In diesem Fall benachrichtige das Vet. Amt. Die sollen auch die Größe der Zwinger kontrollieren und den Gesundheits und Ernhrungszustand prüfen sowie das Vorhandensein eines § 11.
Die Kontrolle sollte auf keinen Fall vom Vet. Amt angekündigt werden.
Du solltest den Vet. Amts Mitarbeitern sagen, das Du 2 Tage später nachfragst was aus der Kontrolle geworden ist.
Wenn das nicht hilft, Anzeige bei der Polizei wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die müssen dem dann Nachgehen.
LG
JUHU
Was beinhaltet denn der § 11 Kenn mich damit net so aus!