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Nachrichten vom 15. Februar 2002
Zum Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 2002 - Was nun?
Durch das Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde das Tierschutzgesetz ein weiteres Mal in schwerwiegender Weise entwertet. Muslimische Metzger, die nicht Deutsche sind, sollen wegen der Belieferung ihrer »gläubigen Kunden« ein Recht darauf haben, Tiere unbetäubt schlachten (schächten) zu dürfen. Der Grundsatz (§ 4 a Tierschutzgesetz), wonach Tiere nur unter Betäubung geschlachtet werden dürfen, wird damit in sein Gegenteil verkehrt.
Die Konsequenz dieses Urteils kann nur darin bestehen, nun mit aller Kraft im Vorfeld der Bundestagswahl dafür zu sorgen, dass der Tierschutz endlich im Grundgesetz aufgenommen wird. Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e. V. hat dafür gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund eine Kampagne gestartet, der nun größte Bedeutung zukommt.
Das können Sie tun:
Bei der letzten Abstimmung im Bundesrat am 13. April 2000 scheiterte die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz an den Stimmen von CDU und CSU. Noch in dieser Legislaturperiode, voraussichtlich im Frühsommer, wird der Bundestag erneut über die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz abstimmen. Deshalb ist es dringend nötig, dass die CDU/CSU schon heute erfährt, mit welcher Intensität die Bevölkerung fordert, dem Tierschutz endlich Verfassungsrang zu verleihen. Nach dem für weite Teile der Bevölkerung empörenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Schächten vom 15. Januar 2002, erhält die Forderung »Tierschutz ins Grundgesetz« eine neue Dimension.
Deshalb schreiben Sie an:
Der Ministerpräsident des Freistaates Bayern
Dr. Edmund Stoiber
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
eMail: [email protected]
An den Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU
Friedrich Merz
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
eMail: [email protected]
An den 1.Stellv. Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU
Michael Glos
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
eMail: [email protected]
An die Vorsitzende
der CDU
Dr. Angela Merkel
Platz der Republik 1
11011 Berlin
eMail: [email protected]
Briefvorschlag
Besonders wirkungsvoll ist es, wenn Sie Ihren persönlichen Brieftext an die Politiker senden. Sie können sich jedoch auch an folgendem Muster orientieren:
---------------------------------------------------------------------- ----------
Bürgerbekunden
Sehr geehrte/r ...,
ich bekunde hiermit ausdrücklich mein Befremden und Bedauern über die jüngste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Schächtung und sehe hierdurch eine bedenkliche Modifizierung ethischer Grundwerte im Bereich Tierschutz.
Ich hoffe, dass alle Vertreter im Rahmen der Gewaltenteilung letztlich die enorme Bedeutung erkennen, dass Tierschutz baldmöglichst Verfassungsrang erhalten muss.
Hiermit fordere ich Sie persönlich auf, sich nun vehement dafür einzusetzen, dass Tierschutz endlich im Grundgesetz aufgenommen wird.
Mit freundlichem Gruß
----------------------
Tierrechte
Erste Anträge zum "Schächten" gestellt
Ludwigshafen/R.-P., 13.2.02
Mit Ausnahme von Kaiserslautern sind bei den Kreisveterinärämtern in der Pfalz noch keine Anträge für eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten eingegangen. Dies ergab eine Umfrage der RHEINPFALZ bei den acht pfälzischen Kreisverwaltungen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe vom 15. Januar dürfen moslemische Metzger Schlachttieren ohne Betäubung die Kehle durchschneiden. Das Schächten oder Ausbluten ist erlaubt, wenn die Fleischer einer Religionsgemeinschaft angehören, die diese Schlachtmethode zwingend vorschreibt. Damit gab der Erste Senat der Verfassungsbeschwerde eines türkischen Metzgers aus Gießen statt, dem 1996 eine Ausnahmegenehmigung fürs Schächten entzogen worden war.
Unterdessen herrscht aber offenbar Unklarheit darüber, welche Folgen die BVG-Entscheidung derzeit in der Praxis hat. So geht der rheinland-pfälzische Tierschutzbund davon aus, dass das Karlsruher Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Unter anderem seien die hierzu erforderlichen Ausführungsbestimmungen noch nicht festgelegt. Ähnlich interpretiert die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Rechtslage. "Es liegen keine Anträge vor, und es würden auch keine genehmigt", hieß es in Bad Dürkheim unter Hinweis darauf, dass der Fall an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zumindest teilweise zurückverwiesen worden sei. Daher werde bei der Abwägung zwischen Religionsinteresse und Tierschutz zugunsten des Tierschutzes entschieden.
Der Leiter des Kreisveterinäramts Kaiserslautern, Holger Hofmann, geht zwar zunächst von einem rechtskräftigen Urteil aus. Ungeachtet dessen bedürfe aber jeder Antrag ohnehin einer gründlichen Einzelfallprüfung, so Hofmann, dem zwei mündliche Anträge vorliegen. Zum einen müsse der Sachkundenachweis erbracht werden. Zum anderen könne eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn eine Religion das betäubungslose Schächten zwingend vorschreibt.
