RLP-Urteil zur Übernahme von Tierheimhunden aus anderen Bundesländern

*Hierschreie* :D Hätte dann gerne eine Kopie!

Wobei ich da ehrlich gesagt nicht dran glaube :(, nachdem was Christiane Prochnow zu Midivi gesagt hat. :( Aber es ist alle Male ein Versuch wert! :)
 
  • 10. Mai 2024
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....Meine Frage daher an Markus Pfirrmann hier im Forum als Betroffenen / Kläger:
Ist dies nun so?

Ich vermute folgendes: Markus Pfirrman ist unter Druck gesetzt worden, die Klappe zu halten, dann darf er den Hund behalten und die Behörde verzichtet auf das Rechtsmittel der Beschwerde.

Gruß Villiers
 
@villiers ... nein, wir sind nicht unter Druck gesetzt worden.

Bis jetzt liegt die Halteerlaubnis nicht vor und bei meinem Tel. mit dem OA letzte Woche hat der OA-Leiter meine nochmalige Anfrage erneut abschlägig beschieden ... mit dem Verweis, dass er das tun wird, was der ADD will.

.... so gesehen würde mich das Telefonat, welches Christiane Prochnow mit dem ADD geführt hat sehr interessieren ... wir werden sehen ...
 
Hi,

nichts desto trotz ermutigt es auch zu wissen das man mit ner Klage auch durchkommt!

Zitat von Villiers
Ich habe den Beschluss beim Entscheidungsversand des VG Neustadt angefordert. Nach Erhalt kann ich interessierten Usern eine Kopie als PDF-Datei zuschicken.

Gruß Villiers

Würde mich auch sehr interssieren!
lg
 
Habe soeben den Beschluss 5 L 1418/08.NW vom 22.12.2008 erhalten.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Er ist als Anhang beigefügt.

Gruß Villiers
 

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Sehr schön, gleich mal ausgedruckt.

Vielen Dank :)
 
Bei aller Freude dürfte das Problem sein, dass alle gerichtlichen Entscheidungen (sofern es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung eines Bundesgerichtshofes handelt) tatsächlich Einzelfallentscheidungen sind und nicht bindend für andere, ähnlich gelagerte Fälle. Ein anderer Richter, ein anderes Gericht... und es könnte im Rahmen der richtlerichen Unabhängigkeit zu einem komplett gegesätzlichen Urteil kommen.

Von daher war der Schachzug der "Antragsgegnerin", das Urteil zu akzeptieren, wohl (leider) ein guter Schachzug... denn hätte in der Beschwerdeinstanz das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz genau so entschieden, hätte das Urteil (obwohl immer noch kein Grundsatzurteil) sicherlich für die Verwaltungsgerichte mehr Bedeutung. So aber ist der Weg zum Oberverwaltungsgericht (oder nachfolgend sogar zum Bundesverwaltungsgericht) verschlossen.

Mit diesem Urteil lässt sich zukünftig bestimmt gut argumentieren und es freut mich für die Antragsteller, dass es so getroffen wurde, aber - wie gesagt - bindend oder verpflichtend oder wohl auch richtungsweisend für den jetzigen "Verlierer" oder andere gerichtliche Entscheidungen ist es leider nicht...

Gruß
Struppel
 
Bei aller Freude dürfte das Problem sein, dass alle gerichtlichen Entscheidungen (sofern es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung eines Bundesgerichtshofes handelt) tatsächlich Einzelfallentscheidungen sind und nicht bindend für andere, ähnlich gelagerte Fälle. Ein anderer Richter, ein anderes Gericht... und es könnte im Rahmen der richtlerichen Unabhängigkeit zu einem komplett gegesätzlichen Urteil kommen.

Von daher war der Schachzug der "Antragsgegnerin", das Urteil zu akzeptieren, wohl (leider) ein guter Schachzug... denn hätte in der Beschwerdeinstanz das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz genau so entschieden, hätte das Urteil (obwohl immer noch kein Grundsatzurteil) sicherlich für die Verwaltungsgerichte mehr Bedeutung. So aber ist der Weg zum Oberverwaltungsgericht (oder nachfolgend sogar zum Bundesverwaltungsgericht) verschlossen.

Mit diesem Urteil lässt sich zukünftig bestimmt gut argumentieren und es freut mich für die Antragsteller, dass es so getroffen wurde, aber - wie gesagt - bindend oder verpflichtend oder wohl auch richtungsweisend für den jetzigen "Verlierer" oder andere gerichtliche Entscheidungen ist es leider nicht...

Gruß
Struppel

Genau so sieht es aus.
Das war clever vom ADD, das muß man ihm lassen.
 
Hi,

aber auf der anderen Seite kann er nicht zu dem einen ja und dem anderen nein sagen. Denke es ist trotzdem ein guter Anfang. Zumindestens hat es Mut gemacht das man nicht aufgeben muss.
Oder sehe ich das Falsch?
 
Die Sache ist noch lange nicht gegessen, wenn Halter und ADD bzw. Ordnungsamt keine individuelle Sondervereinbarung treffen, was allerdings zu befürchten ist !!!! Ich habe bereits darauf hingewiesen (#22) .

