Die andere Frage greift in den ersten Sachverhalt ein. Gehen wir davon aus, dass meine Hunde eine fremde Katze in meinem Garten töten. Stehe ich dann in der Haftung bzw. Schadensersatzpflicht. Nach meinem Rechtsgefühl und Rechtsverständnis nicht!
Eine Schadensersatzpflicht tritt grundsätzlich nur dann ein, wenn eine Handlung fahrlässig oder vorsätzlich ist. Gut, einen Vorsatz kann man bei mir getrost ausklammern, bleibt die Fahrlässigkeit. Würde bedeuten, dass ich mich (bevor ich die Hunde in den Garten lassen) davon überzeugen müsste, dass sich kein Mensch oder Tier im Garten aufhält.
Die Tierhalterhaftung ist echte Gefährdungshaftung und stellt damit eine Ausnahme vom Verschuldensprinzip dar.
Eine Schadenersatzpflicht wird auch ausgelöst, wenn man dem Halter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorhalten kann.
Die Schadensersatzpflicht (bei "Luxustieren") kann lediglich dadurch verringert oder gar auf Null reduziert werden, indem man dem Geschädigten eine Mitschuld gibt.