StaffBull soll zu Bullterrier gehören?(Sachsen)

Katja1802

10 Jahre Mitglied
Halli hallo!

Hier meldet sich auch so ne Vewirrte die im Behördensalat nicht mehr klar sieht.
Ich war auf der Stadtverwaltung in meiner Stad und hab nach engl. StaffBull gefragt, die meinten die Rasse gehört zum Bullterrier und fällt somit ins "Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" in Sachsen rein.Da stehn aber nur der AmStaff,Pit Bull und Bullterrier, aber der StaffBull is doch ne eigenständige Rasse?!?!Wenn der direkt nicht so betitelt drin steht ist er doch auch kein """Kampfhund"""" in Sachsen................
Kann jemand helfen???
 
  • 6. Mai 2024
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Hi Katja1802 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Katja1802 schrieb:
Halli hallo!

Hier meldet sich auch so ne Vewirrte die im Behördensalat nicht mehr klar sieht.
Ich war auf der Stadtverwaltung in meiner Stad und hab nach engl. StaffBull gefragt, die meinten die Rasse gehört zum Bullterrier und fällt somit ins "Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" in Sachsen rein.Da stehn aber nur der AmStaff,Pit Bull und Bullterrier, aber der StaffBull is doch ne eigenständige Rasse?!?!Wenn der direkt nicht so betitelt drin steht ist er doch auch kein """Kampfhund"""" in Sachsen................
Kann jemand helfen???
Ich kenne die sächsische Rechtslage nicht aber es ist in allen Bundesländern so,dass alles was von Behördern durchgeführt wird in irgendeiner Form schriftlich belegt ist. Entweder muss die Ansicht des OA also in eurer Landeshundeverordnung/gesetz stehen oder aber in den Verwaltungsbestimmungen. Frag beim OA einfach nach der Rechtsquelle für die Behaupung der SaffBull sein ein Bulli.

Nachdem ich mir die Verwaltungsbestimmungen mal zu Gemüte geführt habe, denke ich dass das OA da versucht das Gesetzt etwas weiter auszulegen als erforderlich. Frag einfach mal schriftlich oder per Mail direkt beim Ministerium nach. Die werden dir sicher genaue Auskunft geben können. Gegebenenfalls kannst du auch einen Anwalt, der sich im sächsischen Hundegesetz auskennt, fragen.
 
Hallo Katja,

ich glaube, bei deinem OA machen sie es sich ein bisschen zu leicht. Wahrscheinlich wollten sie nicht zugeben, dass sie keine Ahnung haben, und behaupten einfach mal etwas, was natürlich dir zum Nachteil gereichen würde, sie selbst aber bequemerweise von der Pflicht, sich sachkundig zu machen, entbinden soll.

Ich habe noch nie gehört, dass Bullterrier und Staffordshire Bullterrier ein und dieselbe Rasse sind. In allen anderen Bundesländern werden sie auch (wenn überhaupt) getrennt aufgeführt. In Berlin z.B. ist der Bullterrier auf der Liste, der StaffBull jedoch nicht. Ich glaube nicht, dass alle anderen ahnungslos sind und nur die Sachsen den Durchblick haben. ;)

Den Tip von Bürste finde ich sehr gut. Am besten die Auskunft schriftlich anfordern, entweder von der übergeordneten Stelle oder direkt bei deinem OA. Dann sind sie nämlich gezwungen, sich mit der Materie mal wirklich auseinander zu setzen. Mündlich ist immer mal schnell was dahingesagt, aber schriftlich festgehalten und ggf. durch den Bürger per Widerspruch anfechtbar, da gibt man sich doch sicher ein bisschen mehr Mühe.

Viel Erfolg und berichte doch mal.
 
Der ist selbstverständlich eine eigenständige und als solche definitiv nicht im GefHundG Sachsen erfasst (dies hat i.a.R. aber keinen Einfluss auf die Steuersatzungen, die diese Rasse mancherorts eventuell einer Straf-/KH-steuer unterwerfen).

Handelt es sich also um Haltungsauflagen, die gem. GefHundG auf die Rassezugehörigkeit abgestellt sind, so würde ich, als Halter eines unauffälligen Staffordshire Bullterriers in Sachsen, von meinem Ordnungsamt einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und diesen .
 
Vielleicht kennen die die Rasse nicht und denken, es ist ein Mix zwischen American Staffordshire Terrier und Bullterrier?
 
Das hatten wir auch bei unserer Verbandsgemeinde als wir Anton angemeldet haben.
Da wurde behauptet ein StaffBull sei ein Bullterrier.:rolleyes:
Nach langen Erklärungsversuchen, daß das zwei eigenständige Rassen sind, wurde dann im Internet nachgeschaut und die Behörde stellte fest, daß ein Bullterrier doch ganz anders aus sieht als ein Staffbull.
Drei Jahre später wurde Jack angemeldet und das gleiche Spiel ging wieder von vorne los.:heul:
Das Wort Bullterrier ist wohl der entscheidende Denkfehler.
 
