Da gibts mittlerweile glaube ich Unmengen von Verfahren dazu,
zB
Hängt von der Definition einer "Erdrosselnden Wirkung" ab....
In obigem Urteil sind ein paar vorangegangene auch zusammengefasst.
Ob Gemeinden mit der Steuer eine "Regelungswirkung" ausüben dürfen ist ebenfalls umstritten. (Tenor allerdings "eher ja", würde ich nicht unbedingt drauf setzen)
Ca 600EUR sind jedenfalls noch nie gerichtlich kassiert worden, bei 840EUR hat sich die Gemeinde schon ziemlich weit vorgewagt, Klage könnte sich lohnen.
Hier nicht relevant, aber vielleicht in anderne Gemeinden ist die Tatsache, daß mit der Einführung der Steuer eine "Gewinnerzielungsabsicht" verbunden sein muß. Wenn in der Gemeinde also überhaupt kein Hund der höher besteuerten Rassen vorhanden ist, hat man auch ganz gute Karten.
"Differenzierung zwischen unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen und widerlegbar gefährlichen Rassen" ist in Frankfurt schonmal beanstandet worden.
5 UE 3545/04
falls die Gemeinde sowas plant.
Viel Glück auf jeden Fall, auch wenn eine Klage höchstwahrscheinlich mal wieder nichts bewirkt. Aber wie heißt es so schön, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Gruß Fabi,
der auch in einer hundeunfreundlichen Gemeinde lebt (600EUR für bestimte Rassen)