Was sich bis jetzt abgespielt hat, war noch kein Klageverfahren, sondern lediglich ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 VwGO. Mit anderen Worten: Die Verwaltung darf den Hund nicht einkassieren, bevor in der Hauptsache entschieden ist. Die aufschiebende Wirkung ist laut vorliegendem Beschluss zwar nicht befristet, aber der Halter kommt mangels Halteerlaubnis in Teufels Küche, wenn er nicht in das Hauptsacheverfahren einsteigt. M. E. muss Herr Weidemann schon längst Anfechtungsklage beim VG Neustadt erhoben haben, da die Klagefrist nur 4 Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheides beträgt. Der Tenor des Beschlusses lässt allerdings hoffen, dass auch das Hauptsacheverfahren gewonnen wird, so es denn stattfindet (s. o.). Insofern darf man optimistisch sein. Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung keine Berufung gegen ein für uns positives Urteil einlegen wird. Falls doch, ist beim OVG Rheinland-Pfalz Schluss, da nur Landesrecht (LHundG) betroffen ist.

Gruß Villiers
 
ich wollte grade fragen..warum denn gejubelt wird..bis jetzt, soweit ich das erlesen konnte, wurde doch nur eine längere Frist (für den endgültigen Schiedsspruch) gewährt.
(zumal der antragsgegnerin ja offensichtlich wegen dem rassegutachten versäumnisse unterlaufen sind)
 
Nachtrag zu meinem Beitrag #31:

Nach Auskunft von Herrn Weidemann hat das Ordnungsamt bislang noch keinen Widerspruchsbescheid, sondern lediglich eine Ordnungsverfügung erlassen, welcher mit Widerspruch vom 05.12.2008 und dem Gerichtsbeschluss vom 22.12.2008 begegnet worden ist.

Insofern ist das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen, d. h. es beginnt auch kein Fristenlauf für das Hauptsacheverfahren. Jetzt ist also zunächst die Behörde gefordert. Wir dürfen gespannt sein, was nunmehr abgeht!

Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache darf der Hund ohne Genehmigung gehalten werden.

Gruß Villiers
 
ich wollte grade fragen..warum denn gejubelt wird..bis jetzt, soweit ich das erlesen konnte, wurde doch nur eine längere Frist (für den endgültigen Schiedsspruch) gewährt.
(zumal der antragsgegnerin ja offensichtlich wegen dem rassegutachten versäumnisse unterlaufen sind)

M. E. darf durchaus schon "gejubelt" werden. So eine positive Gerichtsentscheidung in Hundesachen hat in RLP Seltenheitswert. Hinzu kommt, dass der Beschluss bereits rechtskräftig ist, d. h. die Verwaltung hat keine Beschwerde eingelegt und betrachtet die Angelegenheit offenbar als aussichtslos. Auch wenn sich jetzt nichts mehr tun sollte (d. h. Halter, ADD und Ordnungsamt mauscheln sich etwas zusammen, um die Öffentlichkeit außen vor zu halten), ist diese Entscheidung Gold wert: Wie bereits erwähnt, kann man diesen Beschluss bei eigener Antragstellung dem Ordnungsamt auf den Tisch knallen und hat damit eine hervorragende Ausgangsposition. Ich bin davon überzeugt, dass dann bei stimmigen Parametern (Tierheimhund, Zuverlässigkeit, Alter, etc. pp.) die Halteerlaubnis in jedem Fall erteilt wird.

Gruß Villiers
 
Nachdem die Angelegenheit bereits in den Medien breitgetreten wird (s. Anlage) müsste sich die ADD Trier so allmählich bemüßigt fühlen, eine offizielle Stellungnahme abzugeben.

Wer zu Herrn Kuhn einen guten Draht hat und imstande ist, höflich zu bleiben (Ich gehöre nicht dazu !), könnte diesen ja mal anrufen und sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen (Midivi ?).

Gruß Villiers
 

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Nachdem die Angelegenheit bereits in den Medien breitgetreten wird (s. Anlage) müsste sich die ADD Trier so allmählich bemüßigt fühlen, eine offizielle Stellungnahme abzugeben.

Wer zu Herrn Kuhn einen guten Draht hat und imstande ist, höflich zu bleiben (Ich gehöre nicht dazu !), könnte diesen ja mal anrufen und sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen (Midivi ?).

Gruß Villiers

Ich kann gerne anfragen, das ist kein Problem.
Ob ich allerdings eine gescheite Antwort bekomme sei mal dahingestellt.....
 
Hi,

was soll er schon dazu sagen.... und das was wirklich interessant wäre, ob das in Zukunft anderst ausglegt wird würde er nie zugeben.
 
Auch wenn sich jetzt nichts mehr tun sollte (d. h. Halter, ADD und Ordnungsamt mauscheln sich etwas zusammen, um die Öffentlichkeit außen vor zu halten)...

Villiers, bitte, nicht immer solche Behauptungen in den Raum werfen.
Nur weil nicht alles hier breitgetreten wird, heißt das nicht, das sich nichts tut.
Vielleicht einfach mal direkt bei den Klägern anfragen, dann wirst du bestimmt auch eine Antwort bekommen. ;)

Gemauschelt wird gar nix, soviel steht fest.
Das möchte ich hier wirklich klar stellen!
 
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