Lass den Anwalt seine Arbeit machen oder wende dich nochmal an RA Weidemann.
Bei Verdacht auf illegale Vermehrerei bin ich jetzt hier raus.
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Danke von wo kommt er ?
Ja mit viel Liebe Geduld und leckerchen ......@hundeundich2.0
Die Schausteller, die ich kenne, „dressieren“ ihre Hunde wie andere Leute auch. Mit Leckerchen, Lob und teils mit Klicks.
Und der, den ich kennengelernt habe, wirkte durchaus freudig motiviert.
In der Tat sind Hunde und Ziegen (und mit Abstrichen Ponies/Pferde ) so ziemlich die einzigen Tiere, deren Auftritt in der Manege ich persönlich absolut unbedenklich finde
Aber vielleicht ist das das Problem,@Cashi ?
Viele Tierschützer haben Vorbehalte gegen das Auftreten von Tieren im Zirkus.
Waren die anderen Hunde denn auch „Manegenhunde“, oder einfach Familienhunde?
Ich hatte 4 hunde 3 gehören meinem Lebenspartner.So eine Beschlagnahmung wird schon seine Grunde haben, denk ich.
Wenn du bereits 7 Hunde hast, warum dann noch Welpen?
Und es wurden ja noch 9 weitere gefunden.
10 Familien 41 Hunde. Davon 16 Welpen. Hört sich schon nach Welpenproduktion an.
Ob du jetzt 4 und dein Freund 3 hatte, sind trotzdem 7 für 2 Personen.....
Ja. Es ist aber erstens nicht verboten, 7 Hunde zu halten, und hatte in diesem Fall ja berufliche Gründe. Meine Schwägerin hat immer zwischen 8 und 9 Hunde, mit Welpen sind es leicht mal doppelt so viele. Aber: Sie hat auch eine eingetragene Hundezucht und der ganze Bestand ist (inklusive des Umstandes, dass regelmäßig Welpen im Haus sind) angemeldet.
Zum Thema "Welpenproduktion": Wenn zufällig zwei Familien auf einmal Würfe haben (unabhägig davon, ob das nötig ist oder nicht), sind schnell 16 Welpen beisammmen, ohne dass einer davon eine "Hundeproduktion" betreiben muss.
@Cashi
Also, ich denke folgendes:
Es wurden zunächst alle Hunde beschlagnahmt, weil auf den ersten Blick nicht klar war, wem welcher Hund gehört. Hätten alle 41 Hunde einer Familie gehört, zB, und alle Welpen auch, wäre das ohne entsprechende Genehmigung ein Problem gewesen.
Nun ist es so, dass ein Haushalt "als Hobby" nicht mehr als drei unkastrierte Hündinnen in einem gewissen Alter haben darf. Alles andere zählt - speziell wenn man dann auch noch Welpen hat und verkauft - als gewerbsmäßige Zucht und muss angemeldet werden. (Da kommen dann auch noch andere Sachen dazu, das weiß ich aber nur ganz vage über meine Schwägerin. Als bei denen Hündin Nummer 4 einzog, hat sie ein bisschen gejammert über Buchführungspflichten, Genehmigungsgebühren, all sowas. Aber das ist Jahre her, ich krieg es nicht mehr ganz zusammen.)
Ich vermute, dass das tatsächlich nur auf euren Haushalt zugetroffen hat, weil ihr ja eben sehr viele Hunde habt.
Und dann braucht ihr eben den Paragraphen.
Und dass ihr deswegen die einzigen seid, die ihre Hunde nicht zurückbekommen haben.
Wenn eure Nachbarn einen Wurf bei nur einer Hündin hatten, ist das "Hobby" und nicht zu beanstanden. Wenn du und dein Partner 7 Hunde habt, davon mehr als 3 Hündinnen, könntet ihr theoretisch immer reihum Welpen haben und dann ist es mehr als Hobby und muss angemeldet sein, und der Gewinn muss versteuert werden. Und soweit ich weiß, zählt das pro Hausstand, nicht pro Person, selbst wenn die beiden Partner nicht verheiratet sind. (Hier vor Ort - auch NRW - ist das zumindest in Sachen Hundesteuer so.)
Ob das eine Beschlagnahmung rechtfertigt, oder gar, euch die Hunde nicht zurückzugeben, ist halt eine Frage, die nur ein Anwalt klären kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass es "Ermessenssache" ist, ob jemand eine Geldbuße zahlen muss, weil er die Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, oder ob der Hund gleich weggenommen wird. (Ich könnte mir leider auch vorstellen, dass Hunde ersatzweise weggenommen werden, wenn man die Buße nicht zahlen kann. Ist bei ausstehendem Kindesunterhalt auch nicht anders. Entweder, der Verpflichtete zahlt oder er geht in den Knast.)
