Alfi Hardcore
Hallo liebe Forenmitglieder,
seit einer Woche habe ich den sechsjährigen Staffordshire Terrier meines besten Freundes in meiner Obhut, da er ihn leider aus gesundheitlichen Gründen abgeben musste. Ich möchte den Hund unbedingt behalten, da ich meinem Freund so auch gelegentliche Besuche ermöglichen kann.
Leider sind die nötigen Grundvoraussetzungen für die Haltung eines "Kampfhundes" ziemlich undurchsichtig, da es für die Bundesländer zum Teil andere Bestimmungen gibt und ich auch einige widersprüchliche Informationen gefunden habe. Auch das Ordnungsamt und das Veterinäramt scheinen sich auf den ersten Blick nicht ganz einig zu sein.
Ich lebe in Mecklenburg-Vorpommern und der Hund hat vor einem Jahr bereits mit seinem ehemaligen Herrchen den Wesenstest bestanden.
Nach meinem jetzigen Wissen muss ich mir mein polizeiliches Führungszeugnis besorgen und beim Ordnungsamt herausfinden, wo ich es hinleiten muss. Dieser Punkt ist soweit klar.
Dann stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich einen erneuten Wesenstest mit dem Hund machen muss, weil ein Besitzerwechsel stattgefunden hat?
Weiterhin würde ich auch gern wissen, ob ich einen Sachkundigennachweis erbringen muss?
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass, wenn ich einen neuen Wesenstest machen muss, der nächste Termin erst in den Herbst 2013 fällt (laut Veterinäramt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die einzige Möglichkeit sein soll. Kann man diesen Vorgang nicht irgendwie beschleunigen oder den Test woanders ablegen?
Das sind jetzt erst einmal viele Informationen und Fragen auf einmal, aber ich wäre Euch mit großem Dank verbunden, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet!
Freundliche Grüße Alfi
seit einer Woche habe ich den sechsjährigen Staffordshire Terrier meines besten Freundes in meiner Obhut, da er ihn leider aus gesundheitlichen Gründen abgeben musste. Ich möchte den Hund unbedingt behalten, da ich meinem Freund so auch gelegentliche Besuche ermöglichen kann.
Leider sind die nötigen Grundvoraussetzungen für die Haltung eines "Kampfhundes" ziemlich undurchsichtig, da es für die Bundesländer zum Teil andere Bestimmungen gibt und ich auch einige widersprüchliche Informationen gefunden habe. Auch das Ordnungsamt und das Veterinäramt scheinen sich auf den ersten Blick nicht ganz einig zu sein.
Ich lebe in Mecklenburg-Vorpommern und der Hund hat vor einem Jahr bereits mit seinem ehemaligen Herrchen den Wesenstest bestanden.
Nach meinem jetzigen Wissen muss ich mir mein polizeiliches Führungszeugnis besorgen und beim Ordnungsamt herausfinden, wo ich es hinleiten muss. Dieser Punkt ist soweit klar.
Dann stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich einen erneuten Wesenstest mit dem Hund machen muss, weil ein Besitzerwechsel stattgefunden hat?
Weiterhin würde ich auch gern wissen, ob ich einen Sachkundigennachweis erbringen muss?
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass, wenn ich einen neuen Wesenstest machen muss, der nächste Termin erst in den Herbst 2013 fällt (laut Veterinäramt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies die einzige Möglichkeit sein soll. Kann man diesen Vorgang nicht irgendwie beschleunigen oder den Test woanders ablegen?
Das sind jetzt erst einmal viele Informationen und Fragen auf einmal, aber ich wäre Euch mit großem Dank verbunden, wenn Ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet!
Freundliche Grüße Alfi