Strawberry
20 Jahre Mitglied
Wer haftet, wenn ein Rüde sich "gewaltsam" Zugang zu seiner "Angebetenen" verschafft und es zu einem - vom Halter nicht gewollten - Deckakt kommt?
(jlp). Quasi gewaltsam verschaffte sich ein Mischlingsrüde Zugang zu seiner angebetenen Rottweilerhündin. Er grub sich durch den Zaun durch und es kam zu einem Deckakt. Um die ungewollte Schwangerschaft zu beseitigen, wurde die Hündin kastriert und die Welpenföten entfernt. Diese Kosten sollte der Halter des Mischlingsrüden bezahlen, der sich aber weigerte. Das Gericht gab dem Halter der Hündin teilweise Recht. Durch den ungewollten Deckakt ist dem Halter der Hündin ein Schaden entstanden. Dieser musste nicht damit rechnen, dass der Rüde die Grundstückseinfriedung überwindet. Er war weiter auch nicht verpflichtet, die Schwangerschaft austragen zu lassen, da die Folgekosten für das Aufziehen der Welpen höher gewesen wären als eine Unterbrechung der Schwangerschaft. Die Kosten der Kastration musste der Rüdenhalter aber nicht in voller Höhe bezahlen, da bei einer frühzeitigeren Kontrolle der Hündin eine kostengünstige Hormonspitze die Schwangerschaft bereits beseitigt hätte.
Amtsgericht Lampertheim, Az.: 3 C 306/98
Bis dann
Sylvia & Kira
(jlp). Quasi gewaltsam verschaffte sich ein Mischlingsrüde Zugang zu seiner angebetenen Rottweilerhündin. Er grub sich durch den Zaun durch und es kam zu einem Deckakt. Um die ungewollte Schwangerschaft zu beseitigen, wurde die Hündin kastriert und die Welpenföten entfernt. Diese Kosten sollte der Halter des Mischlingsrüden bezahlen, der sich aber weigerte. Das Gericht gab dem Halter der Hündin teilweise Recht. Durch den ungewollten Deckakt ist dem Halter der Hündin ein Schaden entstanden. Dieser musste nicht damit rechnen, dass der Rüde die Grundstückseinfriedung überwindet. Er war weiter auch nicht verpflichtet, die Schwangerschaft austragen zu lassen, da die Folgekosten für das Aufziehen der Welpen höher gewesen wären als eine Unterbrechung der Schwangerschaft. Die Kosten der Kastration musste der Rüdenhalter aber nicht in voller Höhe bezahlen, da bei einer frühzeitigeren Kontrolle der Hündin eine kostengünstige Hormonspitze die Schwangerschaft bereits beseitigt hätte.
Amtsgericht Lampertheim, Az.: 3 C 306/98
Bis dann
Sylvia & Kira