Und den Anwalt habt ihr ja schon an Bord. Wobei der hier genannte Herr Weidemann tatsächlich ein Spezialist in Sachen Tierschutz- und Hundegesetzgebung ist und eine Einschätzung seinerseits sicher nicht schaden kann. Der hat seinen guten Ruf nicht umsonst, der nimmt das Thema auch ernst, soweit ich weiß.
So: Ich möchte mal hinzufügen, dass ich selbst keine Anwältin bin und nur weiß, was du geschrieben hast und was ohne Weiteres in der Zeitung zu lesen ist (das waren leider nicht alle Artikel). Ich beschreibe hier also nur meinen Eindruck, und schon ein kleines Detail, was mir nicht bekannt ist, könnte zu einer ganz anderen Sachlage führen.
Mein Gefühl sagt mir außerdem, dass es für dich besser sein könnte, wenn du die Gespräche mit den Behörden weitgehend dem Anwalt überlässt, weil dich das alles verständlicherweise sehr mitnimmt. Möglicherweise (weiß ich natürlich nicht sicher) wirkst du in dem Moment, wo du mit den Leuten sprichst, ganz anders, als du es meinst, weil du sehr aufgeregt und auch verärgert bist. Und die meinen dann, du seiest im Grunde "uneinsichtig". Das ist aber nur so eine Überlegung, ich kenne dich ja nicht persönlich und sehe nur das, was ich hier lese.
(Außerdem kann ich das selbst ganz gut - also, total gestresst Leute anschnauzen, ohne es in dem Moment zu merken. )
Danke finde es trotzdem nicht dir pn zu schreiben da kommt nur dein bild und da steht nichts von Unterhaltung beginnen ....sorry@Cashi
Ich muss mich schon korrigieren.
Ich hatte „mehr als drei“ Hündinnen im
Kopf. Diesem Artikel nach sind es aber „drei oder mehr“.
Sprich: Diese Regel greift ab 3 Hündinnen, nicht ab 4!
Das heißt aber auch, wenn ich den Artikel richtig verstehe: Es wird nicht mehr einfach nur geprüft, ob ihr die Hunde artgerecht haltet, sondern es wird geprüft, ob die Kriterien für eine „gewerbliche“ Hundezucht laut Tierschutzgesetz erfüllt sind.
Das heißt, wenn ich es richtig verstehe, dass ihr die Hunde einwandfrei halten könnt, und dass die Welpenaufzucht für Hobbyzüchter ok sein könnte - dass das für euch aber nicht mehr ausreicht, weil ihr durch die Zahl eurer Hunde als „Züchter“ bewertet werdet - im Gegensatz zu euren Nachbarn, die nur einen Hund mit Welpen haben.
Was für die beim Amtsvet ok wäre, wäre für euch nicht ok - und das völlig legal, weil die als Hobbyhalter gelten und ihr als Profis.
Edit: Wie man das am besten löst - dafür traue ich mir leider keine Antwort zu. Ich hoffe, entweder euer jetziger Anwalt oder Herr Weidemann findet eine Lösung.
Das stimmt ,aber mir wird unterstellt das die Hunde aus dem Leid und dem Schmerz befreit wurden was nicht der Wahrheit entspricht. Die Hunde sind alle gesund gepflegt und gut ernährt im tierheim angekommen.Danke finde es trotzdem nicht dir pn zu schreiben da kommt nur dein bild und da steht nichts von Unterhaltung beginnen ....sorry
Irgendwie kann ich mir ehrlich gesagt nur schwerlich vorstellen, dass da vorher nie eine Kontrolle stattfand oder eine angekündigt war oder mal ein Schreiben kam. Normalerweise geht das Vetamt ja nicht mit so vielen Leuten eine normale Haltungskontrolle machen. Und für die Anzahl Hunde brauchts ja einige Leute.Das stimmt ,aber mir wird unterstellt das die Hunde aus dem Leid und dem Schmerz befreit wurden was nicht der Wahrheit entspricht. Die Hunde sind alle gesund gepflegt und gut ernährt im tierheim angekommen.
Das ist das was mich am meisten stört, auch wenn ich welpen hatte ist es eine ordnungsverfügung ,aber noch lange kein grund ein teil meiner Hunde am gleichen tag der Sicherstellung am tierheim abzutreten .
Laut akte um die Kosten tragen zu können .
Da läuft doch irgendwie was schief.....