Willkürliche Rasseliste trotz Gesetzesvorlage

ayla

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage im rechtl. Bereich u. hoffe auf informative Antwort ;).
Folgende Situation: Auf einem Campingplatz in Rheinland Pfalz habe ich jetzt in der Platzordnung eine Auflistung von nahezu 16 Hunderassen gesehen, die ALLE NICHT auf den Platz dürfen -auch nicht als Besucherhunde!!! Meine Frage ist nun, dürfen die das denn ??? Das Land Rheinland Pfalz hat 3 Hunderassen gelistet (Pittbull Terrier, Staffordshire Terrier u. den Staffordshire Bullterrier) und keine 16!!! Muss man das dulden? Ist das rechtens was die da machen? Da könnte ja jeder eine willkürliche Liste erstellen u. somit Hunderassen diskriminieren die ihm nicht passen... :(.
Weis da jemand bescheid???
 
  • 28. April 2024
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Moin,

auf Privatgelände - und darum handelt es sich wohl mit Sicherheit(?) - gilt nach meinem Kenntnisstand i.a.R. immer die Ansage (Hausrecht) des Eigentümers. Das ist in diesem Fall zwar diskriminierend, moralisch verwerflich und nicht nachzuvollziehen; aber dagegen vorgehen zu wollen würde ein bisserl dem Kampf gegen Windmühlen gleichen...:unsicher:

Elvis
 
Hi,
danke, aber ich denke , da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt u. Ansprechpartner die Kreisverwaltung ist, diese somit auch das Sagen hat.Aber gerade die Kreisverwaltung weis doch, dass "nur" die 3 Rassen gelistet sind, so ist es doch auch gesetzlich festgelegt worden! Ich versteh das nicht... :(.Zumal die willkürlich gelisteten Rassen wieder echt zum Haareraufen sind: Bandog, Dogo Argentino und auch Herdenschutzhunde...
Gibt es nicht doch Anlaufstellen wo man mal fragen kann???
 
ayla schrieb:
Gibt es nicht doch Anlaufstellen wo man mal fragen kann???
Wenn ich Dich richtig verstanden habe bezieht sich diese Regelung, gewissermassen im Rahmen einer Platzordnung, auf den Campingplatz? Dann ist hierfür der Betreiber der Anlage verantwortlich. Handelt es sich hierbei um die Gemeinde selbst oder um einen Pächter?
 
Da hat Elvis recht.

Ich würde einen solchen Campingplatz großräumig meiden...
 
Hm, danke mal für die Antworten. Ich muss mal fragen ob die Gemeinde zuständig ist oder ein anderer Pächter ... das weis ich nämlich jetzt nicht.
 
So, also ich hab mir diese Benutzerordnung nochmal angeschaut, darauf steht: "Der Verein "Erholungsgebiet in den Rheinauen" e.V. erlässt für den Betrieb des sondergenutzten Gebietes...."

D.h., der Verein ist der Kopf des Ganzen. Darf ein Verein eine eigene Rasseliste erstellen, wenn vom Gesetz bzw. vom Land eine allgemein gültige besteht???
 
Auch ein Verein als Betreiber eines Campingplatzes (darum wird es sich wohl bei dem "sondergenutzten Gebiet" innerhalb dieses Naturschutzgebietes handeln) ist dazu berechtigt für die Anlage eine Platzordnung zu erlassen. Dies kann auch die Verwehrung des Zutritts für bestimmte Hunde(rassen) beinhalten.
Solange die Platzordnung inhaltlich nicht sittenwidrig ist oder zu kriminellen Handlungen aufruft gibbet daran m.E. nichts zu rütteln.
Es sei denn es würde versucht den Geltungsbereich auch auf angrenzende Areale, die nicht dem Verein übereignet sind, auszuweiten. Dann wären sie nach meinem Verständnis aber ohnehin als nichtig zu betrachten.
 
Das einzige was du da machen kannst ist den Platz zu meiden. Ein kommentar dazu in der örtlichen Presse könnte vielleicht auch was bringen. Der Schuss kann jedoch auch nach hinten los gehen... .
 
Darf ich mal Fragen was für Rassen das sind?

Vielleicht hat der Besitzer das Platzes nur einen erlesenen Geschmack weas Hunde angeht!
;)

Naja aber totaler Quatsch ist es natürlich, ich hoffe die haben mal einen dauerkläffenden Mini-Hund auf dem Platz und überdenken sich die SAche nochmal...
 
Hi Leute,
also, vorab, hier die komplette Liste: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Bandog, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtschatka, Sarplanina! (Habe die Liste jetzt bewusst genau so übernommen wie es geschrieben steht!)


