Umzug von Hessen nach NRW

hassi_james

10 Jahre Mitglied
Hab' auf die schnelle in der Suche nichts passendes im vollen Umfang gefunden, deshalb starte ich einfach noch mal einen neuen Thread.

Und zwar steht nächstes Jahr um diese Zeit (hoffentlich) der Umzug nach NRW (im speziellen entweder Krefeld oder Münster) an.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was da an Behördengängen, Formularen, etc. vor mir liegt..
Ich gehe mal nicht davon aus, dass die jeweiligen Ordnungsämter völlig ohne Probleme den Hessischen Sachkundenachweis + Wesenstest übernehmen - richtig? :rolleyes:

Falls wir den Wesenstest beispielsweise in NRW noch 'mal neu machen müssten heiße das nämlich, dass wir jetzt schon mal mit dem Training anfangen könnten, da ich das im allgemeinen (auch aufgrund mangelnder notwendigkeit) etwas schleifen lassen habe.

Vielleicht findet sich hier ja jemand der das ganze so oder so ähnlich schon mal hinter sich hat.
Ansonsten bin ich für sämtliche Infos dankbar :hallo:
 
  • 29. April 2024
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Hi hassi_james ... hast du hier schon mal geguckt?
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Um welche Rasse handelt es sich?



Ansonsten ist Herr Weidemann ein guter Ansprechpartner, der auch ganz unbürokratisch am Telefon weiterhilft. Ich würde vorher trotzdem einfach mal das Internet oder die Behörde(n) in NRW befragen, um nun nicht wegen jedem Pups dort anzurufen ;)
 
Dann kommt ja auch noch das besondere Interesse für die Halteerlaubnis dazu. :gruebel:
 
Dann kommt ja auch noch das besondere Interesse für die Halteerlaubnis dazu. :gruebel:
die Erlaubnis wird bei bei "Hinzugezogenen" eigentlich ziemlich problemlos erteilt (wenn die restlichen Auflagen erfüllt werden). Der Nachweis, dass der Hund schon vorher da war sollte ja leicht zu erbringen sein.
 
ja - ist zum einen ja ein Tierheimhund und zum anderen liegt ja bereits die Halteerlaubnis für Hessen vor :).
Ist aber gut zu wissen - hatte nämlich in dem Punkt auch schon Bedenken,dass es da Probleme geben könnte..
 
Dann kommt ja auch noch das besondere Interesse für die Halteerlaubnis dazu. :gruebel:
die Erlaubnis wird bei bei "Hinzugezogenen" eigentlich ziemlich problemlos erteilt (wenn die restlichen Auflagen erfüllt werden). Der Nachweis, dass der Hund schon vorher da war sollte ja leicht zu erbringen sein.
Schön zu wissen, ist ja leider nicht in jedem Land so. Scheint aber auch eine Kulanzfrage zu sein ...

@hassi_james: die hessische HE dürfte die NRW-Behörden kaum interessieren, da bitte nicht in falscher Sicherheit wiegen und dann auf den Bobbes fallen. Ihr habt ja zum Glück noch jede Menge Zeit, alles rechtzeitig vor dem Umzug zu klären :)
 
Ich bin auch von Hessen nach NRW gezogen.

Der WT wie auch die Sachkunde wurden problemlos anerkannt auch ohne Anwalt ;). :) Einfach die Erlaubnis anfordern, alle Unterlagen abgeben und so sollte des kein Problem geben!


:hallo:
 
Ich bin auch von Hessen nach NRW gezogen.

Der WT wie auch die Sachkunde wurden problemlos anerkannt auch ohne Anwalt ;). :) Einfach die Erlaubnis anfordern, alle Unterlagen abgeben und so sollte des kein Problem geben!


:hallo:


das wäre ja schon fast zu schön, wenn das wirklich so reibungslos abläuft (ist man ja sonst eher nicht so von Behördengängen gewohnt^^)
:)


hab gestern aber auch noch mal die beiden Ordnungsämter direkt angeschrieben, mal schauen was die für'ne Auskunft geben..

Ist das eigentlich in ganz NRW die Regel, dass keine gesonderte "Kampfhundesteuer" erhoben wird?
ich liege in beiden Städten steuermäßig jeweils mindestens 50€ unter dem was ich hier in meinem 1200 Einwohnerdorf zahle.
 
Steuern sind Angelegenheit der Gemeinde und unabhängig von der LHVO/LHG
 
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