Stadt DO fordert durch Eigenverschulden Steuernachzahlung!!!

setcla

10 Jahre Mitglied
Ich besitze eine American Staff Hündin, die mittlerweile 9 Jahre ist.
Seitdem sie bei mir ist, ist sie auch gemeldet und versichert. Ich habe alle Vorlagen erfüllt, die die Stadt Dortmund mir aufgetragen hat, wie Hund chippen lassen, versichern, Fragebogen ausfüllen, Nummer des Chips beim Ordnungsamt mit Rasseangabe etc abgeben.
Im letzten Jahr schreib mich nun die Stadt DO an, dass die 1200,- von mir haben möchten.
Ich habe seit 2000 die "normale" Hundesteuer für meinen Staff bezahlt und nun fordert die Stadt die Differenz. Auf Grund des Briefes meldete ich mich beim Ordnungsamt, wo man mir mitteilte, dass ich vom System wohl vergessen wurde. Da die Stadt DO dafür aber nichts kann, soll ich nun die Differenz von € 1200,- zahlen.
Ich sehe das nur nicht ein, da ich immer Hundesteuer bezahlt habe. Habe nie einen Änderungsbescheid bekommen!
Hat evtl jemand ähnliche Erfahrungen? Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass die Stadt bis zu 3 Jahre nachfordern kann.
Allerdings bin ich der Meinung, dass es der Fehler der Stadt war und ich nicht dafür gerade stehen will! Der Betrag ist ja auch kein Pappenstiel, den man mal eben überweist...

Hoffe dass jemand sich melden kann, der damiit auch Erfahrungen hat und mir einen Rat geben kann diesbezüglich.
Ist SEEEEEEHHRRR dringend, da der Gerichtsvollzieher auch schon informiert wurde.

P.S. die BILD-Zeitung nimmt sich davon leider auch nichts an (ist ja der STAAT)...

Bitte um schnellstmögliches Feedback!!!
 
  • 26. April 2024
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Hi setcla ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dort findest Du Anwälte, welche sich auf "Hunderecht" ;))) spezialisiert haben. Ohne einen Anwalt befragt zu haben, würde ich weder Aussagen tätigen, noch in Postverkehr treten.
 
Soweit ich weiß bist du zuständig dafür die richtige Höhe deiner Steuern abzuführen. Wenn du weißt welche Höhe du an Steuern bezahlen musst, dann hst auch du dafür zu Sorgen das es so ist, egal was jemand anderes sagt.
 
Ich würde auch den Hr. Weidemann von kontaktieren.
Wenn dir einer helfen kann, dann er.
 
Soweit ich weiß bist du zuständig dafür die richtige Höhe deiner Steuern abzuführen. Wenn du weißt welche Höhe du an Steuern bezahlen musst, dann hst auch du dafür zu Sorgen das es so ist, egal was jemand anderes sagt.

@Klopfer:
Das ist ja genau das Ding! Ich habe NIE einen neuen STeuerbescheid erhalten! Ich bin immer der Annahme gewesen, dass mein Hund nach dem "Stichtag" besteuert wird.
So wußte ich also nur, dass ich die "normale" Steuer zahlen muß!

Und vielen lieben Dank an die anderen Beiden!!! Das werde ich dann auch versuchen.
 
Du kannst dich auch direkt in Dortmund an RA Fiesel wenden, das ist der 2. Vorsitzende vom TSV Groß- Dortmund. Entweder über die Geschäfststelle in der Berswordthalle oder an ihn direkt:


Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob da ein Fachanwalt für Steuerrecht nicht vielleicht auch eine Möglichkeit wäre. Denn wenn es um Steuern geht (zu denen ja auch die Hundesteuer zählt), wird dir ein solcher sicher genauer sagen, was du zu leisten hast. Ich sag es mal so aus dem Ärmel und ohne Gewähr: Lohnsteuer z.B. muss man auch nachzahlen, wenn man zu niedrig veranschlagt wurde.

Mit der Hundesteuer hat übrigens der Staat nichts zu tun, das ist Sache der Komune bzw. die Stadt Dortmund in deinem Fall. Die hat den "Bestandschutz" für Anlagehunde mit der Änderung der Steuersatzung bereits Mitte 2005 geändert. Bis Juli 2005 mussten nur nach 2000 angemeldete Sokas den erhöhten Steuersatz von damals 624€ zahlen, jetzt alle, dafür "nur" noch 432€ ohne und 288€ mit Wesenstest.
 
Das ganze fällt unter Treu und Glauben.

Gibt den Grundsatz, dass man Entscheidungen von Behörden vertrauen kann.
Und die dürfen hinterher nicht sagen, ist doch alles anders.

Ist im Gesetz irgendwo geregelt, weiss aber nicht wo.
Fällt unter Verwaltungsrecht.
 
Unser Anwalt (Steuerkanzlei) würde in solch einem Fall ein Schreiben an die Stadtz aufsetzen in dem erstmal steht dass man die Zahlung verweigert wegen Verjährung, auch wenn man noch gar nicht weiß wie diese überhaupt ist.

Nachfordern können sie egal wie lange, man muss sich selbst dann auf die Verjährung berufen.

Er meinte normalerwiese müssen sie dir dann auf das Schreiben antworten was verjährt und was noch offen ist. Der noch offene Betrag ist dann zu entrichten.
 
Ich kann als Antwort auch nur drei Worte geben:

Rechts an walt ;)
 
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