Darla:
Nach Rücksprache mit dem OA habe ich die Antwort erhalten, dass es untypisch sei, dass man beim Amtstierarzt nur den SKN für §11 LHundG NRW macht. Die Gebühr für meinen SKN §3 und §10 LHundG NRW war tatsächlich 25 Euro. Und zwar berechnet nach:
"Kostenentscheidung"
Die Verwaltungsgebühr für diese Bescheinigung wird gemäß Tarifstelle 18a,1.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung vom 05.08.80 (GV.NW S.924 /SGV. NW.2011) auf 25,- EURO festgesetzt.