Was wenn der Wesenstest zu spät gemacht wird?

Hope92

Guten Tag Liebe Kampfschmuserliebhaber,

ich bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage. Ich komme aus Berlin und besitze einen knapp 2 Jahre alten Red Nose Pitbull.
Ich hab ihn aus Zweithaltung mit 9 Monaten bekommen. Habe allerdings noch keinen Wesentest absolviert. Wenn ich mich jetzt beim Ordnungsamt melde, dass ich den Wesentest machen möchte, mit welcher Strafe muss ich rechnen, da der Hund den Wesenstest ja eig. bis zum 15. Lebensmonat absolviert haben muss.
 
  • 26. April 2024
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Hi Hope92 ... hast du hier schon mal geguckt?
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mußt Du denn nachweisen, wie alt der Hund ist und auch, wann Du ihn gekauft /übernommen hast?
 
nunja, ich denke die Strafe fällt auf alle Fälle geringer aus, wenn du dich von selber meldest... als wenn sie dich "erwischen"

Husch, husch zum Amt....
 
ich geh mal davon aus, dass er nicht angemeldet ist (sonst hätte dich das amt schon angeschrieben bzw. den hund beschlagnahmt), also holst du das jetzt nach und sagst du hast ihn noch nicht lang und dann machste deinen wesenstest und die sachkunde, schließt ne versicherung ab, gibst dein führungszeugnis ab und gut is...

wenn du es so machst, drohen dir auch keine konsequenzen, da sich hier keiner schert wo der hund herkommt und wann er angeschafft wurde (außer die steuer ;))
 
Doch, fuer die Steuer ist er angemeldet. Und zaheln tu ich die Auch regelmäßig, ich hab auch angebeben das er ein Pitti is, aber es kam nix vom amt
 
ja nur weil du steuern zahlst, ist dein hund nicht angemeldet...

mir wurde auch mal erzählt das FA würde zum vetamt rennen, wenn sie einen bescheid für einen listenhund aufm tisch haben, aber darüm kümmern die sich doch nicht...
das ist nämlich deine aufgabe zum vetamt zu gehen und deinen hund anzumelden und ich würde es langsam mal machen...

immer dienstag und donnerstag...
 
Is das kompliziert. Ich dachte die Anmeldung zur steuer is gleichzeitig die hundeanmeldung -.-
 
neee...
bei deinem zuständigen vetamt stellst du dich und den hund vor und meldest ihn an...
innerhalb von 8 wochen musst du dein führungszeugnis, einen sachkundenachweis, den wesenstest und die haftpflichtversicherung nachreichen!
 
Ich würde mich, bevor ich was tue, mit der in Verbindung setzen und um Rat fragen
 
Hallo

Also das ist normalerweise keine Strafe weiss von anderen Besitzern das da nichts auf die zugekommen ist wenn du das anmeldest dann brauchst du nichts zu befürchten der muss nur im nachhineien eingereicht werden wie ich weiss
 
Hallo

Also das ist normalerweise keine Strafe weiss von anderen Besitzern das da nichts auf die zugekommen ist wenn du das anmeldest dann brauchst du nichts zu befürchten der muss nur im nachhineien eingereicht werden wie ich weiss

Bitte!!!
Das ist jetzt schon der 2. Kommentar im 2. Fred, den ich von dir gelesen habe und der schlichtweg falsch ist.
Wenn du es nicht weißt, sag nichts.
Falschinformationen helfen keinem weiter, verwirren nur und können folgenschwer sein!!!!!

Nebenbei:
Bitte auf die richtige Rechtschreibung / Satzstellung / Satzzeichen etc. achten, damit man die Beiträge auch lesen kann.
Wir sind nicht im Busch :D
 
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Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
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Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
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Einzeln, durch Angehörige der Hundestaffel. Amtstierarzt ist auch dabei. Zudem der/die Zuständige des Landratsamts. WAS geprüft wird, ist einheitlich. WIE die das machen, variiert. Genauso wie die Bewertung. Das ist menschlich.
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@lila1963 Hast du dich denn inzwischen bei einem Prüfer erkundigt, wie der Wesenstest ablaufen würde, bzw. wie die Fast-Taubheit deines Hundes da berücksichtigt würde?
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Podifan
Danke, ich gebe das mal so weiter. Vielleicht beruhigt es unsere Freundin ein wenig.
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