Wien:
Die Strafbestände fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung wurden mit der Qualifikation "unter besonders gefährlichen Verhältnissen"auch auf gefährliche Tiere ausgedehnt.Wobei die Definition lautet;"Ein nicht nur ausnahmsweise gefährlicher Hund".
Das heißt,er muss schon früher auffällig agressiv gewesen sein,schon gebissen haben.
Was das für Hundebesitzer bedeutet?Sie werden künftiger strenger als bisher bestraft.Auf fahrlässige Tötung stehen statt einem Jahr bis zu drei Jahren Haft,auf schwere Körperverletzung statt sechs Monate zwei Jahre,auf leichte Körperverletzung statt drei Monate sechs Monate Haft.
Eine Gesetzespassage dürfte für viel Diskussionen sorgen:Angenommen ein gefährlicher Hunde springt einen Fußgänger an-und es passiert nichts:derzeit bleibt der Besitzer straflos,ab 1.Jänner ist er mit einer Strafdrohung von bis zu 3 Monaten Haft konfrontiert.Begründung:
Es handelt sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt.
Abgetippt aus der Neuen Kronen Zeitung 25.10.2001
Servus
Irish
Die Strafbestände fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung wurden mit der Qualifikation "unter besonders gefährlichen Verhältnissen"auch auf gefährliche Tiere ausgedehnt.Wobei die Definition lautet;"Ein nicht nur ausnahmsweise gefährlicher Hund".
Das heißt,er muss schon früher auffällig agressiv gewesen sein,schon gebissen haben.
Was das für Hundebesitzer bedeutet?Sie werden künftiger strenger als bisher bestraft.Auf fahrlässige Tötung stehen statt einem Jahr bis zu drei Jahren Haft,auf schwere Körperverletzung statt sechs Monate zwei Jahre,auf leichte Körperverletzung statt drei Monate sechs Monate Haft.
Eine Gesetzespassage dürfte für viel Diskussionen sorgen:Angenommen ein gefährlicher Hunde springt einen Fußgänger an-und es passiert nichts:derzeit bleibt der Besitzer straflos,ab 1.Jänner ist er mit einer Strafdrohung von bis zu 3 Monaten Haft konfrontiert.Begründung:
Es handelt sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt.
Abgetippt aus der Neuen Kronen Zeitung 25.10.2001
Servus
Irish