Der rheinland-pfälzische Tierschutzbund hat Umweltministerin Margit Conrad dazu aufgerufen, umgehend die Veterinärbehörden, die türkischen Kulturvereine und Schächtereien schriftlich darüber zu informieren, "dass vor Eintreten der Rechtskraft des BVG-Urteils auf gar keinen Fall geschächtet werden darf" und dass ansonsten auf jeden Fall eine Ausnahmegenehmigung Voraussetzung für das Schächten sei.
Darüber hinaus will der Tierschutzbund mit einer Unterschriftensammlung gegen das Schächten mobil machen. Die Unterschriften sollen Ministerin Conrad übergeben werden mit der Bitte, unter anderem die Veterinärämter aufzufordern, genehmigte Schlachtungen nach islamischem Ritus "allerstrengstens zu kontrollieren und somit das Leid der Tiere auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren."
Wie das Umweltministerium dazu gestern auf Anfrage mitteilte, befinde sich ein Schreiben an die zuständigen Behörden "in der Abstimmungsphase". Über den Inhalt dieses Schreibens wollte das Ministerium unter Hinweis auf die "Abstimmungsphase" gestern keine Angaben machen.
Im Landkreis Ludwigshafen ist die Rechtslage zumindest bezüglich eines Schlachtbetriebs in Beindersheim bei Frankenthal eindeutig: Die Schlachterei, der das Schächten mit Betäubung erlaubt sei, müsse während des am 22. Februar beginnenden "Kurban bayramy"-Festes geschlossen bleiben, so die Kreisverwaltung. Dem Betrieb sei allerdings das Schächten nicht aus tierschutzrechtlichen Gründen zeitweise untersagt worden. Vielmehr habe die 3000-Einwohner-Gemeinde den jährlichen Ansturm während des dreitägigen Opferfestes nicht verkraftet.
Es seien regelmäßig mehrere tausend Menschen mit dem Auto nach Beindersheim gefahren, um dort Schafe und Hämmel mit einem Lebendgewicht von insgesamt bis zu 45.000 Kilogramm schlachten zu lassen. Dazu sei aber eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nötig. Eine solche Genehmigung könne der Beindersheimer Betrieb, für den die jährliche Nachfragespitze vorhersehbar und kalkulierbar sei, jedoch nicht vorweisen.
ron.de
Nachrichten vom 15. Februar 2002
Zum Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 2002 - Was nun?
Durch das Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde das Tierschutzgesetz ein weiteres Mal in schwerwiegender Weise entwertet. Muslimische Metzger, die nicht Deutsche sind, sollen wegen der Belieferung ihrer »gläubigen Kunden« ein Recht darauf haben, Tiere unbetäubt schlachten (schächten) zu dürfen. Der Grundsatz (§ 4 a Tierschutzgesetz), wonach Tiere nur unter Betäubung geschlachtet werden dürfen, wird damit in sein Gegenteil verkehrt.
Die Konsequenz dieses Urteils kann nur darin bestehen, nun mit aller Kraft im Vorfeld der Bundestagswahl dafür zu sorgen, dass der Tierschutz endlich im Grundgesetz aufgenommen wird. Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e. V. hat dafür gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund eine Kampagne gestartet, der nun größte Bedeutung zukommt.
Das können Sie tun:
Bei der letzten Abstimmung im Bundesrat am 13. April 2000 scheiterte die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz an den Stimmen von CDU und CSU. Noch in dieser Legislaturperiode, voraussichtlich im Frühsommer, wird der Bundestag erneut über die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz abstimmen. Deshalb ist es dringend nötig, dass die CDU/CSU schon heute erfährt, mit welcher Intensität die Bevölkerung fordert, dem Tierschutz endlich Verfassungsrang zu verleihen. Nach dem für weite Teile der Bevölkerung empörenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Schächten vom 15. Januar 2002, erhält die Forderung »Tierschutz ins Grundgesetz« eine neue Dimension.
Deshalb schreiben Sie an:
Der Ministerpräsident des Freistaates Bayern
Dr. Edmund Stoiber
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
eMail: [email protected]
An den Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU
Friedrich Merz
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
eMail: [email protected]
An den 1.Stellv. Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU
Michael Glos
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
eMail: [email protected]
An die Vorsitzende
der CDU
Dr. Angela Merkel
Platz der Republik 1
11011 Berlin
eMail: [email protected]
Briefvorschlag
Besonders wirkungsvoll ist es, wenn Sie Ihren persönlichen Brieftext an die Politiker senden. Sie können sich jedoch auch an folgendem Muster orientieren:
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Bürgerbekunden
Sehr geehrte/r ...,
ich bekunde hiermit ausdrücklich mein Befremden und Bedauern über die jüngste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Schächtung und sehe hierdurch eine bedenkliche Modifizierung ethischer Grundwerte im Bereich Tierschutz.
