Vierbeiner halten Ordnungsbehörden auf Trab -
Antragsflut für Hunde
Schwerin (ddp-nrd).
Mecklenburg-Vorpommerns neue Verordnung zum Halten, Züchten und Führen von als gefährlich geltenden Hunden hat den Ordnungsämtern eine zusätzliche Antragsflut beschert. Wie das Innenministerium am Donnerstag auf ddp-Anfrage mitteilte, gingen bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bis Ende August insgesamt 2.837 Anträge für den erforderlichen «Hundeführerschein» ein. Die Begehren bezogen sich demnach auf 2.573
Hunde, die aber nicht nur unter die Kategorie der so genannten Kampfhunde fallen. Die seit Juli geltende Hundehalterverordnung bezieht sich auf alle verhaltensauffälligen Tiere.
Die Differenz zwischen der Zahl der Hunde und der der eingereichten Anträge ergibt sich aus der Regelung, dass nicht nur die Halter eine behördliche Genehmigung brauchen. Auch Bekannte, die beispielsweise mit dem Tier spazieren gehen wollen, müssen eine Erlaubnis dafür nachweisen. Zumindest bis Ende August wurden sechs Genehmigungen für die Zucht, das Halten und Führen der als gefährlich eingestuften Hunde erteilt.
Innenminister Gottfried Timm (SPD) ist mit der Umsetzung der Hundehalterverordnung im Land zufrieden. Mit den Ordnungsbehörden sei man im ständigen Kontakt, um praktische Verfahren weiter verbessern zu können, sagte er.
Die Verordnung hat das Ziel, die Bürger vor gefährlichen Hunden jeder Rasse und Art zu schützen. Das Halten, Züchten und Führen
gefährlicher Hunde ist ohne Erlaubnis verboten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zwölf Hunderassen mitsamt ihren Kreuzungen und Unterarten als grundsätzlich gefährlich eingestuft.
Die Vorschriften gelten nach bestimmten Kriterien aber nicht nur ausschließlich für Kampfhunde. Zu den Auflagen für Besitzer und Züchter gehören beispielsweise der Nachweis von persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit sowie eine Sachkundeprüfung.
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merlin
Antragsflut für Hunde
Schwerin (ddp-nrd).
Mecklenburg-Vorpommerns neue Verordnung zum Halten, Züchten und Führen von als gefährlich geltenden Hunden hat den Ordnungsämtern eine zusätzliche Antragsflut beschert. Wie das Innenministerium am Donnerstag auf ddp-Anfrage mitteilte, gingen bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten bis Ende August insgesamt 2.837 Anträge für den erforderlichen «Hundeführerschein» ein. Die Begehren bezogen sich demnach auf 2.573
Hunde, die aber nicht nur unter die Kategorie der so genannten Kampfhunde fallen. Die seit Juli geltende Hundehalterverordnung bezieht sich auf alle verhaltensauffälligen Tiere.
Die Differenz zwischen der Zahl der Hunde und der der eingereichten Anträge ergibt sich aus der Regelung, dass nicht nur die Halter eine behördliche Genehmigung brauchen. Auch Bekannte, die beispielsweise mit dem Tier spazieren gehen wollen, müssen eine Erlaubnis dafür nachweisen. Zumindest bis Ende August wurden sechs Genehmigungen für die Zucht, das Halten und Führen der als gefährlich eingestuften Hunde erteilt.
Innenminister Gottfried Timm (SPD) ist mit der Umsetzung der Hundehalterverordnung im Land zufrieden. Mit den Ordnungsbehörden sei man im ständigen Kontakt, um praktische Verfahren weiter verbessern zu können, sagte er.
Die Verordnung hat das Ziel, die Bürger vor gefährlichen Hunden jeder Rasse und Art zu schützen. Das Halten, Züchten und Führen
gefährlicher Hunde ist ohne Erlaubnis verboten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden zwölf Hunderassen mitsamt ihren Kreuzungen und Unterarten als grundsätzlich gefährlich eingestuft.
Die Vorschriften gelten nach bestimmten Kriterien aber nicht nur ausschließlich für Kampfhunde. Zu den Auflagen für Besitzer und Züchter gehören beispielsweise der Nachweis von persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit sowie eine Sachkundeprüfung.
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