Bei aller Freude dürfte das Problem sein, dass alle gerichtlichen Entscheidungen (sofern es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung eines Bundesgerichtshofes handelt) tatsächlich Einzelfallentscheidungen sind und nicht bindend für andere, ähnlich gelagerte Fälle. Ein anderer Richter, ein anderes Gericht... und es könnte im Rahmen der richtlerichen Unabhängigkeit zu einem komplett gegesätzlichen Urteil kommen.
Von daher war der Schachzug der "Antragsgegnerin", das Urteil zu akzeptieren, wohl (leider) ein guter Schachzug... denn hätte in der Beschwerdeinstanz das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz genau so entschieden, hätte das Urteil (obwohl immer noch kein Grundsatzurteil) sicherlich für die Verwaltungsgerichte mehr Bedeutung. So aber ist der Weg zum Oberverwaltungsgericht (oder nachfolgend sogar zum Bundesverwaltungsgericht) verschlossen.
Mit diesem Urteil lässt sich zukünftig bestimmt gut argumentieren und es freut mich für die Antragsteller, dass es so getroffen wurde, aber - wie gesagt - bindend oder verpflichtend oder wohl auch richtungsweisend für den jetzigen "Verlierer" oder andere gerichtliche Entscheidungen ist es leider nicht...
Gruß
Struppel