Ich hoffe, dass alle Vertreter im Rahmen der Gewaltenteilung letztlich die enorme Bedeutung erkennen, dass Tierschutz baldmöglichst Verfassungsrang erhalten muss.
Hiermit fordere ich Sie persönlich auf, sich nun vehement dafür einzusetzen, dass Tierschutz endlich im Grundgesetz aufgenommen wird.
Mit freundlichem Gruß
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Tierrechte
Erste Anträge zum "Schächten" gestellt
Ludwigshafen/R.-P., 13.2.02
Mit Ausnahme von Kaiserslautern sind bei den Kreisveterinärämtern in der Pfalz noch keine Anträge für eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten eingegangen. Dies ergab eine Umfrage der RHEINPFALZ bei den acht pfälzischen Kreisverwaltungen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe vom 15. Januar dürfen moslemische Metzger Schlachttieren ohne Betäubung die Kehle durchschneiden. Das Schächten oder Ausbluten ist erlaubt, wenn die Fleischer einer Religionsgemeinschaft angehören, die diese Schlachtmethode zwingend vorschreibt. Damit gab der Erste Senat der Verfassungsbeschwerde eines türkischen Metzgers aus Gießen statt, dem 1996 eine Ausnahmegenehmigung fürs Schächten entzogen worden war.
Unterdessen herrscht aber offenbar Unklarheit darüber, welche Folgen die BVG-Entscheidung derzeit in der Praxis hat. So geht der rheinland-pfälzische Tierschutzbund davon aus, dass das Karlsruher Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Unter anderem seien die hierzu erforderlichen Ausführungsbestimmungen noch nicht festgelegt. Ähnlich interpretiert die Kreisverwaltung Bad Dürkheim die Rechtslage. "Es liegen keine Anträge vor, und es würden auch keine genehmigt", hieß es in Bad Dürkheim unter Hinweis darauf, dass der Fall an den hessischen Verwaltungsgerichtshof zumindest teilweise zurückverwiesen worden sei. Daher werde bei der Abwägung zwischen Religionsinteresse und Tierschutz zugunsten des Tierschutzes entschieden.
Der Leiter des Kreisveterinäramts Kaiserslautern, Holger Hofmann, geht zwar zunächst von einem rechtskräftigen Urteil aus. Ungeachtet dessen bedürfe aber jeder Antrag ohnehin einer gründlichen Einzelfallprüfung, so Hofmann, dem zwei mündliche Anträge vorliegen. Zum einen müsse der Sachkundenachweis erbracht werden. Zum anderen könne eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn eine Religion das betäubungslose Schächten zwingend vorschreibt.
Der rheinland-pfälzische Tierschutzbund hat Umweltministerin Margit Conrad dazu aufgerufen, umgehend die Veterinärbehörden, die türkischen Kulturvereine und Schächtereien schriftlich darüber zu informieren, "dass vor Eintreten der Rechtskraft des BVG-Urteils auf gar keinen Fall geschächtet werden darf" und dass ansonsten auf jeden Fall eine Ausnahmegenehmigung Voraussetzung für das Schächten sei.
Darüber hinaus will der Tierschutzbund mit einer Unterschriftensammlung gegen das Schächten mobil machen. Die Unterschriften sollen Ministerin Conrad übergeben werden mit der Bitte, unter anderem die Veterinärämter aufzufordern, genehmigte Schlachtungen nach islamischem Ritus "allerstrengstens zu kontrollieren und somit das Leid der Tiere auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren."
Wie das Umweltministerium dazu gestern auf Anfrage mitteilte, befinde sich ein Schreiben an die zuständigen Behörden "in der Abstimmungsphase". Über den Inhalt dieses Schreibens wollte das Ministerium unter Hinweis auf die "Abstimmungsphase" gestern keine Angaben machen.
Im Landkreis Ludwigshafen ist die Rechtslage zumindest bezüglich eines Schlachtbetriebs in Beindersheim bei Frankenthal eindeutig: Die Schlachterei, der das Schächten mit Betäubung erlaubt sei, müsse während des am 22. Februar beginnenden "Kurban bayramy"-Festes geschlossen bleiben, so die Kreisverwaltung. Dem Betrieb sei allerdings das Schächten nicht aus tierschutzrechtlichen Gründen zeitweise untersagt worden. Vielmehr habe die 3000-Einwohner-Gemeinde den jährlichen Ansturm während des dreitägigen Opferfestes nicht verkraftet.
Es seien regelmäßig mehrere tausend Menschen mit dem Auto nach Beindersheim gefahren, um dort Schafe und Hämmel mit einem Lebendgewicht von insgesamt bis zu 45.000 Kilogramm schlachten zu lassen. Dazu sei aber eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nötig. Eine solche Genehmigung könne der Beindersheimer Betrieb, für den die jährliche Nachfragespitze vorhersehbar und kalkulierbar sei, jedoch nicht vorweisen.
ron.de