Heute habe ich auf der Kreisverwaltung angerufen, die haben mich mit dem Vet.amt verbunden u. heraus kam, dass DIESE Liste KEINE Handhabe hätte - von Tierrechtlicher Seite gesehen. Gelistet sind in RP lediglich Pit Bull Terrier, Am. Staffordshire Terrier u. Staffordshire Bullterrier, alles andere is nicht rechtens!
AABBBBERR! Wie die Sache zivilrechtl. zu sehen ist, müsste ich beim RA erfragen :(.

Gibts hier nen RA der mitlist u. Antworten könnte???
 
ayla schrieb:
... u. heraus kam, dass DIESE Liste KEINE Handhabe hätte - von Tierrechtlicher Seite gesehen. Gelistet sind in RP lediglich Pit Bull Terrier, Am. Staffordshire Terrier u. Staffordshire Bullterrier, alles andere is nicht rechtens!...
Du meinst sicher von ordnungsrechtlicher Seite...? :unsicher:
ayla schrieb:
...AABBBBERR! Wie die Sache zivilrechtl. zu sehen ist, müsste ich beim RA erfragen...
Nein, ich bin kein Jurist. :nee: Aber ich denke, dass ich mit meinen obigen Posts (klick,klack) so verkehrt nicht liege...;)
Aber vielleicht kann es noch jemand mit den entsprechenden Paragraphen zum Gebrauch des Hausrechts untermauern? :verwirrt:
 
@Elvis XP:
hm, vielleicht meinte die ordnungsrechtlich, aber sie sagte tierrechtlich ! Da ich eine Staffimaus habe, könnte mir das alles ja egal sein, ich komm ja ned um die Bestimmungen rum, aber ich find das immer wieder total "Krank" wenn ich sehe welche IDIOTISCHEN Listen so manche Schlaumeier da verfassen, bzw. einfach dumm übernehmen, ohne sich zu versichern ob es diese Rassen denn auch gibt u. was dahinter steckt. :sauer:
 
Wer auf seinem Privatbesitz eine bestimmte Hunderasse nicht haben möchte, dem steht es selbstverständlich frei, dieser Rasse den Zugang zu verwehren.

Wenn ich Malteser doof finde (nicht, daß jemand meint, ich hätte etwas gegen Malteser: ich habe eine Maltesermixhündin), muß ich keinen Malteser auf mein Grundstück lassen.

Elvis hat es doch ganz zu Beginn schon erklärt. Das IST die zivilrechtliche Seite.
 
Hi,
also, da dieses (sondergenutze) Gebiet sowas von riesig ist und in einem Naturschutzgebiet liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses ganze Gebiet PRIVATGELÄNDE ist!!! Ansprechpartner ist immer noch die Kreisverwaltung, da werden auch die Pachtgelder hin überwiesen ;).

Naja, also wird mir doch nix anderes übrig bleiben als einen RA zu fragen :(.
 
ayla schrieb:
Naja, also wird mir doch nix anderes übrig bleiben als einen RA zu fragen :(.


Hi,

warum stresst ihr weiterhin so rum?:nee:
Sind doch nur weitere Kosten (RA-Gebühren:(mad:

Ihr habt doch schon alle Info´s zu der Frage!
Meint Ihr ein RA hat da bessere (zumal kostengünstigere) Vorschläge/Antworten?:verwirrt:

Auch unser Vorschlag: Den Platz, soweit als möglich meiden!!!
 
Mich würde mal interessieren, welcher Campingplatz das ist, da ich ja ganz in der Nähe wohne :verwirrt: .

Egal, wie groß das Gebiet ist: Der Pächter (das kann auch ein Verein sein) übt das Hausrecht aus und kann bestimmen, wer auf den Platz darf und wer nicht. Er könnte genausogut sagen, ich will keine Amis oder keine Moslems auf dem Platz ... das ist zwar unmoralisch, aber sein "gutes Recht".
 
@Hovi:
Hallole, also ich weis ja ned wieviele Campingplätze es sonst so in der Gegend gibt, aber ich kenne nur diesen einen :( und der ist in Waldsee, bzw. zw. Waldsee u. Altrip soweit ich weis.

@mani:
weist du, mir geht halt einfach der Hut hoch, da hier in RLP 3 Rassen gelistet sind und DAS ist schon mehr als genug! Wenn ich dann in einer "Benutzerordnung" eines Campingplatzes SO eine Liste sehe, krieg ich einfach zuviel! Wie ich schon erwähnte, zuständig für die Pachteinnahmen dieses Gebietes ist die Kreisverwaltung in Ludwigshafen u. dort wurde mir dann eben auch gesagt, dass es "tierrechtlich" keine Handhabe gegen diese Liste gäbe! Meine Überlegung ist halt, wenn somit die Kreisverw. LU für das ganze zuständig ist, dann dürfte die Liste auch nicht rechtens sein... oder denk ich da irgendwie verkehrt? Vielleicht versteht man auch nicht wirklich was ich meine???
 
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