Wesenstest oder Sachkundigennachweis?

Alfi Hardcore

Hallo liebe Forenmitglieder,

seit einer Woche habe ich den sechsjährigen Staffordshire Terrier meines besten Freundes in meiner Obhut, da er ihn leider aus gesundheitlichen Gründen abgeben musste. Ich möchte den Hund unbedingt behalten, da ich meinem Freund so auch gelegentliche Besuche ermöglichen kann.
Leider sind die nötigen Grundvoraussetzungen für die Haltung eines "Kampfhundes" ziemlich undurchsichtig, da es für die Bundesländer zum Teil andere Bestimmungen gibt und ich auch einige widersprüchliche Informationen gefunden habe. Auch das Ordnungsamt und das Veterinäramt scheinen sich auf den ersten Blick nicht ganz einig zu sein.
Ich lebe in Mecklenburg-Vorpommern und der Hund hat vor einem Jahr bereits mit seinem ehemaligen Herrchen den Wesenstest bestanden.
Nach meinem jetzigen Wissen muss ich mir mein polizeiliches Führungszeugnis besorgen und beim Ordnungsamt herausfinden, wo ich es hinleiten muss. Dieser Punkt ist soweit klar.
Dann stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich einen erneuten Wesenstest mit dem Hund machen muss, weil ein Besitzerwechsel stattgefunden hat?
Weiterhin würde ich auch gern wissen, ob ich einen Sachkundigennachweis erbringen muss?
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass, wenn ich einen neuen Wesenstest machen muss, der nächste Termin erst in den Herbst 2013 fällt (laut Veterinäramt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die einzige Möglichkeit sein soll. Kann man diesen Vorgang nicht irgendwie beschleunigen oder den Test woanders ablegen?

Das sind jetzt erst einmal viele Informationen und Fragen auf einmal, aber ich wäre Euch mit großem Dank verbunden, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet!

Freundliche Grüße Alfi

:hallo:
 
  • 5. Mai 2024
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Hallo und herzlich willkommen Alfi!

Ich finde es gut, dass du den Hund vor dem Tierheim befahren möchtest und auch deinen Freund vor dem Verlust seines Hundes.
Leider kenne ich mich mit dem Hundegestz in Meck-Pomm nicht aus, aber hier sind ein paar sehr erfahrene User die dir sicher weiterhelfen können.

Viel Glück! :hallo:

Gruß
Bine
 
Kommt Kerstin nicht aus MP,würde sie mal kontaktieren,ob sie was weiß:hallo:kerstin+hogan
 
So steht es in der
in §2:
"Über den Nachweis des Nichtvorliegens gefahrdrohender Eigenschaften stellt die örtliche Ordnungsbehörde eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Ausstellung ihre Gültigkeit."

Ist der Besitzerwechsel schon amtlich?

lg syschue
 
hallo syschue
bis jetzt ist es noch nicht ganz amtlicht,der freunde musste ihn schon abmelden. und bis jetzt ist er noch in der Schwebe. meine freundin geht morgen zum ordnungsamt und will das klären
 
Also man muss sich vor der Anschaffung bei dem zuständigen Ordnungsamt melden und die Haltung beantragen. Woher kommst Du denn genau? Der Wesenstest verliert mit dem Halterwechsel seine Gültigkeit und müsste nochmal mit neuem Halter abgelegt werden.
 
Antrag zum Halten und Führen von gefährlichen Hunden - den Antrag muss man ausfüllen und beim Ordnungsamt vorlegen. Die Sachbearbeiter geben einen dann den Termin zur Sachkunde und der Wesenstest ist keine Pflicht bei uns. Bringt dem HUnd aber den entscheidenen Vorteil er darf ohne Maulkorb und Leine laufen wenn bestanden.
 
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