Verwaltungsgericht: Kupierte Hunde bei Ausstellung nicht erlaubt
Gelsenkirchen/Dortmund, 6.2.03
Kupierte Hunde dürfen in Deutschland bei Hundeausstellungen nicht gezeigt werden. Dieses Verbot gilt nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (AZ.: 7 L 10/03) auch dann, wenn diese Praxis im Herkunftsland der Hunde erlaubt ist. Die Richter wiesen damit einen Eilantrag des Veranstalters der Dortmunder Welthundeausstellung zurück. Bei der Schau sollten Hunde gezeigt werden, denen beim Kupieren Ohren oder Schwanz gestutzt wurden.
Quelle: hundejo.de
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der veranstalter ist der vdh, oder?
Gelsenkirchen/Dortmund, 6.2.03
Kupierte Hunde dürfen in Deutschland bei Hundeausstellungen nicht gezeigt werden. Dieses Verbot gilt nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (AZ.: 7 L 10/03) auch dann, wenn diese Praxis im Herkunftsland der Hunde erlaubt ist. Die Richter wiesen damit einen Eilantrag des Veranstalters der Dortmunder Welthundeausstellung zurück. Bei der Schau sollten Hunde gezeigt werden, denen beim Kupieren Ohren oder Schwanz gestutzt wurden.
Quelle: hundejo.de
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der veranstalter ist der vdh, oder?