kam per Mail,
watson
gefunden unter News
Das kann ja wohl nicht wahr sein...
... war gestern mein erster Gedanke ! Da gibt es einen Erlaß unseres
verehrten Herrn Innenministers, der die Abnahme von Wesenstests neu regelt
und keiner weiß was davon ? Oder haben wir das Ganze einfach nur verpaßt
und es ist nur für uns völlig neu ? HÄ ?
Laut Erlaß des hessischen Innenministeriums vom 18.10.2000 wird den
hessischen Gemeinden und ihren Ordnungsämtern sinngemäß mitgeteilt, daß
das Innenministerium zwar empfiehlt, nur Gutachten der auf bekannter Liste
veröffentlichten Personen anzuerkennen, andererseits aber keine rechtliche
Grundlage für die Beschränkung auf diese Personen besteht.
Folgende "Änderung" gilt nun bei der "Akzeptanz" der Wesenstester:
(Anlage 2)
Bei TierärztInnen ist Voraussetzung zur Abnahme des Wesenstestes:
Zusatzbezeichung "Fachtierarzt für Verhaltenskunde oder die
Zusatzbezeichnung Verhaltenskunde"
für sonstige Tierärzte gilt:
- 5 Jahre Kleintierpraxis UND
- mindestens 16 Stunden ATF-Fortbildung zur Problematik gefährlicher Hunde
UND
- entweder 10 Begutachtungen in Gegenwart eines bereits empfohlenen
Sachverständigen, ODER
nachweislich praktische Tätigkeit als Hunde-Ausbilder, Hunde-Führer oder
ähnliches, ODER
Verhaltenstherapeutische Tätigkeit in der jeweiligen Praxis in dem Umfang
von wenigstens 10 dokumentierten Therapiefällen, 5 davon müssen in Form
eines ausführlichen Fallberichtes mit Referenzen bearbeitet worden sein.
Da das Innenministerium kundgetan hat, daß diese Änderung auch der
Öffentlichkeit kurzfristig mitgeteilt wird und zumindest wir hiervon keine
Kenntnis hatten, nehmen wir uns einfach die Freiheit, dies hier zu
veröffentlichen !
Also: sofern Euer Test noch aussteht, sprecht mit dem Tierarzt Eures
Vertrauens !
watson
gefunden unter News
Das kann ja wohl nicht wahr sein...
... war gestern mein erster Gedanke ! Da gibt es einen Erlaß unseres
verehrten Herrn Innenministers, der die Abnahme von Wesenstests neu regelt
und keiner weiß was davon ? Oder haben wir das Ganze einfach nur verpaßt
und es ist nur für uns völlig neu ? HÄ ?
Laut Erlaß des hessischen Innenministeriums vom 18.10.2000 wird den
hessischen Gemeinden und ihren Ordnungsämtern sinngemäß mitgeteilt, daß
das Innenministerium zwar empfiehlt, nur Gutachten der auf bekannter Liste
veröffentlichten Personen anzuerkennen, andererseits aber keine rechtliche
Grundlage für die Beschränkung auf diese Personen besteht.
Folgende "Änderung" gilt nun bei der "Akzeptanz" der Wesenstester:
(Anlage 2)
Bei TierärztInnen ist Voraussetzung zur Abnahme des Wesenstestes:
Zusatzbezeichung "Fachtierarzt für Verhaltenskunde oder die
Zusatzbezeichnung Verhaltenskunde"
für sonstige Tierärzte gilt:
- 5 Jahre Kleintierpraxis UND
- mindestens 16 Stunden ATF-Fortbildung zur Problematik gefährlicher Hunde
UND
- entweder 10 Begutachtungen in Gegenwart eines bereits empfohlenen
Sachverständigen, ODER
nachweislich praktische Tätigkeit als Hunde-Ausbilder, Hunde-Führer oder
ähnliches, ODER
Verhaltenstherapeutische Tätigkeit in der jeweiligen Praxis in dem Umfang
von wenigstens 10 dokumentierten Therapiefällen, 5 davon müssen in Form
eines ausführlichen Fallberichtes mit Referenzen bearbeitet worden sein.
Da das Innenministerium kundgetan hat, daß diese Änderung auch der
Öffentlichkeit kurzfristig mitgeteilt wird und zumindest wir hiervon keine
Kenntnis hatten, nehmen wir uns einfach die Freiheit, dies hier zu
veröffentlichen !
Also: sofern Euer Test noch aussteht, sprecht mit dem Tierarzt Eures
Vertrauens !