Hallo,

auch ich muss das immer erklären. Die Leute meinen meine Moni sei ein Mix aus Stafford und Bullterrier wenn ich sage sie sei ein Staffordshire Bullterrier. Ich erkläre den Leuten dann immer:" Sie kennen doch den American Staffordshire Terrier?" Das wird i.d. R. bejaht. "Nun ja, diese Rasse stammt aus England. Ist wie bei den Autos, die sind in den USA doch auch grösser. In England herrscht vornehme Zurückhaltung, passen ja auch nicht so grosse Hunde auf so`ne kleine Insel."
Unser OA kennt sich aber aus.

es grüssen Steffi und Staff.Bull. Moni
 
Hallo Leute!

Leider habe ich immer noch kein Internet mehr, aber wenn es mir ermöglicht wird,schaue ich immer mal bei euch vorbei!
Zu der Geschichte oben:
Ich habe mich jetzt nochmal auf unserer Stadt erkundigt und gelistet sind nur der:
Bullterrier
am. Staff
Pitbull
Aber als ich nach dem engl. StaffBull gefragt habe, meinten die der gehört auch rein!Alle Erklährungen,dass das eine eigene vom Kennel anerkannte Rasse ist,halfen nichts.Das kann aber doch nicht sein, dass ich die sogenannte "Kampfhunde" Steuer bezahlen soll, obwohl ich keinen gelisteten Hund habe!!!

Was kann ich tun?

LG Katja & Tara
 
Katja1802 schrieb:
Hallo Leute!

Leider habe ich immer noch kein Internet mehr, aber wenn es mir ermöglicht wird,schaue ich immer mal bei euch vorbei!
Zu der Geschichte oben:
Ich habe mich jetzt nochmal auf unserer Stadt erkundigt und gelistet sind nur der:
Bullterrier
am. Staff
Pitbull
Aber als ich nach dem engl. StaffBull gefragt habe, meinten die der gehört auch rein!Alle Erklährungen,dass das eine eigene vom Kennel anerkannte Rasse ist,halfen nichts.Das kann aber doch nicht sein, dass ich die sogenannte "Kampfhunde" Steuer bezahlen soll, obwohl ich keinen gelisteten Hund habe!!!

Was kann ich tun?

LG Katja & Tara

Die Hundesteuer hat mit den Hundegesetzen/-Verordnungen der einzelnen Länder nicht viel zu tun. Die Gemeinden können Hunderassen nach eigenem Ermessen mit höheren Steuern belegen. Das heißt, dass auch für Rassen, die von eurer Verordnung nicht erfasst werden, höhere Steuern verlangt werden können.
 
Huhu,

mich würde auch nciht wundern wenn unser OA den Mini Bullterrier auch zu den Standard Bullies schmeisst...Verordnungstechnisch.

Viel Erfolg
Heike
 
Katja1802 schrieb:
Hallo Leute!

Leider habe ich immer noch kein Internet mehr, aber wenn es mir ermöglicht wird,schaue ich immer mal bei euch vorbei!
Zu der Geschichte oben:
Ich habe mich jetzt nochmal auf unserer Stadt erkundigt und gelistet sind nur der:
Bullterrier
am. Staff
Pitbull
Aber als ich nach dem engl. StaffBull gefragt habe, meinten die der gehört auch rein!Alle Erklährungen,dass das eine eigene vom Kennel anerkannte Rasse ist,halfen nichts.Das kann aber doch nicht sein, dass ich die sogenannte "Kampfhunde" Steuer bezahlen soll, obwohl ich keinen gelisteten Hund habe!!!

Was kann ich tun?

LG Katja & Tara

Die Frage ist was verstehst du unter gelistet ?

Wenn in der Hundesteuerverordnung explizit die Rassen aufgeführt sind und dein StaffBull nicht darin steht dann würde ich Wiederspruch gegen einlegen und eventuell einen Rechtsanwalt einschalten.
 
Aber als ich nach dem engl. StaffBull gefragt habe, meinten die der gehört auch rein!Alle Erklährungen,dass das eine eigene vom Kennel anerkannte Rasse ist,halfen nichts. Das kann aber doch nicht sein, dass ich die sogenannte "Kampfhunde" Steuer bezahlen soll, obwohl ich keinen gelisteten Hund habe!!!

Jede Gemeinde (Kuhdorf) hat seine eigene Hundesteuersatzung. Schau unbedingt mal dort rein und bringe in Erfahrung, worauf sich die Gemeinde bei Erhebung der erhöhten Hundesteuer beruft. Sind nur die 3 Rassen dort genannt, bist Du aus dem Schneider.
Der Staffordshire Bull Terrier ist FCI anerkannt. Also auch "offiziell" eine eigene Rasse.
Notfalls mußt Du wie hier bereits angesprochen Widerspruch (achtung: befristet)/ Beschwerde einlegen. Ich kann Dir nur raten, obgleich Du wahrscheinlich im Recht bist einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt.
Im GefHundG von Sachsen stehen meines Wissens nach keine Rasselisten mehr (Stand: rechtsbereinigte Fassung vom 3. Mai 2003). Daher müsste also alles diesbezüglich in der Hundesteuersatzung der Gemeinde geregelt sein.
 
Hallo!

