Trotz Wesenstest Kampfhund?

Christy

KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
Hi KSG,

haltet mich nicht für doof, aber das Thema Kampfhundesteuer war bisher tabu für mich, weil es in meiner ehemaligen Gemeinde nur Hunde gibt, keine Kampfhunde.

So. Nun wohne ich in der tollen Landeshauptstadt Stuttgart. Als verantwortungsbewusster Hundehalter habe ich natürlich gleich meinen Hund bei der Stadt "angezeigt", die Dame vom Steueramt hat dann gleich nach der Rasse gefragt und nach meiner Antwort (PitBull) hat sie gemeint, das würde aber teuer werden.
Ich meinte, dass mir das klar sei, aber dass ich doch die Kampfhundesteuer nach abgelegtem Wesenstest doch zurückbekäme (Einstufung wie ein "nicht-gefährlicher Hund"), da meinte sie, nein, der Hund bliebe Kampfhund, das hätte mit dem Wesenstest nichts zu tun,.

Wie, das hat nichts damit zu tun? Es wird doch amtlich festgestellt, dass mein HUND NICHT GEFÄHRLICH ist, wieso wird er dann nicht wie jeder andere behandelt? Wo ist dann noch der Unterschied?

Kann mir bitte jemand sagen, dass das doch nicht wahr sein kann, warum mach ich dann einen Wesenstest für ein paar Hundert Mark? (Maulkorb trägt mein Hund nicht, eher zahl ich noch Strafe).

Ist das rechtlich nicht anfechtbar???
 
  • 7. Juni 2024
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Hi Christy,

hmmm, schwierig.
Ich verschieb den Thread nach 'Verordnungen/Rechtliches', hoffentlich kann dir jemand helfen.

Alexis

asthanos.gif
 
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