können, dass der Hund in Deutschland ordnungsgemäß gemeldet war und man eine Haltungserlaubnis für ihn hatte.
Bzw. in BL ohne Rasseliste (z.B. Niedersachsen) müsste man trotzdem die Anmeldung zur Hundesteuer nachweisen.

Im Impfpass dürfte die RLP-Adresse stehen, kontraproduktiv, denn in RLP ist die Übernahme von Privat verboten und der Hund war dort nicht gemeldet. Also illegal angeschafft.
Deshalb dürfte ein Re-Import m. E. nicht möglich sein.

Gruß
tessa
 
mmmh also lässt es sich so nicht glaubwürdig nachweisen, dass der Hund aus Dt kommt ?

mmh würde denn noch was nachkommen, wenn das mit der Übernahme in RLP von Privat rauskommt ?
 
mmh würde denn noch was nachkommen, wenn das mit der Übernahme in RLP von Privat rauskommt ?

Tessa hat absolut Recht mit dem, was sie schreibt.


Beschlagnahmung!!!

Alle RLP Kampfis sind bei der ADD gelistet.
Wir müssen dorthin alle Neuzugänge melden und wenn einer vermittelt wurde auch die Adressdaten der neuen Halter.
Erteilt ein OA eine Genehmigung gegen auch alle Daten direkt als Kopie zur ADD.
Es ist also ein leichtes sich dort alle Infos zu holen und zu merken, das sie Sch.eiße gebaut hat.
Hier in RLP wird da nicht lange gefackelt, der Hund ist dann defininitiv weg.
Anderweitige Chance hier: Keine
Hätte sie sich damals an die Gesetze gehalten, wäre jetzt ein Re-Import ein Kinderspiel.
So nicht und das geht mal wieder auf Kosten des Hundes. :(
 
Also kurz gesagt: Keine Chance !?:uhh::(

Bleibt ihr, sich das Zurückwandern nochmal zu überlegen.

Oder im schlimmsten Falle die Maus da unten lassen, was nicht so toll wäre, zwar mag sie dort jeder aber einen Hund so zu halten wie wir es kennen lehnen die meisten dort unten ab ... da unten ist ein Hund eben ein Tier, Nutztier und kann schnell ersetzt werden sollte es krank werden...viel Wert ist es dort nicht...da sie auch noch voll aufm Land lebt und nicht in einer Stadt !

Und ausserdem lässt man einen Hund ja nicht einfach so zurück. :(

Da steckt sie wohl echt in der Zwickmühle:(...und das ihr die Maus genommen wird will sie auch nicht !
 
Das hätte sie sich leider alles vor der illegalen Anschaffung überlegen können.
Wenn sie es gewusst hat, wie es normalerweise läuft, dann finde ich das doppelt unverantwortlich.
 
Einzige eventuelle Chance: es gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, wenn der Hund so und so lange (also wirklich lange) nachweislich (!) bereits in der Familie wohnt.

Google mal rum, was das deutsche Importgesetz genau sagt, an wen man die Anfrage zur Ausnahmegenehmigung schicken muss und wenn bei einem deutschen AmtsVet nachgefragt werden muss, dann melde Dich noch einmal ... AmtsVet ist ja nicht gleich AmtsVet :eg:
 
Schade das nicht der gute Wille hinter der Übernahme damals zählt:( bzw es gut machen könnte... die kleine Maus lebte nämlich auf einem Balkon in ihren jungen Welpenalter ... und sie wollte sie nur daraus holen, wusste das sie ja eh bald in GR ist wo der Hund leben kann wie er will.

Habe aber noch keine Antwort wie sie nun handeln wollen !
 
Schade das nicht der gute Wille hinter der Übernahme damals zählt:( bzw es gut machen könnte... die kleine Maus lebte nämlich auf einem Balkon in ihren jungen Welpenalter ... und sie wollte sie nur daraus holen, wusste das sie ja eh bald in GR ist wo der Hund leben kann wie er will.

Habe aber noch keine Antwort wie sie nun handeln wollen !

Das interessiert leider die Behörde nicht.
 
Da muss ich noch mal nachfragen, da wir ja auch die Aufnahme eines Listis erwägen, wenn wir in Luxemburg sind:
Wenn wir den Hund ordnungsgemäss aus dem Tierschutz nach Luxemburg holen und ihn direkt in Lux anmelden, dann aber irgendwann nach Deutschland zurückkehren wollen, ist das okay?
Oder muss er erst in Deutschland unter unserem Namen angemeldet sein, bevor wir ihn nach Lux holen?
 
Da muss ich noch mal nachfragen, da wir ja auch die Aufnahme eines Listis erwägen, wenn wir in Luxemburg sind:
Wenn wir den Hund ordnungsgemäss aus dem Tierschutz nach Luxemburg holen und ihn direkt in Lux anmelden, dann aber irgendwann nach Deutschland zurückkehren wollen, ist das okay?
Oder muss er erst in Deutschland unter unserem Namen angemeldet sein, bevor wir ihn nach Lux holen?

Der Hund muß aus deutschem Bestand sein, man muß nachweisen, das er aus ursprünglich aus Deutschland kommt, dann ist ein Reimport kein Problem.
 
Beachte aber bitte die Einfuhrbeschränkungen/-auflagen in Luxemburg:
 
Wir suchen jetzt zuerst eine Hundeschule, bei der wir den Kurs machen können...
 
Ich glaube, die Frau, die MenschenmatMuppen betreibt, hat eine Hundeschule und ist in unserer Sache sehr engagiert (hat mir schon sehr geholfen bei den Aemtern ;))
 
Wollte mal Meldung machen, dass der Hund offiziell angemeldet ist und im Sept. hat sie den erweiterten ( ? ) Wesenstest !

:hallo:
 
Darf ich mal fragen, wie das bei der Einfuhr funktioniert hat? Reichte der Impfausweis?
 
Sie sagt, sie sei hingegangen und hat sie angemeldet :kp: Hatte gefragt ob der SN von ihrem damaligen alten Hund noch gilt und dann war eigentlich auch schon alles erledigt. :):verwirrt:
 
Sie sagt, sie sei hingegangen und hat sie angemeldet :kp: Hatte gefragt ob der SN von ihrem damaligen alten Hund noch gilt und dann war eigentlich auch schon alles erledigt. :):verwirrt:

Wie dem auch sei.... Tja, mich freut es für deine Bekannte :hallo:

Auf jeden Fall wurde der Hund ordnungsgemäß angemeldet....
 
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