Also...........
Unsere Hundesteuersatzung:
Ortsrecht

Hundesteuersatzung
Aufgrund von § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21.04.1993 (SächsGVBl.
S. 301ff.) in Verbindung mit § 2 und § 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vom 16.06.1993 (SächGVBl. S. 502 ff.) hat der Stadtrat der Stadt X am 29.01.2002 beschlossen, die Hundesteuersatzung der Stadt X vom 29.03.2001 wie folgt zu ändern:
§ 1
Steuererhebung
Die Stadt X erhebt für die Haltung von Hunden eine Hundesteuer. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
§ 2
Steuergegenstand
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
§ 3
Steuerschuldner
...
§ 4
Haftung
...
§ 5
Entstehung der Steuerschuld
...
§ 6
Steuersatz
Die Steuer beträgt jährlich
• für den ersten Hund 50,00 EUR
• für den zweiten Hund 80,00 EUR
• für den dritten und jeden weiteren Hund 100,00 EUR
• für den ersten gefährlichen Hund 450,00 EUR
(sogenannter Kampfhund)
• für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund 900,00 EUR
(sogenannter Kampfhund)
• für jeden Zwinger 80,00 EUR
§ 7
Gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde)
Gemäß des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHunfG) vom 24.08.20000 (SächsGVBl. S. 35:cool: und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO) vom 01.11.2000 (SächsGVBl. S. 467) sowie der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (Verwaltungsvorschrift gefährliche Hunde – VwVGefHunde) vom 28.09.2001 gelten als gefährliche Hunde:
• Hundegruppen, bei denen durch eine Zuchtauswahl eine besondere Angriffsbereitschaft, ein Beißverhalten ohne Hemmung und eine herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners gefördert worden ist und denen wegen ihrer Beißkraft eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen werden muss. Nachfolgende Hundegruppen sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander gelten als gefährliche Hunde:

1. American Staffordshire Terrier
2. Bullterrier
3. Pitbull Terrier

Satz 1 gilt auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellt wurde. Von der Gefährlichkeit im Sinne des GefHundeG sind ausgenommen Welpen und Jungtiere bis zu einem Alter von sechs Monaten.

• Die Vermutung der Gefährlichkeit eines Hundes kann im Einzelfall wiederlegt werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Kreispolizeibehörde auf Antrag des Hundehalters.


--->So, dem zu folge ist doch der engl. Staffordshire Bullterrier NICHT mit in der Steuer für gefährliche Hunde unter zu bringen,oder?!!??!

Sorry, wenn ich damit nerv, will das aber geklärt haben....da mir ja nicht mal die Stadt Auskunft geben kann.

LG
Katja
 
Katja1802 schrieb:
--->So, dem zu folge ist doch der engl. Staffordshire Bullterrier NICHT mit in der Steuer für gefährliche Hunde unter zu bringen,oder?!!??!

Sehe ich auch so. Ich denke mal, das die meisten Steuerbeamten - gelinde gesagt - wenig bis gar keine Ahnung von Hunden haben und das ist auch nicht ihr Job. Hast du kein Rassegutachten, welches Du bei der Behörde vorlegen kannst (zum "Beweis" sozusagen)? Und: Das der Staffbull kein Bullterrier ist, steht in jedem Rassebuch. DEN Unterschied wird wohl auch ein Mensch erkennen bzw. anerkennen müssen, welcher keinen Plan hat (die Optik ist schließlich nicht vergleichbar, alleine der Kopf!).

Ansonsten würde ich diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben. Bei dem Geld, was Du sparst wenn Dein Hund nicht als Anlagehund versteuert wird, lohnt sich dies allemal.
 
Gemäß des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHunfG) vom 24.08.20000
:D Nur nebenbei, ist das Gesetz 2003 rechtsbereinigt worden. Find ich schon bezeichnend, das die Gemeinden nicht auf dem neuesten Stand sind.

• Hundegruppen, bei denen durch eine Zuchtauswahl eine besondere Angriffsbereitschaft, ein Beißverhalten ohne Hemmung und eine herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners gefördert worden ist und denen wegen ihrer Beißkraft eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen werden muss. Nachfolgende Hundegruppen sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander gelten als gefährliche Hunde:

1. American Staffordshire Terrier
2. Bullterrier
3. Pitbull Terrier

Das ist eindeutig und da gibt es auch kein drum herum: Du bist aus dem Schneider.
Aaaber: Solltest Du bereits einen Bescheid über die erhöhte Hundesteuer erhalten haben, gilt es binnen vier Wochen zu handeln, sprich Widerspruch einzulegen! Das ist ganz wichtig, denn auch ein formal inkorrekter Bescheid gilt und hat Wirkung!

Verfasse ein freundliches Schreiben, indem Du die Gemeinde aufforderst, Dir die Rechtsgrundlage für die erhöhte Steuer Deines reinrassigen Staffordshire Bullterrier mitzuteilen. Ich hoffe, Du kannst beweisen, dass es einer ist ?
Mach ab jetzt alles schriftlich, damit Du was in der Hand hast. Und nimm Dir wenn möglich einen Verwaltungsrechtler zu Hilfe.
 
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