Tierschutzbund will Schächten wieder vor Gericht bringen

Emma

15 Jahre Mitglied
Berlin, 25.5.02

Der Deutsche Tierschutzbund will das Schächten erneut vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Das kündigte Präsident Wolfgang Apel in einem dpa-Gespräch an. Hintergrund ist die anstehende Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Apel sagte, vorstellbar sei eine zwingende Elektrobetäubung der Tiere vor dem Ausbluten. Das Bundesverfassungsgericht hatte Moslems und Juden im Januar unter strengen Auflagen das rituelle Schlachten von Tieren erlaubt.
 
  • 13. Mai 2024
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Hi Emma ... hast du hier schon mal geguckt?
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na dann wollen wir mal hoffen, das es diesmal besser ausgeht (ich wäre für ein generelles verbot, aber mich fragt ja keiner)

greetz
Sibse
 
Jau Subse, seh ich genauso, aber Betäubung wär ja schon besser als nix.

Gruß
Emma
 
@ Emma:

„aber Betäubung wär ja schon besser als nix“

Und ist auch nach den religiösen Schriften beider Glaubensgemeinschafen nicht verboten, daher besteht eine gute Chance wenigstens die Elektrobetäubung durchzubekommen.

Übrigens: auch der Bolzenschuss ist nur eine Betäubung, danach blutet das Tier in unseren Schlachthöfen genauso aus wie nach jüdischem oder moslemischem Ritus.

Der Unterschied liegt lediglich darin, dass das Tier durch den Bolzenschuss verletzt und das Fleisch gem. derer religiösen Vorschriften damit unrein wird. Bei der Elektrobetäubung wäre das nicht der Fall. Es wird hier wirklich nur um Pippifax gestritten, und gerade das macht mich so wütend und fassungslos.
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Wolfs

AK Tierschutz Do.13.06.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: die Auswirkungen der neuen Landeshundegesetze

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wolf II am 28. Mai 2002 editiert.]</font>
 
@Wolf:
Ich habe mal einen fürchterlichen Schlachthausreport gesehen, da wurde berichtet das der Bolzenschuß manchmal nicht richtig trifft weil die Schädel ja auch unterschiedlich dick sind. Ich hab da Bilder gesehen wo Kühe nach Bolzenschuß lebendig aufgeschlizt wurden - Augen verdrehend und muhend! Es ging darum, dass seit BSE ja nicht mehr das Rückenmark durchtrennt wird. Ich hab erstmal geheult so schlimm wars (und ich bin sonst nicht so hysterisch).

Gruß
Emma
 
Emma,

das hat mit dem Rückenmarkzerstörer nichts zu tun. Der dient lediglich der Arbeitssicherheit indem er Muskelzuckungen verhindert.

Das der Bolzenschuss manchmal nicht richtig sitzt liegt daran das in den Schlachthöfen Akkord gearbeitet wird und oft schlecht ausgebildete Kräfte beschäftigt werden, Fleisch muss halt billig sein.
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Wenn diese Betäubung schlecht durchgeführt wird dann passiert genau das was du beschrieben hast, mit den Videoaufnahmen meinst du vermutlich die aus einem österreichischen Schlachthof die letztes Jahr die Runde machten.

Das der Rückenmarkzerstörer verboten ist hat übrigens eher positive Folgen für die Tiere: zur eigenen Sicherheit müssen die Beschäftigten im Schlachthof jetzt besser darauf achten das der Betäubungsschuss richtig sitzt. Der Rückenmarkzerstörer hätte ihnen den gleichen Schutz zwar auch gebracht, das Tier währe möglicherweise jedoch noch bei Bewusstsein gewesen, es hätte halt nur nicht mehr zappeln können in seiner Todesangst.
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Wolfs

AK Tierschutz Do.13.06.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: die Auswirkungen der neuen Landeshundegesetze
 
Hallo Wolf,

danke für die Info. Ja, es waren diese Bilder denke ich. Echt schrecklich!

Gruß
Emma
 
Also das versteh ich jetzt nicht... Wenn die Elektrobetäubung lt. Koran etc. nicht verboten ist, warum wurde die nicht schon bei dem letzten Urteil verlangt?

Schließlich gab es da ja schon das Tierschutzgesetz, das unnötiges Leiden verbietet????

Fragend und sauer

elefanten_16.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken
(Quelle ist mir leider nicht bekannt)



 
Weil hier, wie schon gesagt, völlig überflüssig um den Bart des Propheten diskutiert wird Marion.

Genau wie es über 300 verschiedene christliche Kirchen gibt so gibt es auch unterschiedliche Auslegungen der Tora und des Koran, je nach der gerade zuständigen Religiösen Schule. Und was man vielleicht mit dem Zentralrat der Juden oder der Muslime vereinbart muss vom örtlichen Vertreter der Religionsgemeinschaft noch lange nicht mitgetragen werden.

Es geht hier tatsächlich nur um die Frage der richtigen Auslegung einer religiösen Vorschrift.
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Wolfs

AK Tierschutz Do.13.06.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: die Auswirkungen der neuen Landeshundegesetze
 
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