vorläufiger Bescheid vom Landratsamt w Widerspr. Kampfhundsteuer

Caro-BX

20 Jahre Mitglied
Sch...tag!!! So eben habe ich ein Schreiben vom Landratsamt aus dem Briefkasten geholt. Eine Vorankündigung, dass unser Widerspruch gegen Kampfhundsteuer der Gemeinde Straubenhardt für unsere Bordeaux-Dogge kostenpflichtig abgelehnt wird, sofern wir den Widerspruch nicht bis 31.12. zurückziehen. Sch..., Sch..., Sch... !!!

Ich bin echt frustiert. Dabei haben wir alle möglichen Gründe angeführt, u.a. dass wir uns vor Übernahme vom Tierschutz erkundigt haben, dass BX in Ba-Wü nicht unter Kampfhunde fällt, dass die Nachbargemeinden keine Kampfhundsteuer kassieren, dass Caro Prüfungen (BH und Team-Test) vorweisen kann. (Inzwischen sogar noch Verhaltensprüfung.)

Totaler Frust! (Aber das haben ja viele von euch ja schon hinter sich!) Noch ein Umzug ist nicht drin. (Waren bereits drei in den letzten elf Jahren! Und schließlich muß man ja auch auf die Kids (Schule und Schachverein) Rücksicht nehmen. Es ist echt zum Ko.... .

Nun werden wir wahrscheinlich erst noch mit einem Anwalt in Karlsruhe reden, wie hoch die Kosten für eine Einzelklage maximal werden können. (Dieser Anwalt will auch für eine Hundehalterin in Pforzheim exemplarisch klagen. Und mein Mann meinte, das solle für einen einzelnen Hundehalter nicht so teuer werden.)

Ich bin echt am Überlegen, ob wir Caro offiziell an den Tierschutz zurückgeben und dann als Pflegehund wieder übernehmen sollten. Aber dann gibt es sicher Probleme mit der Leinenbefreiung. Und außerdem halten wir eigentlich überhaupt nichts von krummen Wegen.

Sorry, dass mußte ich einfach loswerden.

Eine sehr traurige Caro-BX
 
  • 6. Mai 2024
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Hi Caro-BX ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Caro,

das Thema kenne ich zur Genüge. Ich habe auch damals der Kampfhundesteuer wiedersprochen, allerdings ging es mir nur darum, dem "Verein" schriftlich und NACHWEISLICH mitzuteilen, dass ich diese "Strafsteuer" AUSSCHLIESSLICH unter VORBEHALT bezahle!

Die Enttäuschung über die Antwort war trotzdem groß. Insgeheim habe ich wohl gehofft, noch mal "davon" zu kommen. Zumal man mich beim Finanzamt (Hundesteuerstelle) so gut wie ausgelacht hat, als ich meinen Hund als Staff-Bull angemeldet habe. Mich würde es nicht wundern, wenn ich die Einzige bin, die die Kampfhundesteuer in unserem Kaff bezahlt?!

Ich werde es jetzt noch einmal versuchen und auch hartnäckig dran bleiben und bis zum Bürgermeister gehen, wenn es UNBEDINGT sein muss, denn wenn ich das Gutachten vom Wesenstest habe, kann ich es EINDEUTIG belegen, dass mein Hund KEIN KAMPFHUND, sondern ein Familienhund ist.

Liebe Grüße und Toi toi toi

Sunny73 & Staff-Bull Darius

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Sind wir nicht alle ein bisschen Kampfschmuser?!
 
Ich drücke euch fest die Daumen. Nerven, nerven, nerven damit die mal endlich wissen das sie es nicht mit jedem machen können. Mittlerweile grüßt uns unser Bürgermeister schon mit Namen
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Na ja, ich beibe dran, auch wenn es nichts bringt wissen die dann aber das man sich nicht mit allen Bescheiden zufrieden gibt



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Verschoben nach 'Kampfhunde'.

Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
Hey Sunny73,

dass ist ja das verrückte: hier in Ba-Wü ist eine Bordeaux-Dogge grundsätzlich erst einmal k e i n Kampfhund! Und obendrein hat Caro sogar eine Verhaltensprüfung abgelegt (und selbstverständlich auch bestanden), weil wir sonst keine Leinenbefreiung bekommen hätten.

