Saarbrücken - Kein Handlungsbedarf ?

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Klare Linie bei Kampfhunden

Hecken sieht keinen Bedarf zur Änderung der Hundeverordnung -
Demnächst Auffangstation

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Gerichte die
Hundeverordnungen aufgehoben, weil sie die Gefährlichkeit nach Rassen
definieren. Auch im Saarland geht es um Rassen. Doch hier sieht man
keinen Handlungsbedarf.

Saarbrücken (gf). Der saarländische Sozial-Staatssekretär Josef Hecken
hat es abgelehnt, vor dem Hintergrund der Gerichtsurteile in
Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch einmal über die
saarländische Hundeverordnung nachzudenken. Gegenüber unserer Zeitung
meinte Hecken: "Es gibt überhaupt keine Veranlassung, unsere
Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde im Augenblick zu
novellieren oder gar aufzuheben. An der Gefährlichkeit von manchen
Hunden und insbesondere von so genannten Kampfhunden hat sich in einem
Jahr überhaupt nichts geändert."
Er habe, so Hecken weiter, immer noch "das Bild des kleinen Volkan vor
Augen", der in Hamburg von einem Kampfhund getötet worden war. "Dieses
schreckliche Ereignis ist noch nicht einmal ein Jahr her." Nur weil es
in der Zwischenzeit keine besonders schlimmen Angriffe von Kampfhunden
mehr gegeben habe, so Hecken weiter, dürfe man doch jetzt nicht
leichtsinnig werden und alle vernünftigen Vorsichtsmaßnahmen über Bord
werfen. Trotz der Urteile der Oberverwaltungsgerichte in anderen
Bundesländern gelte die saarländische Verordnung nach wie vor. Der
Staatssekretär: "Ich bin guten Mutes, dass unser
Oberverwaltungsgericht die Hundeverordnung nicht aufhebt, weil sie
anders ist, als die niedersächsische und die schleswig-holsteinische.
Unsere Verordnung schüttet das Kind nicht mit dem Bade aus wie die
nordrhein-westfälische, die 42 Rassen betrifft. Gerade wegen ihrer
Ausgewogenheit hat unsere saarländische Regelung ja bundesweite
Anerkennung und Beachtung gefunden."

Deshalb solle die Verordnung auch nicht geändert oder gelockert
werden. Denn sie sei ein "wohlabgewogener Kompromiss" zwischen den
Interessen der Hundehalter und denen der Allgemeinheit "auf Schutz vor
von verantwortungslosen Haltern scharfgemachten Bestien, die alles
beißen, was sich bewegt". Dies müssten auch die Tierschützer zur
Kenntnis nehmen. Im Saarland werde verlangt, dass Halter gefährlicher
Hunde einen Lehrgang absolvieren und ihre Zuverlässigkeit beweisen.
Hecken: "Zusätzlich untersuchen wir die Hunde und testen, ob sie
besonders aggressiv sind oder nicht." Egal an welchem Ende der Leine
die Gefahr größer sei - hier müsse man auf jeden Fall "rigoros
durchgreifen".

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung habe das Sozialministerium eine
Veranstaltung finanziert, in der Sachverständige geschult wurden, die
die Lehrgänge nach der Polizeiverordnung durchführen. Eine Vielzahl
solcher Lehrgänge für Halter und Hunde hätten bereits stattgefunden.
Bei acht Prüfungsterminen hätten 84 Halter ihre Theorietests bereits
absolviert. Ferner seien 47 praktische Tests durchgeführt worden. Ein
Problem gebe es jedoch noch bei der Unterbringung von Hunden, die die
Prüfung nicht bestanden hätten oder deren Halter nicht zuverlässig
seien. Hecken: "Obwohl die Landesregierung hier 200 000 Mark
bereitgestellt hat, um den für die Unterbringung zuständigen
Ortspolizeibehörden zu helfen, hat sich bisher kein Tierheim zur
Unterbringung bereitgefunden." Das werde sich aber in den nächsten
Wochen ändern, weil noch im Sommer eine entsprechende Einrichtung
("kynologisches Zentrum") mit Unterstützung des Landes in Betrieb
gehen werde, die solche Tiere aufnehme. Dieses Zentrum soll aus zwei
Teilen bestehen, einer Tierpension für etwa 80 Hunde und einer
Aufnahme- und Betreuungsstation für gefährliche Hunde mit 80 Plätzen.
Positiv steht Hecken den Bemühungen um ein bundeseinheitliches
Heimtiergesetz gegenüber: "Es wäre gut, wenn es anstelle der 16
unterschiedlichen Länderregelungen einheitliche Standards in ganz
Deutschland gäbe." Doch hierüber werde wohl noch lange diskutiert
werden: "Bis ein solches Gesetz irgendwann einmal im Gesetzblatt
steht, wird noch viel Wasser die Saar herunterlaufen. Und so lange
brauchen wir unsere Landesverordnung."

Unterdessen hat Hecken den Völklinger Oberbürgermeister Hans Netzer
darauf hingewiesen, dass die Unterbringung oder der sonstige Umgang
mit gefährlichen Hunden keine Aufgabe des Landes sei. Eventuelle
Versäumnisse oder gar Beißvorfälle, zu denen es dadurch kommen könnte,
dass gefährliche Hunde nicht eingezogen worden seien, obwohl sie
aggressiv sind und dem Halter die Zuverlässigkeit nicht attestiert
werden kann, fallen, so Hecken, "in den originären
Zuständigkeitsbereich der Ortspolizeibehörden". Doch stehe die
Landesregierung zu ihrer Zusage für geeignete
Unterbringungsmöglichkeiten.


Gruß Sylvia
bandit.gif


 
  • 28. April 2024
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