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MAX-Online
Rottweiler: Grüne hinterfragen neue geplante Verordnung - (Bericht vom
22.07.01)
Sollen Rottweiler in die Kampfhunde-Verordnung aufgenommen werden?
Nach schon früher vorgetragenen Bedenken des Tierschutzbundes,
Landesverband Bayern, hat kürzlich die für Tierschutzfragen zuständige
Grünen-Landtagsabgeordnete Petra Münzel das Thema abgefragt. Sie
fragte u.a. nach Gründen, Vorfällen und Beißstatistiken. Das
Innenministerium gab im Benehmen mit dem neuen Gesundheiitsministerium
eine ausführliche Stellungnahme ab. Danach hat der Bayerische
Verfassungsgerichtshof dem Verordnungsgeber grundsätzlich zugebilligt,
nach entsprechenden Erkenntnissen weitere Hunde mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit in die sogenannte
Kampfhundeverordnung aufzunehmen. Im Vorfeld der geplanten
Verordnungsänderung hätten Hundesachverständige erkannt, daß "der
Rottweiler unter bestimmten Umständen aufgrund seiner
rassespezifischen Bemuskelung, Beißkraft und seines Temperaments eine
besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellt". In der aktuellen
Beißstatistik des Deutschen Städtetags stehe der Rottweiler an dritter
Stelle. Auch in neuesten Statistiken aus den USA stehe der Rottweiler
bei tödlichen Beißunfällen ganz vorne. Exakte Statistiken aus Bayern
lägen allerdings nicht vor.
Ausführliche Berichterstattung bei MAX-Online.
Dieser unabhängige Informationsdienst über die Arbeit von Landtag,
Senat und Staatsregierung wendet sich insbesondere an Kommunen,
Landkreise und Verbände.
Tel. 089/4126-2745, Fax 089/4126-2744, E-Mail: maxbuero@aol.com
Quelle: newletter maulkorbzwang vom 24.07.01
Gruß Sylvia
Rottweiler: Grüne hinterfragen neue geplante Verordnung - (Bericht vom
22.07.01)
Sollen Rottweiler in die Kampfhunde-Verordnung aufgenommen werden?
Nach schon früher vorgetragenen Bedenken des Tierschutzbundes,
Landesverband Bayern, hat kürzlich die für Tierschutzfragen zuständige
Grünen-Landtagsabgeordnete Petra Münzel das Thema abgefragt. Sie
fragte u.a. nach Gründen, Vorfällen und Beißstatistiken. Das
Innenministerium gab im Benehmen mit dem neuen Gesundheiitsministerium
eine ausführliche Stellungnahme ab. Danach hat der Bayerische
Verfassungsgerichtshof dem Verordnungsgeber grundsätzlich zugebilligt,
nach entsprechenden Erkenntnissen weitere Hunde mit gesteigerter
Aggressivität und Gefährlichkeit in die sogenannte
Kampfhundeverordnung aufzunehmen. Im Vorfeld der geplanten
Verordnungsänderung hätten Hundesachverständige erkannt, daß "der
Rottweiler unter bestimmten Umständen aufgrund seiner
rassespezifischen Bemuskelung, Beißkraft und seines Temperaments eine
besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellt". In der aktuellen
Beißstatistik des Deutschen Städtetags stehe der Rottweiler an dritter
Stelle. Auch in neuesten Statistiken aus den USA stehe der Rottweiler
bei tödlichen Beißunfällen ganz vorne. Exakte Statistiken aus Bayern
lägen allerdings nicht vor.
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Quelle: newletter maulkorbzwang vom 24.07.01
Gruß Sylvia