Beim Bürgermeister war mein Mann schon am 02.01.01, der hat natürlich Verständnis gezeigt (mann, muß der sich ins Fäustchen gelacht haben, nachdem mein Mann gegangen war!). Auch habe ich schon zweimal die Gemeinderatsmitglieder angeschrieben. Beim ersten Mal auf Kampfhunde-Definition nach Polizeiverordnung hingewiesen und nach einem halben Jahr nochmal mit jeweils 49 (ja richtig neunindvierzig Seiten für jeden Gemeinderat!) versucht aufzuklären. Dummerweise handelt es sich bei uns überwiegend um Hundehasser im Gemeinderat (nur drei haben dagegen gestimmt von 1:cool:. Der eine Gemeinderat hat auch versucht sich massiv für eine Änderung der Satzung (Abschaffung) einzusetzen und sich dabei massiv mit seiner Partei angelegt. (Hat selber einen Dackel)

Naja, und mit Namen kannte der Bürgermeister meinen Mann sowieso, da mein Mann jahrelange Kassier in der Freiwilligen Feuerwehr war (Mit Geltung der Kampfhundesteuer aber ausgetreten ist.) und mit seinen zwei-Metern sowieso auf jedem Feuerwehrabteilungsfoto aufgefallen war.

Auf jeden Fall danken für den Zuspruch! Ich versuche jetzt schon eine Weile die Tierschutz-AG zu erreichen. Mal sehen, ob die schon Erfahrungen haben, mit Rückübereignung und dann Pflegevertrag.

Tschüssi Caro-BX
 
Hallole!

Nach meinen Infos wird die Bord.Dogge von der Liste genommen und Rotti kommmt drauf.
Vielleicht ergibt sich dann dein Problem mit der Steuer. Übrigens bringt die Klausel "ZAhlung unter Vorbehalt" sogut wie gar nichts.
Nenne die Akt.Zeichen deiner Stadt und sage dass ein Parallelverfahren läuft gegen die Steuer und "bitte" Sie solange zu warten.
Wenn die Akt.Zeichen brauchst sagst bescheid.

Gruß
AmSTafflove
 
Hallo Amstafflove,

so ungern ich es sage .....aber das eine ist Ordnungsrecht und das andere ist das Steuerrecht.
Während es im Ordnungsrecht keinen Gestaltungsspielraum gibt, sondern abstrakte Gefahren reglementiert werden dürfen, gibt es beim Steuerrecht einen sehr breiten Gestaltungsspielraum, dank des Urteils vom BVerwG Berlin.

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hallole AmSTafflove,

wie kommst du mitmal auf Vermerk "Zahlungsvorbehalt"? Wir hatten im Widerspruchsschreiben an die Gemeinde um Aussetzung der Kampfhundsteuer, soweit sie den "normalen" HUST-Satz überschreitet gebeten. Wenigstens das ist uns von der Gemeinde gewährt worden. (Soll in Pforzheim nicht so gelaufen sein.) Also müßten wir bei Erhalt des endgültigen Ablehnungsbescheides für 2001 ersteinmal 840,00 DM nachzahlen.

So bescheuert ich jede Art von Liste finde, trotzdem habe ich mich ein wenig über die in Aussicht gestellte "Gesamt-Deutsche" Regelung gefreut. (Ich habe langsam keine Nerven mehr und es wäre doch nett, mal wieder ein wenig regelmäßiger ausreichend Schlaf zu bekommen.) Aber so weit ich das jetzt geschnallt habe, ist das Ergebnis der IMK lediglich eine Empfehlung! Wie ich diese sturen und bezügliche "Gefahrhundverordnung ignoranten Politiker kenne (wieviele bissige Hunde nicht-gelisteter Rassen die wohl haben?), nehmen die das hauptsächlich zum Anlaß ihre Rassenliste zu erweitern.

Sorry, aber Optimismus ist langsam aber sicher bei mir ausverkauft.

Tschau Caro-BX
 
Hey Beckersmom,

leider kenne ich dieses bescheidene Urteil vom OVG. Allerdings steht da auch, dass es rechtmäßig ist diese Rassen zu besteuern, da es ja um sinngemäß "neumodische noch nicht solange in Deutschland gehaltene" Rassen geht. Schlechte Vorarbeit der Richter, die Bordeaux-Dogge dürfte jetzt so ca. fünfundneunzig Jahre bereits offiziell in Deutschland gezüchtet werden. Müßte ich noch einmal raussuchen. Ich glaube der Zuchtverband in Frankreich wurde sogar erst ein, zwei oder drei Jahre später gegründet.

Nur kann es wirklich recht sein, dass Recht gegen Recht verstößt?

