Wie starb Hund mit blauer Leine?

WHeimann

Ausgabe: Freitag, 27.04.2001


Wie starb Hund mit blauer Leine?

Aschaffenburg. Zu einem unangenehmen Erlebnis wurde der gewohnte tägliche Spaziergang für zwei Tierfreundinnen aus Goldbach am Dienstag vergangener Woche. In der Nähe des am Goldbacher Waldschwimmbad gelegenen Trimmpfades entdeckten sie hinter einem Holzstapel einen toten Hund, der mit einer auffallend gemusterten blauen Inka-Leine und dem dazugehörigen Brustgeschirr an dem Stapel angebunden war.
Dieter Allig vom Forstamt der Gemeinde Goldbach, der sich des Falles annahm, konnte weder zur Todesursache noch zum Todeszeitpunkt des mittelgroßen und schwarzgraubraunen Mischlingshundes mit wuscheligem Fell nähere Angaben machen. Dass der Hund bereits als Leichnam in den Wald gebracht und dort angebunden wurde, erscheint unlogisch, denn warum einen toten Hund anbinden?
Wenn es aber ein schwerkranker oder verletzter Hund war, dann ist diese Art der Entsorgung eines Haustieres einmal ein Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz, des Weiteren gegen das bundesdeutsche Tierschutzgesetz, das dem Tierhalter die Vermeidung von Schäden, Schmerzen oder Leiden auferlegt, ganz abgesehen von der moralischen und ethischen Fehlhaltung des Besitzers.
Um die Hintergründe dieses Tatvorganges aufzuklären, bitten die Gemeinde Goldbach und der Aschaffenburger Tierschutzverein um Hinweise, die zur Ermittlung des Hundebesitzers führen können. Bilder, die zur Identifizierung des toten Hundes beitragen könnten, liegen im Aschaffenburger Tierheim in der Wailandstraße 15 im Nilkheimer Industriegebiet aus. Auch dürften die ungewöhnlich farbige Leine und das Brustgeschirr ein brauchbares Indiz darstellen.
Geklärt werden müsste nach Ansicht des Tierschutzvereins, ob mit einer rechtzeitigen Behandlung dem Tier hätte geholfen werden können? Diese Unterlassung und das Anbinden erfüllen den Tatbestand der strafbaren Aussetzung, die das Gesetz mit Geldbeträgen bis 20 000 Mark ahnden kann. Das Tierkörperbeseitigungsgesetz verlangt vom Tierhalter die Entsorgung des toten Tieres mit Hilfe einer Tierkörperbeseitigungsanstalt oder durch Vergraben. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann bis zu 30 000 Mark Strafe führen.
Quicklebendig präsentiert sich das schwarzweiße Katerchen aus Glattbach. Obwohl noch jung an Jahren, wird das zutrauliche Tier bereits seit drei Monaten in Glattbach als herrenlos beobachtet. Der extrem starke Flohbefall und die allgemeine Verwahrlosung des Tieres erhärten diesen Tatbestand. Trotzdem wird auf diesem Weg nach dem ehemaligen Besitzer gesucht.
Aus Schimborn traf die ausgewachsene weißgraue und gut genährte Kätzin ein, die sich ein Schimborner Geldinstitut als Domizil ausgesucht hatte. Nachdem den Bankleuten aber die Solvenz der Mieze für eine Stammkundin doch zu dürftig erschien, musste die stattliche Katzendame den Weg ins Aschaffenburger Tierheim antreten.
Dieses Schicksal blieb auch dem schwarzweißen Kater nicht erspart, der am 25. April in der Goethestraße in Aschaffenburg aufgelesen wurde. Der Besitzer sollte sich umgehend im Tierheim zu den Öffnungszeiten melden.
Öffnungszeiten des Heims: werktags, außer Mittwoch, von 15 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, 0 60 21 / 8 92 60.



WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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