Solong Caro-BX
 
Hallo,
ein Hundehalter aus Niedersachsen hat zwar vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren,hat jetzt aber Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Nur nicht kleinkriegen lassen.Die erste Instanz wird nach dem Streitwert bemessen.Schätze Ihr kommt da so mit ca. 300 bis 400 DM weg.Ich würde gerade bei §2er mit Wesenstest klagen.


Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr!
 
Danke Margit,

mein Mann will sich kommende Woche mal mit dem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Caro-BX
 
Das ist pure Geldschneiderei bei euch...gerade die kleineren Gemeinden wittern hier teils eine große Chance um schnell an Geld zu kommen..

In Karlsruhe zum Beispiel zahlst du die normale Hundesteuer, wenn der Hund den Wesenstest vorweisen kann..aber bei uns in Bühl wollen die auch 1100 DM haben und von Stgt. weiss ich auch das die dort sehr gierig sind und du mit 1200 DM dabei bist...

Wenn du zahlen mußt, dann nur "Unter Vorbehalt" ist wahrscheinlich die einzigste Möglichkeit, das du deine Kohle mal vielleicht irgendwann wiedersehen wirst..

Storms
 
Hallo Storms,

danke für deinen Tipp. Klaro zahlen wir wenn, nur "unter Vorbehalt".
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Leider hat mein Mann momentan keine Zeit in Ruhe mit dem Anwalt zu sprechen, aber ich werde mal am Wochenende in Ruhe alle Unterlagen zusammen suchen und dann auf jeden Fall Anfang kommender Wochen die Versicherung und den Anwalt anrufen.

Bist du sicher mit der Kampfhundesteuer bezüglich Karlsruhe? Zahlen nur die drei Rassen gem. §1 Abs. 2 solange ungetestet? Aber in die Rheinebene ziehen käme eigentlich nicht in Frage, obwohl mein Männe in Bulach schafft, denn wir haben mal fünfzehn Monate in Rastatt gewohnt und alle vier das Klima dort absolut nicht vertragen.

Außer dieser doofen ungerechten Kampfhundesteuer wohnt man hier auch super. Und wenn ich fünf bis sechs Jahre "Kampfi-Aufschlag" zsammenrechne, kann ich davon keinen Umzug zahlen. Mal abgesehen von den persönlichen Folgen (Schulwechsel, Schachvereinswechsel, Fußballver usw. ...).

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Caro-BX
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Hi du

also von Karlsruhe ist sicher, da Pitlady für ihre zwei Pitis auch normal zahlt und ich von einem Bekannten, der nen Ks aus dem TH geholt hat, das sobald der Hund den Wesentest hat, zu den normalen Hunden gehört, was die Steuer anbelangt..

Gruß

Storms
 
HI Caro, dass mit der Kampfhundesteuer ist echt das allerletzte, deswegen trauen wir uns auch keinen zweiten Listenhund zu nehmen, da wir eh schon recht hohe Steuern haben und wenn die dann mal auf die Idee kommen den 10- fachen Satz und der zweite ist bei uns eh das doppelte, das wären dann 4500 DM/Jahr, da verdient die Stadt an so einem Hundeleben schon recht viel. Da wir die nächsten 1-2 Jahre auch umziehen trauen wir uns aus sogenannten Gründen keinen zweiten solchen Hund, wir können ja einen Hauskauf nicht ablehnen, weil wir uns dann nicht die Hundesteuer leisten können. Bin Pforzheim zur Schule zu gangen und weiß, dass dort und in Schwann die Steuern so hoch sind. Hat eigentlich jemand schon mal richtig geklagt gegen die Steuer, wenn der Hund einen Wesenstest hat? Eigentlich ist er ja dann auch kein gefährlicher Hund mehr und die Steuer wäre für den Ar... Würde mich auch sehr interessieren, denn dann würden wir vielleicht auch den zweiten aus dem Tierheim holen.

So viel Ungerechtigkeit darf doch eigentlich nicht sein!!!
 
Hey Stine,

auch ohne Verhaltenstest gilt unsere Bordeaux-Dogge nicht als Kampfhund, aber Straubenhardt hat halt einfach definiert, Kampfhunde sind ... und alle zwölf in der PolVO genannten Rassen aufgeführt.

Eigentlich hatten wir vor, zu klagen, aber der Anwalt aus KA der uns genannt wurde, ist gar kein Verwaltungsrechtler, sonder nur bereit für die eine Hudnehalterin aus Pforzheim zu klagen, weil er die wohl gut kennt.

Leider ist mein Mann arbeitsmäßig total im Streß und deshalb haben wir noch nicht nach einem Verwaltungsrechtler in KA gesucht. Heute morgen hat mich dann auch noch die Nachricht vom BGH geschockt, weil leider aus der winzigen NOtiz in der PZ nicht hervorging, dass "nur" der Eilantrag bzgl. Aussetzung der Kastration abgelehnt wurde. Das habe ich mir zwar gleich gedacht, aber erst vorhin in hundejo.de nachlesen können.

Das kommt halt davon, wenn man mal einen Tag nicht ins Internet geht.

Viele herzliche Grüße
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Caro-BX
 
Hallo Ihr Lieben,

auch wenn die BX in Ba.-Wü. in Liste zwei steht, heißt das noch lange nicht das man keine KH-Steuer zahlen muß. Es bleibt jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst überlassen, ob sie KH-Steuer verlangt. Genauso gilt es für die Rassen. Die einen verlangen für die Liste 1 Hunde die KH-Steuer und die anderen eben für beide Listen.

Caro, würdest du so lieb sein und mir mal ein Bild deiner BX schicken??? Vielleicht könntest du mir auch sagen wo du den Hund her hast. Vielleicht kann ich dir helfen.

Liebe Grüße

Astrid, Andrea und die Sabberbande

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Leider können die Gemeinden/Städte in ihrem Steuerrecht aufführen, was sie wollen - wenn sie meinen, einen Grund für den Schäferhund zu finden, nehmen sie den auch mit.

In BW gibt es verschiedene Regelungen, von unterschiedlichen Steuersätzen für Listenhunde bis zu erhöhte Steuer nur wenn kein Wesenstest bis zur normalen Einstufung.

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shevoice
 
HI Caro,
habe jetzt von jemanden gehört, der in der Pfalz wohnt, dass die Klagen gegen die KHSteuer wohl erfolgreich sind, wenn der Hund den Wesenstest macht, denn somit wäre sie nicht mehr rechtens, da der Hund ja es ja nachgewiesen hat. Also dann würde ich doch vor der eventuellen Klage noch den Wesenstest machen, wenn sie somit erfolgreicher ist.

Kennt den niemand hier im Forum, der in BW damit Erfahrungen hat, wieviel Chancen so eine Klage hat??!!Ich habe wirklich großes Interesse dran, da wir wie schon gesagt, bißchen Angst haben falls bei uns die Steuer kommt oder wir in eine Gemeinde ziehen, wo man sie halt hat. Wir würden so gerne noch einen solchen Hund aufnehmen!
Also bitte melden, wenn jemand weiss, wie die Klagen so in BW ausgehen.

Grüße Stine
 
Hey Stine,

in Ba-Wü ist ein Verhaltenstest für die Bordeaux-Dogge eigentlich gar nicht vorgesehen, (nur im Einzelfall, wenn eine BX aggressiv aufgefallen ist), da ja lt. PolVO nicht als Kampfhund eingesetuft.

Trotzdem hat unsere Caro den Verhaltenstest, weil 1. unsere Gemeinde ihn zur Bedingung für Leinenbefreiung gemcht hatte und wir 2. ihn absolvieren wollten, weil wir (als EX-Hamburger) ihn für unseren jährlichen Hamburg-Besuch haben wollten. (Der Amtsveterinär -Leiter des Veterinäramtes Pforzheim - hatte noch vor der Prüfung betont, dass er unsere Caro ja nur prüft, weil wir es unbedingt für Hamburg brauchen.)

Außerdem ist mir wohl bekannt, dass die Gemeinden die Kampfhundesteuerpflichtigen Hunderassen w i l l k ü r l i c h benennen können.
Allerdings einen Grund gibt es dafür nicht, da zum Zeitpunkt des Beschlusses der Kampfhundesteuer kein einziger Vorfall mit einem dieser Hunde in unserer Gemeinde vorgekommen war. (Inzwischen hat leider eine Staff.Bullterrierhündin nach gerissener Leine eine andere Hündin verletzt.)(Kampfhundesteuerpflichtige Hunde in Straubenhardt im April 01 glaube ich sieben, am Anfang waren es mehr - aber sie haben in ihrer Steuersatzung die Mischlinge (zu allen zwölf Rassen) vergessen, und da waren viele fein raus. Aber diese Satzung wurde ja auch exakt beim Gemeindetag abgeschrieben.

Ähhhh, jetzt ist mir irgendwie der Faden gerissen. War wohl auf dem Schul-Weihnachtsbasar zu anstrengend. Also ersteinmal solong
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Caro-BX
 
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